Frankfurt klagt vier Ex-Commerzbanker wegen Cum-Ex an
Wirtschaft

Frankfurt klagt vier Ex-Commerzbanker wegen Cum-Ex an

Sieben Anklagen, zwölf Verurteilte, 39 Verdächtige noch in Ermittlung: Frankfurt ist die Schaltzentrale der deutschen Cum-Ex-Strafverfolgung. Für Deals aus dem Jahr 2008 läuft das strafrechtliche Fenster bis spätestens 2027.

Quellen (10)
  1. LTO (Legal Tribune)lto.de
  2. Handelsblatthandelsblatt.com
  3. T-Onlinet-online.de
  4. Hessenschauhessenschau.de
  5. Bloombergbloomberg.com
  6. Nachrichten Heute (Rückforderungen 3,57 Mrd.)nachrichten-heute.net
  7. Finanzwende Cum-Cum Schadenfinanzwende.de
  8. WLZ-Onlinewlz-online.de
  9. Aachener Zeitungaachener-zeitung.de
  10. Bundesjustizministerium (Aktionsplan Steuerbetrug)bmjv.de
25. August 2026, 3:45 Uhr779 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Achtzehn Jahre nach den Aktiendeals hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagt. Der Vorwurf: Cum-Ex-Transaktionen aus dem Jahr 2008 mit einem Steuerschaden von mehr als 20 Millionen Euro. Es ist die siebte Anklageschrift, die Frankfurt im Cum-Ex-Komplex eingereicht hat. Der Fall zeigt: Die Aufarbeitung läuft weiter, auch wenn die Tat weit zurückliegt und die strafrechtliche Uhr seit Jahren tickt.

Vier Angeklagte aus drei Ländern

Die vier Männer kommen aus drei Ländern: zwei britische Staatsbürger im Alter von 66 und 59 Jahren, ein 61-jähriger Deutscher und ein 60-jähriger US-Amerikaner. Sie arbeiteten teils in Frankfurt, teils in London, wo zur Cum-Ex-Hochzeit viele der internationalen Handelsdesks angesiedelt waren. Das ist kein Zufall: Cum-Ex war von Beginn an ein grenzüberschreitendes Geschäft, bei dem Banken verschiedener Länder ihre Aktientauschpositionen koordinierten, um deutsche Finanzämter zur mehrfachen Steuererstattung zu bewegen.

Laut Anklageschrift sollen die vier die fraglichen Transaktionen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken entwickelt, gebilligt und umgesetzt haben. Diese Formulierung beschreibt eine gemeinschaftliche Tatbegehung und begründet für alle Beteiligten gleichwertige strafrechtliche Verantwortung, unabhängig davon, ob jemand die Deals operativ abwickelte oder auf höherer Ebene freigab.

Die Commerzbank erklärte, sie kommentiere Verfahren gegen Dritte nicht. Das Institut sei selbst nicht Partei in dem Verfahren. Die Bank betonte damit, dass die Vorwürfe ausschließlich Einzelpersonen betreffen und nicht das Unternehmen als solches.

Das Modell und der Mechanismus

Cum-Ex funktionierte nach einem Mechanismus, den der Bundesgerichtshof (BGH) erst 2021 endgültig als Steuerhinterziehung klassifizierte. Aktien wurden rund um den Dividendenstichtag so zwischen mehreren Parteien verschoben, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mehrere Halter gleichzeitig als dividendenberechtigt einstufte. Die Folge: Kapitalertragsteuer wurde mehrfach erstattet, obwohl sie nur einmal oder gar nicht abgeführt worden war.

Die angeklagten Deals stammen aus dem Jahr 2008, dem Hochjahr der Praxis. Zwischen 2006 und 2011 erreichte das Modell seine größte Verbreitung, bevor der Gesetzgeber 2012 die Lücke schloss. Für die Angeklagten stellt sich damit auch die Vorsatzfrage: War die rechtliche Einordnung 2008 schon eindeutig genug, um von bewusstem Betrug zu sprechen? Das Gericht wird das zu klären haben.

Der Steuerschaden in diesem Fall beläuft sich laut Anklage auf mehr als 20 Millionen Euro. Gemessen am Gesamtausmaß des Cum-Ex-Skandals ist das ein vergleichsweise kleiner Betrag. Der Gesamtschaden aus Cum-Ex-Transaktionen in Deutschland liegt nach Berechnungen von Finanzwende bei mindestens 10 Milliarden Euro, aus dem verwandten Cum-Cum-Modell kommen weitere 28 Milliarden Euro hinzu.

Sieben Anklagen, zwölf Verurteilte, 39 noch in Ermittlung

Frankfurt ist die Schaltzentrale der deutschen Cum-Ex-Strafverfolgung. Mit der neuen Anklageschrift gegen die vier Ex-Commerzbanker hat die Generalstaatsanwaltschaft insgesamt sieben Anklagen im Cum-Ex-Komplex eingereicht. Zwölf Angeklagte wurden von Gerichten in Frankfurt und Wiesbaden verurteilt, ein Teil davon rechtskräftig. Noch werden 39 Verdächtige in zehn umfangreichen Verfahrenskomplexen ermittelt.

Bundesweit sind 208 Cum-Ex-Verfahren abgeschlossen, die Rückforderungen summieren sich auf 3,57 Milliarden Euro an Steuern und Zinsen. Das klingt nach Fortschritt. Gemessen am Gesamtschaden von mindestens 40 Milliarden Euro aus Cum-Ex und Cum-Cum sind es weniger als neun Prozent.

Anne Brorhilker, die von 2013 bis 2024 die Cum-Ex-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln leitete und dann frustriert zur Finanzwende-NGO wechselte, hat das Strukturproblem klar beschrieben: Der Staat sei schlecht ausgestattet, wenn es um Steuerhinterziehung im großen Stil gehe. Ihr konkreter Vorwurf an die Politik: Die Kleinen werden gehängt, die Großen lässt man laufen. Finanzwende fordert seit Jahren eine spezialisierte Bundesbehörde für Finanzkriminalität nach dänischem Vorbild. Deutschland kommt bei einem zwanzigfach höheren Schaden auf weniger als neun Prozent zurückgeholter Mittel.

Im Juli 2026 stellten Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Hubig einen Maßnahmenplan mit 26 Punkten gegen Steuerbetrug vor. Das auffälligste Vorhaben: Die strafbefreiende Selbstanzeige soll nach über 100 Jahren Geschichte abgeschafft werden. Für laufende Cum-Ex-Ermittlungen wie den Commerzbank-Fall ändert sich durch den Plan nichts. Die Anklagen kommen aus Verfahren, die seit Jahren laufen.

Verjährung 2027: Das Fenster schließt sich

Die Anklageschrift liegt jetzt der Wirtschaftskammer des Landgerichts Frankfurt vor. Sie muss entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Üblicherweise dauern Zulassungsentscheidungen für Wirtschaftsstrafsachen in Frankfurt mehrere Monate.

Für die Aufarbeitung der Cum-Ex-Hochphase läuft parallel ein Countdown. Die strafrechtliche Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung beträgt 15 Jahre. Für Deals aus dem Jahr 2008 schließt sich das strafrechtliche Fenster spätestens 2023 bis 2027, je nach genauem Tatzeitpunkt. Der aktuelle Commerzbank-Fall aus dem Jahr 2008 fällt noch in diese Zeitspanne, doch für viele der 39 noch ermittelten Verdächtigen läuft dieselbe Uhr.

Die eigentliche Frage hinter dem Commerzbank-Fall ist damit nicht nur, ob die vier Ex-Banker verurteilt werden. Sie lautet: Wie viele der 39 noch nicht Angeklagten werden rechtzeitig vor Gericht gebracht? Die Aufarbeitung des größten Steuerskandals in der Geschichte der Bundesrepublik hat gerade einmal neun Prozent des Schadens zurückgeholt. Den Rest holen sich die meisten Beteiligten straflos mit nach Hause.

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