Wohngeld 2027: 400.000 Haushalte verlieren Anspruch
Die Bundesregierung steht vor einem selbst geschaffenen Dilemma: Um beim Wohngeld zu sparen, muss die Koalition eine Dynamisierungspflicht kippen, die sie 2022 per Gesetz selbst verankert hat. Rund 400.000 der 1,2 Millionen Empfängerhaushalte würden nach den Plänen ihren Anspruch vollständig verlieren, alle übrigen müssen mit niedrigeren Leistungen rechnen. Das jährliche Wohngeldvolumen soll von fünf auf drei Milliarden Euro sinken.
Wer Wohngeld heute erhält
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten für Menschen mit niedrigen Einkommen und hohen Wohnkosten. Rund 1,2 Millionen Haushalte bezogen 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts diese Leistung. Die Empfänger sind keine homogene Gruppe: 52 Prozent der Wohngeldhaushalte haben mindestens eine Person im Rentenalter, 44 Prozent sind Familien mit Kindern. Besonders Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten sind auf das Wohngeld angewiesen, weil sie keine Möglichkeit haben, ihre Wohnkosten durch Arbeitseinkommen auszugleichen.
2023 hatte die damalige Ampelkoalition den Empfängerkreis erheblich ausgeweitet. Die sogenannte Wohngeld-Plus-Reform senkte die Einkommensgrenzen deutlich und erhöhte die Förderhöhe. Seither ist die Zahl der Berechtigten auf fast das Dreifache des Niveaus vor der Reform gestiegen. Genau diese Ausweitung soll nun teilweise zurückgenommen werden.
Die Haushaltslücke treibt die Reform
Der Bundeshaushalt 2027 weist nach Berechnungen des Finanzministeriums eine strukturelle Finanzierungslücke von ursprünglich rund 34 Milliarden Euro auf. In mehreren Sparrunden hat die Koalition soziale Transferleistungen als Einsparpotenzial identifiziert. Das Wohngeld ist eines von mehreren Programmen, die beschnitten werden sollen. Der Plan sieht vor, dass Bund und Länder jeweils eine Milliarde Euro einsparen. In der Summe würden die Ausgaben damit von fünf auf drei Milliarden Euro sinken, ein Rückgang um 40 Prozent.
Was die Kürzung konkret bedeutet
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat öffentlich erklärt, wie das Ergebnis aussehen würde: Rund ein Drittel der bisherigen 1,2 Millionen Wohngeldhaushalte fiele komplett aus der Förderung heraus, das entspräche etwa 400.000 Haushalten. Alle übrigen Empfänger müssen mit niedrigeren Leistungen rechnen. Besonders betroffen sind Haushalte, die knapp über der bisherigen Einkommensgrenze liegen und bisher gerade noch anspruchsberechtigt waren.
Bestehende und bereits bewilligte Wohngeldbescheide sollen nach aktuellem Planungsstand zunächst geschützt bleiben. Wer also jetzt einen gültigen Bescheid hat, behält den Anspruch für die Restlaufzeit. Danach aber entfiele der Anspruch oder würde deutlich reduziert, sofern der Gesetzgeber die Pläne tatsächlich umsetzt.
Der juristische Haken: Das eigene Gesetz
Der Koalitionsplan stößt auf ein Problem, das bisher kaum öffentlich diskutiert wurde: das Wohngeldgesetz selbst. Die damalige Ampelkoalition verankerte 2022 eine gesetzliche Dynamisierungspflicht. Das bedeutet: Der Bundesgesetzgeber hat sich selbst verpflichtet, das Wohngeld automatisch an steigende Mieten und die Inflation anzupassen. Ab dem 1. Januar 2027 müsste die Regierung das Wohngeld per Verordnung erhöhen, nicht senken.
Um trotzdem kürzen zu können, müsste das Wohngeldgesetz durch ein parlamentarisches Verfahren im Bundestag geändert werden. Und nicht nur das: Die Fortschreibungsverordnung erfordert auch die Zustimmung des Bundesrates. Das macht die Reform politisch aufwendig. Die Länder tragen ebenfalls eine Milliarde Euro der geplanten Einsparung, haben also ein eigenes Interesse an den Verhandlungen, können aber auch versuchen, eigene Forderungen durchzusetzen.
DGB, Mieterbund und Grüne lehnen ab
Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, erklärte, der DGB lehne Kürzungen beim Wohngeld entschieden ab. Die Reform von 2023 habe Fortschritte gebracht, die nicht rückgängig gemacht werden dürften. Der Deutsche Mieterbund warnte, dass Einschnitte die Gefahr von Mietrückständen, Räumungsklagen und Zwangsumzügen erhöhten, insbesondere für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen.
Mitte Juni 2026 positionierte sich die Grünen-Bundestagsfraktion öffentlich gegen die Kürzungspläne. Die Partei, die 2022 maßgeblich an der Einführung der Dynamisierungspflicht beteiligt war, sieht die jetzt geplante Beschneidung als Angriff auf die eigene gesetzgeberische Leistung. Hubertz selbst räumte im Bundestag ein, die geplanten Einschnitte seien für sie persönlich schwer. Sozialverbände wie der VdK warnen zudem, dass ältere Rentner mit niedrigen Renten keine Möglichkeit hätten, ihre Wohnkosten durch eigene Anstrengungen zu kompensieren. Für sie sei der Wegfall des Wohngeldes existenzbedrohend.
Kabinettsentwurf Anfang Juli öffnet nächste Runde
Der Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 soll nach aktuellem Planungsstand Anfang Juli 2026 vorgelegt werden. Erst dann wird erkennbar, welche konkreten Änderungen beim Wohngeld vorgesehen sind. Danach beginnen die parlamentarischen Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Das Zeitfenster ist eng: Damit eine Neuregelung rechtzeitig zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, muss der Bundestag sie noch im Herbst 2026 verabschieden und der Bundesrat zustimmen.
Ob das gelingt, ist politisch offen. Die Grünen-Fraktion lehnt die Kürzungen ab und kann den Bundesrat gemeinsam mit Länderkoalitionen unter Druck setzen. DGB, Mieterbund und Sozialverbände haben angekündigt, die parlamentarischen Beratungen politisch zu begleiten. Hubertz steht vor der ungewöhnlichen Situation, ein Gesetz ändern zu müssen, das die SPD selbst mit eingebracht hat, um Sparvorhaben umzusetzen, die der eigenen Partei widerstreben.
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