
AfD kündigt MDR: Bürger zahlen trotzdem weiter
Quellen (12)
- detektor.fm: AfD-Pläne zur MDR-Kündigungdetektor.fm
- Spektrum: Kann die AfD den MDR abschaffen? (Podcast)spektrum.de
- taz: AfD will Rundfunkstaatsvertrag kündigentaz.de
- DIGITAL FERNSEHEN: Kann die AfD den MDR abschaffen?digitalfernsehen.de
- newsroom.de: MDR bereitet Klage vornewsroom.de
- Apollo News: Staatsrechtler Degenhart sieht keine Handhabeapollo-news.net
- DWDL: Verfassungsrechtler: kompliziert, langwierig und teuerdwdl.de
- DWDL: AfD und ihre Pläne zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkdwdl.de
- WEB.DE: Folgen einer AfD-Regierung für den MDRweb.de
- t-online: Sachsen-Anhalt Umfragen vor der Landtagswahlt-online.de
- epd medien: MDR kündigt rechtliche Schritte anmedien.epd.de
- Der Freitag: Jurist Gersdorf zur AfD und Rundfunkfreitag.de
Wer in Sachsen-Anhalt mit einer AfD-Regierung auf eine niedrigere Rundfunkrechnung hofft, wird sich täuschen. Selbst ein erfolgreicher Austritt aus dem MDR-Staatsvertrag würde die monatlichen 18,36 Euro Rundfunkbeitrag nicht antasten, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 belegt. Trotzdem macht AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund die MDR-Kündigung zu Punkt eins in seinem Hundert-Tage-Programm für die Landtagswahl am 6. September.
Was Ulrich Siegmund plant
Seit Jahren bezeichnet die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als politisch einseitig. Sachsen-Anhalts Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat den Plan konkret gemacht: Im Falle eines Wahlsiegs soll die Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge das erste Regierungsvorhaben sein. Langfristiges Ziel ist ein sogenannter Grundrundfunk, der steuerfinanziert und werbefinanziert läuft und deutlich weniger Inhalt liefert als das heutige MDR-Programm. Einen konkreten Umsetzungsplan, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt, hat Siegmund bislang nicht vorgelegt.
Der MDR ist seit seiner Gründung 1991 ein gemeinschaftlicher Sender der drei Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Er betreibt drei Fernsehprogramme, mehrere Radiowellen und Landesfunkhäuser in allen drei Bundesländern. Für Sachsen-Anhalt ist der MDR die wichtigste regionale Nachrichtenquelle und der einzige öffentlich-rechtliche Landessender.
Wie die Kündigung technisch funktioniert
Der MDR-Staatsvertrag erlaubt jedem der drei Trägerländer den Austritt. Die Bedingungen: ordentliche Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von zwei Jahren. Würde Sachsen-Anhalt nach der Wahl am 6. September kündigen, begänne die Frist frühestens zum 1. Januar 2027 und liefe bis zum 31. Dezember 2028. Wirksam würde der Austritt also erst ab dem 1. Januar 2029.
Für die Bevölkerung bedeutet das: Bis mindestens Ende 2028 sendet der MDR für Sachsen-Anhalt unverändert weiter. Danach, so MDR-Intendant Ralf Ludwig, wäre der Sender nicht mehr vertraglich verpflichtet, Programm für Sachsen-Anhalt zu produzieren. Sachsen und Thüringen könnten den MDR als gemeinsamen Sender weiterführen. Sachsen-Anhalt stünde dann ohne öffentlich-rechtlichen Landessender da, außer es gründet eine eigene Anstalt.
Das Paradox: Der Rundfunkbeitrag bleibt
Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 im Streit um die blockierte Beitragserhöhung klargestellt: Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist das Ergebnis eines bundesweiten Abstimmungsverfahrens. Ein einzelnes Land kann den Beitragssatz nicht einseitig ändern. Sachsen-Anhalt hatte damals die notwendige Ratifizierung des Beitragserhöhungsvertrags im Landtag blockiert. Das Gericht erklärte diesen Schritt für verfassungswidrig.
Das bedeutet: Selbst wenn Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag kündigt, blieben die monatlichen 18,36 Euro bestehen. Die Einnahmen könnten einer neuen Landesrundfunkanstalt zufließen, aber nicht einfach abgeschafft werden. Das Grundgesetz schreibt jedem Bundesland eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung vor. Ein Austritt aus dem MDR löst diese Pflicht nicht auf.
Der Rechtsstreit: Was Experten sagen
Prof. Christoph Degenhart, Staatsrechtler und Medienrechtsexperte an der Universität Leipzig, sieht die AfD-Pläne inhaltlich kritisch, hält die grundsätzliche Kündbarkeit des Staatsvertrags aber für rechtlich zulässig. Es gebe keine Verfassungsgarantie für die Existenz einzelner Rundfunkanstalten, sagte er. Damit hätte der MDR gegen die Kündigung als solche keine direkte Handhabe.
Die praktischen Folgen wären dennoch erheblich. Degenhart wies darauf hin, dass nach einem Austritt Sachsen-Anhalts alle drei Länder einen Auseinandersetzungsvertrag über die Aufteilung von Vermögen, Liegenschaften und Pensionsverpflichtungen aushandeln müssten. Der MDR betreibt in Sachsen-Anhalt eigene Gebäude und Produktionsstätten, darunter das Landesfunkhaus in Halle. Ein weiterer Verfassungsrechtler nannte den gesamten Prozess gegenüber dem Branchenmagazin DWDL „kompliziert, langwierig und teuer“.
Der MDR selbst bereitet rechtliche Schritte vor. Intendant Ralf Ludwig hat angekündigt, eine Kündigung juristisch anfechten zu lassen. Die zentralen Streitfragen: Darf Sachsen-Anhalt nach dem Austritt weiterhin Rundfunkbeiträge erheben? Wer bekommt die bestehenden Sendelizenzen des MDR auf dem Gebiet des Landes?
Die entscheidende Frage: Wer regiert nach dem 6. September?
All das setzt voraus, dass die AfD überhaupt eine Regierung bilden kann. In aktuellen Umfragen liegt die Partei bei 41 bis 43 Prozent in Sachsen-Anhalt, weit vor der CDU mit rund 22 bis 23 Prozent. CDU, SPD und Linke haben eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen. Eine von allen Seiten tolerierte Minderheitsregierung der AfD wäre parlamentarisch kaum handlungsfähig.
Eine absolute Mehrheit, die Siegmund eine Alleinregierung erlauben würde, ist nach derzeitigen Umfragen unsicher. Sie hängt davon ab, wie viele der kleineren Parteien die Fünfprozenthürde schaffen. Je weniger Parteien in den Landtag einziehen, desto höher wird der AfD-Anteil an den Mandaten. Die Kündigung des MDR-Staatsvertrags ist ein Regierungsakt, kein parlamentarischer Beschluss. Auch eine AfD-Minderheitsregierung könnte ihn formal einleiten, sofern sie überhaupt die Regierung stellt.
22 Tage bis zur Wahl: MDR bereitet sich rechtlich vor
Für den MDR beginnt die Wartezeit schon jetzt. Intendant Ludwig hat angekündigt, alle juristischen Szenarien vorzubereiten. Im Falle eines tatsächlichen Austritts Sachsen-Anhalts ab 2029 würde das MDR-Landesfunkhaus in Halle seinen Kernauftrag verlieren: regionale Nachrichten, Kulturprogramme und Sportberichterstattung für das Land.
Für die Bevölkerung bleibt die wesentliche Frage unbeantwortet: Wer soll ein günstigeres Grundrundfunk-Modell schaffen, das gleichzeitig den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die öffentlich-rechtliche Grundversorgung genügt? Das AfD-Wahlprogramm enthält dazu keine konkreten Angaben. Mit dem 6. September beginnt das Verfahren, das zeigen wird, ob die Ankündigung mehr war als Wahlkampfrhetorik.
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