Trump: 60 Länder zahlen Strafzölle wegen Zwangsarbeit
Am 20. Februar 2026 erklärte der US Supreme Court Trumps Zölle für verfassungswidrig, die auf dem International Emergency Economic Powers Act beruhten und ordnete Rückerstattungen von rund 166 Milliarden Dollar an. In der Nacht zum Freitag traten neue Zölle in Kraft: diesmal gestützt auf Section 301 des Trade Act von 1974. Betroffen sind 60 Handelspartner, die zusammen 99,4 Prozent aller US-Importe abdecken. Die offizielle Begründung lautet Zwangsarbeit. Die eigentliche Botschaft: Das Weiße Haus hat einen Rechtsweg gefunden, den das Gericht schwerer anfechten kann.
Das Scheitern von IEEPA und seine Folgen
Trumps Liberation-Day-Zölle aus dem Frühjahr 2025 stützten sich auf den International Emergency Economic Powers Act, ein Notstandsgesetz, das dem Präsidenten weitgehende Vollmachten in wirtschaftlichen Krisen gibt. Der Supreme Court befand im Februar 2026, dass der Kongress diese Vollmacht nicht delegiert hatte. Die Folge: rund 166 Milliarden Dollar an zu Unrecht erhobenen Zöllen mussten zurückerstattet werden, die Rückerstattung kam für viele mittelständische Importeure zu spät.
Section 301 des Trade Act von 1974 setzt an einem anderen Punkt an. Es erlaubt dem United States Trade Representative (USTR), Handelspartner zu bestrafen, die unfaire Handelspraktiken betreiben, verlangt aber eine förmliche Untersuchung: öffentliche Anhörungen, Kommentierungsfristen, Einzelbewertungen pro Land. Seit der Einleitung der Untersuchungen im März 2026 gingen laut USTR mehr als 2.100 öffentliche Kommentare ein, zwei Anhörungsrunden fanden statt. Das macht das Instrument prozedural robuster: Wer klagen will, muss zeigen, dass das Verfahren selbst fehlerhaft war, nicht nur, dass eine präsidiale Notstandsvollmacht fehlt.
Zwangsarbeit als universelles Argument
Die Differenzierung der Zollsätze ist politisch: Länder, die sich verpflichtet haben, Importe von mit Zwangsarbeit hergestellten Waren zu verbieten, zahlen 10 Prozent. Länder ohne ein solches Verbotsgesetz zahlen 12,5 Prozent. In der Praxis trifft die Begründung damit sowohl Länder mit belegter Zwangsarbeit in Lieferketten wie China oder Kambodscha als auch Rechtsstaaten wie Deutschland, Frankreich oder Kanada.
USTR-Botschafter Jamieson Greer bezeichnete die Maßnahme als die umfassendste handelspolitische Aktion, die USA je in diesem Bereich ergriffen hätten. Handelsökonom Chad Bown vom Peterson Institute for International Economics hat bereits im Frühjahr 2026 darauf hingewiesen, dass Zwangsarbeit als rechtlicher Rahmen denselben Protektionismus ermöglicht wie die IEEPA-Zölle, diesmal aber mit einer formalisierten Grundlage, die gerichtlich schwerer angreifbar ist.
Der Turnberry-Deal und sein wackeliger Status
Besonders heikel ist die Situation für die EU. Der Turnberry-Deal vom Juli 2025 hatte EU-Zölle bei 15 Prozent gedeckelt. Im Gegenzug öffnete die EU ihren Markt für US-Agrarprodukte und Industrieprodukte und verpflichtete sich zu Energieeinkäufen im Umfang von rund 750 Milliarden Dollar. Im Juni 2026 ratifizierte das Europaparlament das Abkommen mit 440 zu 151 Stimmen. Jetzt kommen für bestimmte EU-Produktkategorien neue Aufschläge zusätzlich zu den bestehenden 15 Prozent.
Es ist nicht das erste Mal, dass Washington den Deal unterläuft. Das Europaparlament hatte die Turnberry-Ratifizierung im Februar 2026 bereits einmal ausgesetzt, weil neue US-Zollrunden die Vereinbarung brachen. INTA-Vorsitzender Bernd Lange sprach damals von einem Vertrauensbruch. Eine neue Hängepartie zwischen Brüssel und Washington zeichnet sich ab.
Für die deutsche Industrie sind das schlechte Nachrichten. Die deutschen Exporte in die USA sanken 2025 bereits um 9,4 Prozent auf den niedrigsten Stand seit 2021. BDI-Präsident Peter Leibinger hatte im Mai 2026 gewarnt, ein dauerhafter Vertrauensverlust im transatlantischen Handel richte mehr Schaden an als jede einzelne Zollmaßnahme. Die Reaktion der EU-Kommission auf die neuen Section-301-Zölle war zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen.
Für Deutschland kommt noch eine besondere Note hinzu: Parallel zur allgemeinen Runde für alle 60 Länder läuft eine separate USTR-Untersuchung gegen die deutsche Pharmaindustrie. Die USA werfen Deutschland vor, durch die Preissetzung im Gesundheitswesen US-Pharmaunternehmen benachteiligt zu haben. Auch diese Untersuchung stützt sich auf Section 301.
Bis zum Urteil des Handelsgerichts
Erste Klagen werden erwartet, sobald die vollständigen Produktlisten im US Federal Register veröffentlicht sind. Der zuständige Court of International Trade kennt Section-301-Streitverfahren seit Trumps erster Amtszeit. Eine erstinstanzliche Entscheidung ist frühestens Ende 2026 zu erwarten; ein Revisionsverfahren könnte sich bis zum Supreme Court Jahre hinziehen.
Bis dahin gelten 10 bis 12,5 Prozent Aufschlag, auf 99,4 Prozent der US-Importe, begründet mit Zwangsarbeit. Was sich von den IEEPA-Zöllen unterscheidet: Diesmal liegt ein Aktenordner mit 2.100 Kommentaren und zwei Anhörungsrunden vor. Ob das prozedural ausreicht, wird das Handelsgericht entscheiden müssen.
Aktualisierungen
Update 24. Juli, 15:05 Uhr: Als die Zölle um 06:00 Uhr UTC in Kraft traten, kamen erste Reaktionen aus den betroffenen Ländern. EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas nannte die Maßnahme am Rande eines ASEAN-Treffens in Manila eine negative Überraschung und wies die Begründung zurück: Die EU bekämpfe Zwangsarbeit in Lieferketten durchaus ausreichend. Die EU-Kommission bewertete die neuen Zölle nach Handelsblatt-Informationen dagegen zurückhaltend positiv: Da die neuen Section-301-Aufschläge nach Kommissionslesart als eigenständige Kategorie behandelt werden und die vereinbarten Turnberry-Obergrenzen formal nicht übersteigen, sieht Brüssel keine grundlegende Vertragsverletzung. Kanadas Premierminister Mark Carney kündigte an, Ottawa werde sich gegen die Zölle zur Wehr setzen und prüfe Vergeltungsmaßnahmen.
Update 25. Juli, 09:11 Uhr: Weitere Reaktionen kamen aus betroffenen Ländern. Brasiliens Präsident Luiz Inácio Lula da Silva nannte die Zölle "arbiträr" und kündigte an, das Land werde den Streit über die Streitschlichtungsmechanismen der WTO ansprechen. Australiens Handelsminister Don Farrell bezeichnete die Maßnahme als "vollständig ungerechtfertigt" und wies den Vorwurf zurück, Canberra bekämpfe Zwangsarbeit in Lieferketten nicht ausreichend. Neuseeland schloss sich dieser Einschätzung an, die Schweiz wandte sich ebenfalls gegen die Begründung. Damit reihen sich mehrere enge Verbündete der USA in den Kreis der Länder ein, die nicht die Höhe der Zölle, sondern ihre Rechtsgrundlage ablehnen.
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