EEG-Reform: Reiche streicht Solarvergütung ab 2027
Wer noch 2026 eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre lang eine staatlich garantierte Einspeisevergütung. Wer dasselbe 2027 tut, erhält nach dem geplanten EEG 2027 keinen Cent für eingespeisten Strom. Der Entwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, der Ende Februar 2026 durchsickerte, würde den stärksten Einschnitt in die private Solarförderung seit 25 Jahren bedeuten.
Was die Einspeisevergütung für die Energiewende geleistet hat
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) funktioniert seit 2000 nach demselben Grundprinzip: Wer Solarstrom ins Netz einspeist, erhält eine staatlich garantierte Vergütung für 20 Jahre. Die aktuelle Vergütung für Neuanlagen liegt je nach Anlagengröße und Einspeisequote zwischen 6,26 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde.
Das System hat Wirkung gezeigt. Als das EEG in Kraft trat, war Solarstrom teurer als jede andere Form der Stromerzeugung. Die garantierten Einnahmen haben Investitionen in eine Technologie finanziert, die inzwischen die günstigste Stromquelle der Welt ist. Der Modulpreis ist seit 2010 um mehr als 95 Prozent gefallen. Genau das ist Reiches Argument für die Abschaffung: Solaranlagen seien wirtschaftlich tragfähig und bräuchten keine staatliche Stütze mehr.
Warum die Vergütung jetzt wegfallen soll
Einen konkreten Anlass für die Reform gibt es ohnehin: Die EU-Beihilfegenehmigung für das bestehende EEG läuft Ende 2026 aus. Eine Neuregelung ist zwingend. Reiche nutzt diese Pflichtreform für einen grundlegenden Kurswechsel.
Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber kleiner Solaranlagen ihren eingespeisten Strom ab 2027 eigenständig an der Strombörse vermarkten oder über spezialisierte Direktvermarkter verkaufen müssen. Alternativ können sie auf die Einspeisung ganz verzichten und ihren Strom vollständig selbst verbrauchen oder in einem Batteriespeicher zwischenlagern. Eine staatlich garantierte Vergütung gibt es für neue Anlagen nicht mehr.
Bis Ende 2027 nimmt der Netzbetreiber noch überschüssigen Strom ohne Vergütung ab. Ab 2028 sinkt diese Grenze auf 10 Kilowatt Anlagenleistung, ab 2029 entfällt auch diese Übergangslösung vollständig.
Was für Hausbesitzer und die Branche auf dem Spiel steht
Das Problem liegt nicht im Ziel, sondern im Weg. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme berechnet, dass Direktvermarktungsdienstleister für kleine Anlagen Gebühren verlangen, die bis zu 69 Prozent der möglichen Erlöse aufzehren. Für eine typische Hausanlage mit 10 Kilowatt Leistung ist Direktvermarktung damit wirtschaftlich nicht tragfähig.
BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig sprach von einem „Frontalangriff auf die Energiewende“ und warnte vor dem Verlust von Zehntausenden Arbeitsplätzen in der Solarbranche. Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge bezeichnete den Entwurf ebenfalls als „Angriff auf die Energiewende“.
Hinzu kommt ein technisches Hindernis: Direktvermarktung setzt intelligente Messsysteme voraus, die den Stromfluss in Echtzeit erfassen. Diese Smart Meter fehlen bei einem Großteil der deutschen Haushalte. Ohne flächendeckende Smart-Meter-Infrastruktur wäre die Pflicht zur Direktvermarktung für Kleinanlagen nach Einschätzung von BSW-Solar weder technisch noch wirtschaftlich umsetzbar.
Für Hausbesitzer bedeutet der Entwurf vor allem eines: Wer eine Solaranlage plant, sollte die Inbetriebnahme auf 2026 vorziehen. Eine Anlage, die noch in diesem Jahr ans Netz geht, erhält die Einspeisevergütung für volle 20 Jahre.
Was die Koalition und die Länder dazu sagen
Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Er war noch nicht einmal innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, als er Ende Februar 2026 durchsickerte. Kanzler Friedrich Merz unterstützt Reiches Marktliberalisierung. Der Koalitionspartner SPD hat keine eindeutige Gegenposition bezogen.
Breiter Widerstand kommt aus den Ländern: Die meisten Landesenergieminister haben sich öffentlich für den Erhalt von Förderinstrumenten für erneuerbare Energien ausgesprochen. Ein möglicher Kompromiss wäre ein gestaffeltes Modell: Kleine Anlagen bis 10 Kilowatt behielten eine vereinfachte Einspeisevergütung, größere Anlagen würden in die Direktvermarktung überführt. EU-Beihilferegeln würden diesen Weg ermöglichen. Ob Reiche diesen Weg akzeptiert, ist offen.
Entscheidung muss noch 2026 fallen
Der Zeitdruck ist real. Da die EU-Beihilfegenehmigung für das EEG Ende 2026 ausläuft, braucht Deutschland bis dahin ein neues Gesetz. Andernfalls entsteht rechtliche Unsicherheit für die gesamte Solarbranche. Das Kanzleramt muss den Entwurf formal behandeln, danach kommt er in den Bundestag. Konkrete Abstimmungstermine stehen noch aus.
Die Debatte hat eine absurde Nebenwirkung: Die Ungewissheit über die Förderregeln ab 2027 dürfte das Installationsgeschäft in der zweiten Jahreshälfte 2026 erheblich ankurbeln. Wer eine Solaranlage plant, handelt jetzt. Wer wartet, riskiert, unter ein Fördersystem zu fallen, das ihm deutlich weniger bietet.
Aktualisierungen
Update 30. Mai, 15:05 Uhr: Der am 27. Mai angepeilte Kabinettsbeschluss kam nicht zustande. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat inzwischen klar Stellung bezogen: Er signalisierte öffentlich erheblichen Nachbesserungsbedarf und machte deutlich, dass er ohne Zugeständnisse nicht zustimmen werde. In einer Ministeriumsrede bezeichnete er erneuerbare Energien als Sicherheitsenergien und warnte, wer gegen sie kämpfe, schade nicht nur dem Klima, sondern auch nationalen Interessen. Damit wäre er nach der Aussage des Artikels, die SPD habe keine eindeutige Gegenposition bezogen, inzwischen die entscheidende Sperre. Nach Informationen des Fachdienstes pv magazine gilt ein Kabinettsbeschluss frühestens im Juni als realistisch. Der Zeitdruck wächst: Bis Jahresende müssen Bundestag und Bundesrat das neue EEG verabschiedet haben, bevor die EU-Beihilfegenehmigung ausläuft.
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