Arm im Alter: 30 Jahre politisches Rentenversagen
Wer 40 Jahre gearbeitet hat, sollte im Alter nicht arm sein. In Deutschland ist das keine Selbstverständlichkeit: 19,4 Prozent der über 65-Jährigen sind armutsgefährdet, fast 764.000 Rentner müssen beim Staat ergänzende Grundsicherung beantragen. Das ist kein Randphänomen und kein unvermeidbares Schicksal. Es ist das Ergebnis politischer Entscheidungen, die sich über drei Jahrzehnte aufgeschichtet haben.
764.000 auf Grundsicherung: Das Ausmaß
Das Statistische Bundesamt veröffentlichte im März 2026 seine Zahlen zur Grundsicherung im Alter: Zum Jahresende 2025 bezogen knapp 764.000 Menschen die staatliche Mindestsicherung, weil ihre Rente zum Leben nicht ausreichte. Das ist ein Anstieg von 3,4 Prozent gegenüber 2024, ein neuer Höchststand.
Dahinter steckt eine breitere Zahl: Die Armutsgefährdungsquote der über 65-Jährigen lag 2024 laut Statistischem Bundesamt bei 19,4 Prozent. Das entspricht etwa 3,4 Millionen Menschen. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 1.381 Euro netto im Monat zur Verfügung hat.
Die Verteilung ist ungleich. Frauen über 65 sind mit 21,4 Prozent deutlich häufiger betroffen als Männer (17,0 Prozent). Der Grund liegt im sogenannten Gender Pension Gap: Frauen erhalten laut Deutscher Rentenversicherung im Schnitt 36,9 Prozent weniger Rente als Männer, wenn man Hinterbliebenenrenten herausrechnet. Teilzeitarbeit, Erziehungsphasen und Pflegeaufgaben, die gesellschaftlich überwiegend von Frauen getragen werden, schlagen sich direkt in niedrigeren Rentenansprüchen nieder. Das System belohnt nicht Lebensrealität, sondern lückenlose Vollzeiterwerbstätigkeit.
1992 bis 2026: Eine Chronik des Wegschauens
Das Problem ist nicht neu. Es ist politisch gemacht.
1992 weitete die Regierung Kohl die Frühverrentungsregelungen aus, um Massenarbeitslosigkeit statistisch zu dämpfen. Hunderttausende schieden vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus, mit dauerhaften Rentenabschlägen. Die demografische Prognose war damals bereits bekannt, die politische Entscheidung lautete: Abwarten.
2001 kam die Riester-Reform, das ambitionierteste Rentenprojekt seit Jahrzehnten. Die Idee: staatlich subventionierte private Altersvorsorge soll die absehbare Rentenlücke schließen. Zwanzig Jahre später hat das Projekt sein Ziel verfehlt. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) haben nur rund 25 Prozent der Bevölkerung einen Riester-Vertrag. Die Renditen sind gering, die Gebühren fressen die Erträge auf. Und: Die Riester-Rente erreicht genau die Menschen nicht, die sie am dringendsten bräuchten. Geringverdiener, Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und Personen knapp über der Armutsschwelle sind unterrepräsentiert. Das DIW nennt das Ergebnis nüchtern: "Die Riester-Rente verfehlt ihre Ziele und braucht einen Neustart."
2007 beschloss der Bundestag die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Das war angesichts steigender Lebenserwartung sachlich begründet. Doch die Flanke fehlte: Wer mit 63 Jahren körperlich nicht mehr arbeiten kann, zahlt Abschläge. Wer jahrzehntelang in Niedriglohnsektoren beschäftigt war, kommt trotz langer Beitragsjahre kaum über die Armutsschwelle.
Zwischen 2013 und 2018 war Andrea Nahles Bundesarbeitsministerin. Eine Kommission erarbeitete Empfehlungen für einen "verlässlichen Generationenvertrag". Sie wurden nicht umgesetzt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängte auf strukturelle Reformen. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung legte Analysen vor, die strukturelle Benachteiligung von Frauen und Geringverdienern im System quantifizierten. Es passierte nichts Substanzielles.
Im Mai 2026 setzte Kanzler Friedrich Merz einen Markstein, der in seiner politischen Bedeutung kaum zu überschätzen ist: Er erklärte die gesetzliche Rente zur "Basisabsicherung", nicht mehr als Instrument zur Lebensstandardsicherung. Das signalisiert, dass die Politik das implizite Rentenversprechen der Nachkriegszeit aufgibt. Die SPD-Fraktion sprach von einer "Entwertung des Rentenversprechens". ver.di bezeichnete die Formulierung als Ausdruck "politisch gemachter Altersarmut".
Warum das System strukturell versagt
Das deutsche Umlageverfahren hat einen eingebauten Konstruktionsfehler: Es bildet keine nennenswerten Rücklagen. Während Schweden 2,5 Prozent der Beiträge in staatliche Aktienfonds fließen lässt und damit einen Kapitaldeckungspuffer aufgebaut hat, hält die Deutsche Rentenversicherung maximal das 0,2- bis 1,5-fache einer Monatsauszahlung als Schwankungsreserve. Das macht das System extrem anfällig für den demografischen Druck, der jetzt kommt.
Die Babyboomer-Generation der zwischen 1955 und 1970 Geborenen tritt in den kommenden Jahren massenhaft in Rente. Der Bundesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme zur Rentenkommission 2026 unmissverständlich formuliert, eine Reform sei "zwingend notwendig", die demografische Belastung werde sich bis 2036 deutlich verschärfen. Der Rentenbeitragssatz liegt 2026 bei 18,6 Prozent. Projektionen von Prognos und DIW sehen ihn bis 2030 bei 20 bis 22 Prozent, falls keine Strukturreformen kommen. Das wäre eine erhebliche Mehrbelastung der Lohnnebenkosten.
Die zweite Säule, die Betriebsrente, schützt nur einen Teil der Beschäftigten. Laut Bundesarbeitsministerium verfügen 52 Prozent aller Arbeitnehmer über eine betriebliche Altersvorsorge. Die anderen 48 Prozent, häufig in Niedriglohnbranchen, geringfügiger Beschäftigung oder Solo-Selbstständigkeit tätig, haben keine. Die dritte Säule, private Vorsorge, funktioniert nur für Menschen mit ausreichendem Einkommen und Finanzwissen als Ergänzung.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Deutsche Caritasverband kritisieren seit Jahren, dass Millionen Menschen im Alter ohne Rückhalt dastehen. Die Verbände verweisen auch auf den Stigmatisierungseffekt der Grundsicherung: Weil Betroffene ihren Besitz offenlegen und selbst das Amt aufsuchen müssen, beantragen viele ihre Leistungen nicht. Die tatsächliche Altersarmut liegt damit höher als die Statistik zeigt.
Was Dänemark, Schweden und Frankreich besser machen
Der Vergleich mit anderen europäischen Systemen ist ernüchternd. Deutschland liegt laut OECD-Pensionsbericht 2025 bei der Nettoersatzquote bei 53,3 Prozent. Der OECD-Schnitt liegt bei 63,2 Prozent. Ein Durchschnittsverdiener erhält im Ruhestand relativ zu seinem früheren Nettoeinkommen deutlich weniger als in den meisten vergleichbaren Industrieländern. Länder wie Luxemburg, Dänemark, Italien und Frankreich liegen alle deutlich darüber.
Dänemark, das im Melbourne-Mercer-Index unter den besten Rentensystemen der Welt geführt wird, finanziert eine Volkspension aus Steuermitteln. Sie ist nicht beitragsgebunden und sichert jedem älteren Menschen ein Grundeinkommen unabhängig von seiner Erwerbsbiografie. Ergänzt wird sie durch obligatorische betriebliche Kapitaldeckungssysteme, zu denen Arbeitnehmer verpflichtend beitragen. Die Altersarmut ist in Dänemark deutlich niedriger als in Deutschland.
Schweden kombiniert ein Umlageverfahren mit einem Beitragssatz von 16 Prozent mit einem verpflichtenden kapitalgedeckten Anteil von 2,5 Prozent, der in staatlich verwaltete Aktienfonds fließt. Das Modell schützt vor demografischen Schwankungen, weil Kapitalpuffer als Rückendeckung dienen. Diese Struktur hat Schweden eine niedrigere Altersarmut bei gleichzeitig stabilen Finanzierungsgrundlagen ermöglicht.
Frankreich garantiert nach ausreichenden Beitragsjahren eine Mindestrente. Der Betrag liegt 2026 bei rund 1.012 Euro brutto im Monat. Deutschland kennt eine solche Untergrenze nicht. Wer trotz langer Beitragsjahre unter der Armutsgrenze landet, muss die bedarfsgeprüfte Grundsicherung beantragen. Das System setzt auf Eigenverantwortung, gibt aber gleichzeitig nicht die Mittel, diese wahrzunehmen.
Was der Diskurs nicht thematisiert
Die politische Debatte kreist derzeit um eine binäre Frage: Umlageverfahren oder Kapitaldeckung, Renteneintrittsalter 67 oder 70, Haltelinie 48 Prozent beibehalten oder nicht. Was in dieser Verkürzung systematisch fehlt, sind Alternativen auf der Einnahmeseite.
Eine Erwerbstätigenversicherung, in die nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Beamte, Selbstständige und Freiberufler einzahlen würden, würde die Beitragsbasis erheblich verbreitern. In Deutschland zahlen rund zwei Millionen Beamte sowie Millionen Selbstständige und Freiberufler nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese Idee wird vom DGB und Teilen der Sozialwissenschaft diskutiert, scheitert aber regelmäßig am Widerstand der betroffenen Berufsgruppen.
Gleiches gilt für die Frage, ob Kapitalerträge stärker zur Rentenfinanzierung beitragen könnten. Deutschland erhebt auf Kapitalgewinne einen Pauschalsatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Eine Einbeziehung von Kapitalerträgen in die Sozialversicherungspflicht ist politisch kaum diskutiert, obwohl das strukturelle Volumen erheblich wäre.
Die AWO und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern eine Mindestrente von mindestens 1.200 Euro nach langen Beitragsjahren, also eine definierte Untergrenze ähnlich dem französischen Modell. Ohne eine solche Untergrenze bleibt das Rentensystem ein System, das Langzeitarbeit nicht vor Armut schützt.
Die Rentenkommission hat bis Juni Zeit
Im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet die Rentenkommission 2026 bis Mitte Juni Reformvorschläge. Es ist nicht die erste Kommission. Die Rürup-Kommission 2002, die Schröder-Kommission 2003 und mehrere Reformgremien unter Merkel haben alle Empfehlungen vorgelegt. Umgesetzt wurde stets ein Teil davon, selten das Ganze.
Was dieses Mal anders sein könnte: Der demografische Druck ist akut, die Zahlen belegen eine Verschlechterung, die politisch nicht mehr wegzureden ist. Der Bundesrechnungshof hat im Frühjahr 2026 in ungewöhnlich direkter Sprache auf die Dringlichkeit hingewiesen. Und Merz' Formulierung von der "Basisabsicherung" hat einen Vertrauensbruch mit Millionen Rentnern produziert, der politischen Handlungsdruck erzeugt.
Was die Kommission vorschlagen wird, ist nicht bekannt. Was fehlt, ist weniger Analyse als politischer Wille. Die Diagnose ist seit 30 Jahren dieselbe: Das System belohnt lückenlose Vollzeiterwerbstätigkeit und bestraft alles andere. Wer das ändern will, muss die Beitragsbasis verbreitern, eine Mindestrente einführen und Erziehungs- und Pflegearbeit rentenwirksam anerkennen. Dafür müsste die Politik Beamte und Selbstständige einbeziehen und den Gender Pension Gap systematisch angehen.
Für die 764.000 Menschen, die heute Grundsicherung beantragen, kommen diese Reformen ohnehin zu spät. Sie zahlen den Preis für drei Jahrzehnte politischen Wegschauens.
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