Neue BEG-Regeln: Wer eine Wärmepumpe kauft, zahlt mehr
Wer ab dem 21. Juli eine neue Wärmepumpe kauft, bekommt weniger staatliche Förderung. Die Bundesregierung hat die Bedingungen des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude geändert: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, der Effizienzbonus von fünf Prozent entfällt vollständig. Wer mehr als 50.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, verliert zudem den Einkommensbonus. Im Ergebnis fehlen Mittelverdienern bei einer typischen Anlage rund 2.000 Euro gegenüber dem Stand vor dem 21. Juli.
Was seit dem 21. Juli gilt
Das KfW-Förderportal war am Montag kurz geschlossen und öffnete am 21. Juli wieder, aber zu geänderten Konditionen. Der Klimageschwindigkeitsbonus, den Haushalte erhalten, die eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen, fällt von 20 auf 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er um weitere vier Prozentpunkte, danach halbjährlich weiter. Der Effizienzbonus, den bislang Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärmenutzung erhielten, entfällt vollständig. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro und verringert sich danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Neu ist die Staffelung des Einkommensbonus. Haushalte mit bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bekommen 40 Prozent Einkommensbonus. Zwischen 30.000 und 40.000 Euro sind es 30 Prozent, zwischen 40.000 und 50.000 Euro noch 10 Prozent. Wer mehr als 50.000 Euro versteuert, erhält keinen Einkommensbonus mehr. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt unverändert. Neu ist außerdem eine Schallschutzpflicht: Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens zehn Dezibel unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, bislang waren es fünf Dezibel. Nur Geräte, die diesen Standard erfüllen, werden noch gefördert.
Mittelverdiener verlieren am meisten
Wer bisher als Mittelverdiener eine Wärmepumpe kaufte, kombinierte Grundförderung (30 Prozent), Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent) und Effizienzbonus (fünf Prozent) zu einer Gesamtförderquote von 55 Prozent. Ab dem 21. Juli sind es nur noch 46 Prozent. Beim gleichzeitig gesunkenen Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro ergibt das bei einer typischen Anlage einen Fehlbetrag von rund 2.000 Euro, wie das Fachportal Börse Express berechnete.
Für Geringverdiener mit unter 30.000 Euro Jahreseinkommen ist die Lage gemischter: Zwar fällt der Effizienzbonus ebenfalls weg, der Einkommensbonus wurde für diese Gruppe auf 40 Prozent angehoben. Theoretisch lassen sich damit weiterhin bis zu 80 Prozent Förderquote kombinieren, wenn alle Boni ausgeschöpft werden. Ab dem ersten Quartal 2027 kommt zudem ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen aus EU-Produktion hinzu; Geräte aus Nicht-EU-Ländern erhalten dann nur noch 15 statt 30 Prozent Grundförderung.
Branchenverband warnt: Österreich hat das schon erlebt
Der Bundesverband Wärmepumpe äußerte sich besorgt. Geschäftsführer Dr. Martin Sabel erklärte, die Kürzungen „gehen an die Grenze dessen, was der Wärmepumpenmarkt verkraften kann.“ Als warnendes Beispiel nannte er Österreich: Als Österreich eine vergleichbare Förderkürzung umsetzte, brach der Wärmepumpenabsatz laut BWP um 33 Prozent ein. Sabel fordert stattdessen eine Senkung der Stromsteuer, um Wärmepumpen strukturell gegenüber Gasheizungen wettbewerbsfähiger zu machen.
Die Bundesregierung begründet die Kürzungen mit Haushaltseinsparungen und betont, die neue Einkommensstaffelung mache die Förderung sozial treffsicherer. Eine Civey-Umfrage zeigt allerdings, dass 51 Prozent der Befragten die Reduzierung ablehnen. Der Deutsche Immobilienverband und Verbraucherzentrale empfehlen, geplante Käufe genau zu kalkulieren: Wer noch unter alten Bedingungen einen Antrag gestellt hatte, kann unter Umständen bestehende Konditionen sichern.
Weitere Absenkungen bis 2027: der Fahrplan
Die Kürzungen folgen einem festgelegten Fahrplan. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozent, danach halbjährlich um weitere vier Prozentpunkte. Der Förderhöchstbetrag fällt alle sechs Monate um 750 Euro. Parallel sinkt ab dem ersten Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung von 30 auf 15 Prozent. Für Kaufinteressierte bedeutet das: Die beste verbleibende Gelegenheit unter aktuellen Bedingungen ist das Zeitfenster bis zum 31. Januar 2027, bevor die nächste Absenkungsstufe greift. Nach dem aktuellen Fahrplan wird die Förderung danach alle sechs Monate weiter sinken.
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