Digitalpakt 2.0: Fünf Milliarden und die Bürokratiefrage
Gesellschaft

Digitalpakt 2.0: Fünf Milliarden und die Bürokratiefrage

Fünf Milliarden Euro sollen Deutschlands Schulen bis 2030 digitalisieren, weniger als der Vorgänger Digitalpakt 1.0 allein vom Bund hatte. Warum Schulen in Bayern damals nach zwei Jahren weniger als ein Prozent der Fördergelder abriefen, ist bis heute nicht beantwortet.

4. Juli 2026, 16:41 Uhr 667 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Fünf Milliarden Euro sollen bis 2030 Deutschlands 40.000 Schulen mit Breitbandinternet, Lernplattformen und Lehrerfortbildungen ausstatten. Beim Vorgängerprogramm stellte der Bund allein 6,5 Milliarden Euro bereit. Das Ergebnis nach zwei Jahren: In Bayern hatten Schulen im Sommer 2021 erst 0,8 Prozent der verfügbaren Mittel abgerufen. Digitalpakt 2.0 läuft seit Januar 2026, die ersten Fördermittel fließen noch nicht. Die Frage, warum Geld so langsam in Schulen ankommt, ist nach sieben Jahren nicht beantwortet.

Drei Säulen, ein Königsteiner Schlüssel

Bund und Länder unterzeichneten die Verwaltungsvereinbarung am 18. Dezember 2025. Das Bundesministerium für Bildung und die Kultusministerkonferenz gaben bekannt, das Programm gliedere sich in drei Schwerpunkte: Digitale Infrastruktur (Breitbandausbau, WLAN, Server und Lernplattformen), Qualifizierung von Lehrkräften sowie Erprobung neuer Lernformate wie KI-gestützte Lernanalyse und VR-gestützter Unterricht.

Den Bundesmitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro stehen 2,5 Milliarden Euro der sechzehn Bundesländer gegenüber. Die Verteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, einem Aufteilungsverfahren nach Einwohnerzahl und Steueraufkommen. Schulen können seit Januar 2026 Förderanträge stellen; tatsächlich fließende Mittel hat die Bundesregierung für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigt.

Was Digitalpakt 1.0 über den Nachfolger verrät

Um einzuordnen, was von Digitalpakt 2.0 zu erwarten ist, lohnt ein genauer Blick auf den Vorgänger. Beim ersten Digitalpakt, beschlossen 2019, stellte der Bund 6,5 Milliarden Euro bereit, mehr als das Zweieinhalbfache seines eigenen Anteils am neuen Programm. Was tatsächlich geschah, zeigen die Abrufzahlen: Im Sommer 2021 hatten Schulen in Bayern erst 0,8 Prozent der verfügbaren Mittel abgerufen, in anderen Ländern war die Bilanz kaum besser. Erst in der Endphase beschleunigte sich die Mittelverwendung; bis 2024 wurden schließlich rund 95 Prozent der Bundesgelder ausgegeben.

Der Grund für den schleppenden Anlauf war strukturell: Schulen mussten vor dem eigentlichen Förderantrag ein vollständiges Medienkonzept vorlegen. Schulträger ohne eigene IT-Abteilung, besonders kleinere Kommunen, scheiterten häufig bereits an diesem Schritt. Eine Analyse von table.media bezeichnete das Verfahren als „Bürokratiemonster“.

Im April 2026 berichtete news4teachers, dass sich dieses Grundmuster beim Nachfolgeprogramm bereits andeutet: Die Bundesregierung hatte den tatsächlichen Mittelabfluss erneut verschoben. Schulträger, die Maßnahmen bereits geplant hatten, blieben auf ihren Ausgaben sitzen und warteten auf Kostenerstattung.

Was Gewerkschaft und Bildungsforschung kritisieren

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte die Einigung zwischen Bund und Ländern grundsätzlich, bezeichnete die Mittelausstattung aber als nicht ausreichend. Schon während der Verhandlungen hatte die GEW ein Mindestvolumen von 20 Milliarden Euro über fünf Jahre gefordert; die vereinbarten fünf Milliarden seien „bei weitem nicht ausreichend“.

Darüber hinaus kritisiert die GEW die Verteilung nach Königsteiner Schlüssel. Digitalisierungsbedarf korreliere mit sozialer Lage, nicht mit Einwohnerzahl. Schulen in strukturschwachen Regionen und solche mit hohem Anteil bildungsbenachteiligter Schülerinnen und Schüler bräuchten überproportional mehr Unterstützung als der Bevölkerungsanteil nahelegt.

Ein weiteres ungelöstes Problem: Wer pflegt die angeschaffte Technik? „Lehrkräfte gehören ins Klassenzimmer, nicht in den IT-Raum“, hielt die GEW fest. Tablets und Lernplattformen brauchen regelmäßige Wartung, Updates und Support. Für diese Aufgaben gibt es an den meisten deutschen Schulen keine eigene Systemstelle. Ohne sie werden Lehrkräfte als IT-Notbetreuer eingespannt, was ihre Unterrichtsarbeit einschränkt. Weder Digitalpakt 1.0 noch Digitalpakt 2.0 regeln diese Frage verbindlich.

Das DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation sieht bei neueren Formaten wie VR-Unterricht und KI-Lernanalyse noch eine schmale Evidenzbasis. Diese Technologien seien vielversprechend, aber belastbare Langzeitstudien zu ihrer Wirksamkeit unter realen Schulbedingungen fehlten. Pilotprojekte laufen gerade erst an.

Ob Abrufgeschwindigkeit steigt, zeigt der KMK-Bericht Ende 2026

Die erste Bewährungsprobe für Digitalpakt 2.0 ist nicht die Technik, sondern die Verwaltung. Wenn Schulträger auch diesmal überfordert sind, werden Fördermittel abermals jahrelang liegen bleiben. Das Muster ist nicht auf die Schuldigitalisierung beschränkt: Das Bundesprogramm zur Schulsanierung zeigte Mitte der 2010er Jahre dasselbe Problem. Mittel standen bereit, Kommunen fehlte Personal für Förderanträge.

Ab August 2026 sollen erste Pilotprojekte an ausgewählten Schulen beginnen. Die Kultusministerkonferenz hat für Ende 2026 einen ersten Zwischenbericht zur Mittelverwendung angekündigt. Diese Zahlen werden zeigen, ob das neue Programm die Anlaufschwäche seines Vorgängers wiederholt. Die eigentliche Engstelle liegt nicht im Budget, das diesmal ohnehin kleiner ausfällt. Sie liegt in der Kapazität der Schulverwaltungen, Anträge zu stellen und Maßnahmen umzusetzen. Solange diese Kapazität nicht gezielt gestärkt wird, dürfte das schönste Förderprogramm nur auf dem Papier existieren.

Quellen (9)

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