EU gibt Ungarn 10 Milliarden Euro frei
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EU gibt Ungarn 10 Milliarden Euro frei

Die EU hat am 10. Juli 10 Milliarden Euro aus dem COVID-Aufbaufonds für Ungarn freigegeben, drei Monate nach Magyars Amtsantritt. Am selben Tag reichte das Kabinett den Gesetzentwurf für eine unabhängige Antikorruptionsbehörde ein. Beides zusammen zeigt: Ungarn kehrt schrittweise zum Rechtsstaat zurück.

13. Juli 2026, 17:19 Uhr 785 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Am 10. Juli 2026 genehmigte die EU 10 Milliarden Euro aus dem COVID-Aufbaufonds für Ungarn, rund 6,5 Milliarden als Zuschüsse und 3,5 Milliarden als Kredite. Premierminister Péter Magyar schrieb auf Facebook: „Drei Monate harte Arbeit. Versprochen, geliefert.“ Am selben Tag reichte sein Kabinett in Budapest den Gesetzentwurf für eine neue Nationale Vermögensrückgewinnungs- und Vermögensschutzbehörde (NVVH) ein. Die Gleichzeitigkeit ist kein Zufall: Beide Entscheidungen hängen zusammen und beide belegen, wie weit sich Ungarn in drei Monaten bewegt hat.

Was hinter den zehn Milliarden steckt

Die EU hatte fast 20 Milliarden Euro für Ungarn eingefroren. Der Grund waren Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeitsnormen unter Viktor Orbán: fehlende Unabhängigkeit der Justiz, Vergabekorruption, fehlende Pressefreiheit und der systematische Einsatz staatlicher Medien als Regierungspropaganda. Für die Freigabe der Mittel hatte die EU-Kommission konkrete Bedingungen gestellt, darunter Reformen in der Justiz, Transparenz bei öffentlichen Vergaben und eine unabhängige Medienaufsicht.

Magyar lieferte. Die 10 Milliarden Euro, die am 10. Juli freigegeben wurden, sind der erste Tranche aus einem Reformpaket, das die EU als ausreichend bewertete. EU-Justizkommissar Michael McGrath lobte, Ungarn befinde sich auf einem „sehr klaren und standhaften” Weg zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit. Weitere rund 10 Milliarden Euro bleiben vorerst eingefroren und hängen von weiteren Reformschritten ab.

Drei Monate, drei Reformen

Der Weg zu den 10 Milliarden verlief über drei sichtbare Reformschritte. Am 15. Juni 2026 verabschiedete das Parlament die 16. Änderung von Ungarns Grundgesetz. Sie ermöglicht die Abberufung von Amtsträgern, die noch von Orbán ernannt worden waren: Staatspräsident Tamás Sulyok, Verfassungsgerichtspräsident Péter Polt und Oberster Gerichtspräsident András Varga. Alle drei stehen für eine Justiz, die unter Orbán schrittweise regierungsabhängig gemacht wurde.

Am 7. Juli schwieg der ungarische Staatsrundfunk M1 für Stunden. Dann zeigte er auf schwarzem Hintergrund eine Erklärung: „Öffentliche Medien dürfen nicht lügen. Wir entschuldigen uns dafür, es trotzdem jahrelang getan zu haben.“ Es war die erste institutionelle Selbstkritik eines EU-Staatssenders für systematische Propaganda. Um 19:56 Uhr, eine Anspielung auf die Revolution von 1956, kehrte M1 mit einem Film zurück, den das kommunistische Regime nach seiner Fertigstellung jahrelang verboten hatte.

Am 10. Juli reichte das Kabinett den NVVH-Gesetzentwurf ein. Die neue Behörde soll unabhängig vom Kabinett operieren und dem Parlament Rechenschaft ablegen. Sie erhält Anklagebefugnis und kann Strafverfolgungsbehörden anweisen. Ihr Auftrag: öffentliche Mittel zurückfordern, die unter Orbán durch unlautere Transaktionen in private Hände geflossen sind.

Die NVVH und ihre Gegner

Der NVVH-Gesetzentwurf trifft auf Widerstand. Fidesz, Orbáns Partei, vergleicht die neue Behörde in einer Stellungnahme mit kommunistischen Terrorbehörden und spricht von einer politischen Hexenjagd. Das konservative Medium The European Conservative kritisiert die Machtfülle der geplanten Behörde als „nahezu allmächtig“. Fidesz hat bislang keine konkreten Rechtsmittel angekündigt, aber die Zweidrittelmehrheit von Magyars TISZA-Partei macht eine parlamentarische Blockade schwer.

Reporter ohne Grenzen und Transparency International begrüßten die ersten Reformschritte. Beide Organisationen mahnen jedoch, der Maßstab dürfe nicht nur die Abkehr von der Orbán-Linie sein, sondern müsse echte institutionelle Unabhängigkeit gegenüber jeder Regierung bedeuten. Das ist der Kern der offenen Frage: Wird die NVVH eine Behörde des Rechtsstaats oder wird sie zum Instrument der nächsten Mehrheit?

Zehn weitere Milliarden als nächste Etappe

EU-Finanzminister müssen in einem weiteren Schritt den überarbeiteten ungarischen Reformplan genehmigen, bevor die verbliebenen rund 10 Milliarden Euro freigegeben werden können. Der Zeitplan ist dafür nicht öffentlich bekannt, aber der politische Druck auf Brüssel ist gering: Magyar hat geliefert, was Orbán 16 Jahre verweigert hatte und Brüssel hat kein Interesse daran, den Reformprozess zu bremsen.

Für Ungarn ist das wirtschaftlich entscheidend. Als eines der strukturell ärmeren EU-Mitgliedstaaten war das Land stark auf Kohäsions- und Aufbaufonds angewiesen. Orbán hatte ab 2022 mit dem Entzug von EU-Subventionen zu kämpfen und durch kosmetische Reformen einen Teil davon abgewendet. Magyar steht vor einer anderen Situation: Die Reformen genügen Brüsseler Standards und das erste Geld fließt bereits.

Was Ungarn noch aussteht, ist die Frage der Folgen für die handelnden Personen. Die NVVH kann Strafverfolgung einleiten. Ob tatsächlich frühere Regierungsvertreter vor Gericht stehen, hängt davon ab, ob die neue Justiz unabhängig genug ist, um politisch heikle Fälle ohne Rücksicht auf Parteiinteressen zu bearbeiten. Genau das soll die 16. Verfassungsänderung ermöglichen. Ob sie es tut, zeigt sich nicht in Budapest, sondern in den Gerichtssälen.

Quellen (12)

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