Afghanistan-Abschiebungen: Nicht mehr nur Straftäter
Politik

Afghanistan-Abschiebungen: Nicht mehr nur Straftäter

Ein Erlass des Bundesinnenministeriums vom 10. Juli hat die Beschränkung auf Straftäter und Gefährder aufgehoben. Jetzt können volljährige Männer ohne deutsches Familienmitglied unabhängig von Vorstrafen nach Afghanistan abgeschoben werden.

27. Juli 2026, 3:00 Uhr 791 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Mitte Juli 2026 saßen sechs Afghanen in deutschen Abschiebehaftanstalten, die keine einzige Vorstrafe haben. Möglich gemacht hat das ein Erlass des Bundesinnenministeriums vom 10. Juli, der die bisherige Beschränkung auf Straftäter und Gefährder aufhebt. Für bis zu 29.000 Afghanen ohne gesicherten Aufenthalt in Deutschland ändert sich damit die rechtliche Lage grundlegend.

Von 188 Abgeschobenen zu potenziell Tausenden

Seit Ende 2024 gibt es wieder Abschiebungen nach Afghanistan, erstmals seit der Machtübernahme der Taliban 2021. Die Grundlage: informelle Absprachen mit dem Taliban-Regime, das abgeschobene Afghanen zurücknimmt, wenn sie von Taliban-Diplomaten in Deutschland identifiziert wurden. Bislang galt diese Praxis ausschließlich für Straftäter und Gefährder. Zwischen Ende 2024 und Juli 2026 wurden auf diesem Weg 188 Personen nach Kabul abgeschoben, in kleinen Charterflügen von zuletzt 25 bis 32 Personen.

Der Erlass vom 10. Juli ändert die sogenannte Vorführungspraxis: Die Bundespolizei teilte den Ländern schriftlich mit, dass die Einschränkung auf Straftäter und Gefährder aufgehoben ist. Seither können auch Afghanen ohne Strafregister vor Taliban-Vertreter geführt werden, damit diese ihre Identität bestätigen und Reisedokumente ausstellen. Die verbleibenden Kriterien: männlich, volljährig, alleinlebend, also ohne Kernfamilie in Deutschland.

Wie viele Afghanen potenziell betroffen sind, lässt sich aus Zahlen des Mediendienst Integration ableiten. Demnach befanden sich Ende 2024 rund 9.400 Afghanen in sogenannter Duldung und weitere 19.700 ohne Duldung in Deutschland, insgesamt etwa 29.000 Personen ohne gesicherten Aufenthaltstitel. Nicht alle erfüllen die neuen Kriterien, aber die Gruppe der potenziell Betroffenen ist um ein Vielfaches größer als die bisherige.

Schutzquote kollabiert, Lage in Afghanistan bleibt gefährlich

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Anteil bewilligter Schutzanträge junger alleinstehender Afghanen im letzten Jahr drastisch gesenkt. Laut einem Policy-Paper von Pro Asyl vom Mai 2026 lag die Schutzquote für diese Gruppe im Januar 2025 noch bei 66,6 Prozent; im Januar 2026 war sie auf 16,2 Prozent gefallen. Pro Asyl schreibt, dieser Einbruch spiegele keine verbesserte Sicherheitslage wider, sondern eine veränderte Bewertungspraxis der Behörde.

Die tatsächliche Lage in Afghanistan hat sich seit Anfang 2026 eher verschlechtert: Pakistan führte im Februar Luftangriffe auf die Provinzen Kunar und Nangarhar durch, tausende Menschen wurden vertrieben. Die Taliban herrschen laut dem VG Hamburg vorliegenden Erkenntnisquellen mit Auspeitschen, Hinrichtungen und Repression. Amnesty International warnte, wer nach Afghanistan zurückgeschickt werde, riskiere konkret Verhaftung, Folter oder Tod. Amnesty-Expertin Nina Alizadeh Marandi erklärte, die Abschiebungen stünden „im Widerspruch zu den menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.“

Für Pro Asyl ist der Erlass ein „eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht.“ UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk forderte einen sofortigen Stopp aller Zwangsrückführungen nach Afghanistan. Amnesty dokumentierte konkret den Fall Faridoon Tofan, 46 Jahre alt, kein Strafregister, dem dennoch die Abschiebung droht.

BVerfG auf der einen, BMI auf der anderen Seite

Der Erlass steht in direktem Widerspruch zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der nur zwölf Tage später erging. Am 22. Juli erklärte das BVerfG (Az. 2 BvR 319/26), der pauschale Widerruf aller deutschen Aufnahmezusagen für gefährdete Afghanen aus Dezember 2025 sei willkürlich und verfassungswidrig. Das BMI hatte seinerzeit alle Aufnahmeerklärungen nach Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz ohne Einzelfallprüfung zurückgezogen. Das Gericht verlangt nun individuelle Abwägungen; rund 400 Afghanen in Pakistan warten seit Jahren auf Einreisevisa.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das BVerfG-Verfahren geführt hat, spricht von einem systematischen Widerspruch: Während das Gericht die Bundesregierung zur Einhaltung von Schutzversprechen gegenüber gefährdeten Afghanen mahnt, erweitert das Innenministerium gleichzeitig die Basis für Abschiebungen in denselben Staat. 30 weitere Verfahren zu Afghan-Aufnahmen sind am BVerfG anhängig.

Mehrere Bundesländer haben die neuen Möglichkeiten bereits angekündigt umzusetzen. Hessens CDU-Innenminister Roman Poseck erklärte, die Bundesregierung habe „die Voraussetzungen geschaffen, dass die Länder regelmäßig Rückführungen nach Afghanistan durchführen können.“ Bayern und Brandenburg wollen nachziehen. In der Opposition stieß das auf scharfe Ablehnung: SPD-Migrationspolitiker Hakan Demir bezeichnete Abschiebungen von Menschen ohne Vorstrafen als „rechtlich und menschlich extrem problematisch.“ Grünen-Flüchtlingspolitikerin Luise Amtsberg nannte die Praxis „unverantwortlich.“

Bis zu drei Charterflüge monatlich geplant

Innenminister Alexander Dobrindt plant laut Berliner Zeitung bis zu drei Sonderflüge pro Monat nach Kabul, ergänzt durch reguläre Linienflüge. Die strukturelle Abhängigkeit von Taliban-Kooperation bleibt dabei ein ungelöstes Problem: Jeder Abzuschiebende muss zuvor Taliban-Vertretern vorgeführt werden, die seine Identität bestätigen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren das als faktische Anerkennung der Taliban als Verwaltungspartner, ein Regime, das international nicht anerkannt ist.

Die nächste gerichtliche Klärung ist absehbar. Amnesty hat angekündigt, im Fall Faridoon Tofan rechtlich zu intervenieren. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 22. Juli einen Maßstab für individuelle Prüfpflichten gesetzt, dessen Reichweite auf das neue Abschiebungsregime noch nicht angewendet wurde. Ob sich das Prinzip der Einzelfallprüfung, das BVerfG für Aufnahmezusagen verlangt, auch auf Abschiebungen ohne Straftat erstrecken lässt, wird die Justiz in den kommenden Monaten klären müssen.

Quellen (13)

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