Energielabel: Wie das Prüfsystem Betrug ermöglicht
Jedes neue Haushaltsgerät trägt es: das farbige Energielabel, das auf einen Blick zeigen soll, ob ein Kühlschrank sparsam oder verschwenderisch ist. Das Problem beginnt dort, wo niemand hinschaut: bei den Tests. Die Messungen führen die Hersteller selbst durch, die Ergebnisse tragen sie selbst ein. Der Europäische Rechnungshof schätzt, dass EU-weit zehn bis 25 Prozent aller auf dem Markt verkauften Produkte die deklarierten Effizienzwerte nicht einhalten. Ein von der EU finanziertes Prüfprojekt fand: 16 Prozent der getesteten Kühlgeräte waren in eine zu hohe Effizienzklasse eingestuft. Das Label, dem Millionen Verbraucher vertrauen, ist strukturell anfällig für Betrug.
Vertrauen als Systemdesign
Das EU-Energielabel existiert seit 2010 in seiner modernen Form, zuletzt grundlegend reformiert durch die EU-Verordnung 2017/1369. Die Logik ist einfach: Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen, wie effizient ein Gerät ist. Dafür wird eine Skala von A bis G verwendet. A steht für die beste, G für die schlechteste Klasse.
Weniger bekannt ist der strukturelle Kern des Systems: Die Tests führen die Hersteller selbst durch. Sie erarbeiten ihre technischen Unterlagen, messen den Energieverbrauch in eigenen oder beauftragten Laboren und tragen die Ergebnisse in die europäische EPREL-Produktdatenbank ein. EPREL ist das offizielle EU-Register, in dem jedes Gerät vor dem Verkauf registriert werden muss. Die Datenbank ist öffentlich einsehbar und kontrolliert die Herstellerangaben nicht.
Das ist kein technisches Versehen, sondern Systemdesign. In Deutschland ist die Marktüberwachung Ländersache, verteilt auf Behörden in 16 Bundesländern mit unterschiedlichen Kapazitäten und Prioritäten. Eine zentrale Übersicht darüber, wie viele Geräte pro Jahr tatsächlich überprüft werden, existiert nicht. Die EU-Kommission räumt selbst ein, dass die Marktüberwachung in den Mitgliedstaaten "weiterhin zu fragmentiert" sei.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert das seit Jahren: "Solange Hersteller ihre eigenen Geräte testen und die Ergebnisse selbst eintragen, bleibt das Label ein System auf Vertrauen. Und Vertrauen allein ist kein ausreichendes Marktüberwachungsinstrument."
Was Prüfer tatsächlich finden
Wenn unabhängige Stellen dennoch testen, sind die Ergebnisse aufschlussreich. Das ATLETE-Projekt (Appliance Testing for Energy Label Evaluation), von der EU finanziert und zwischen 2009 und 2011 durchgeführt, testete 80 Kühlgeräte und Gefriergeräte von 48 Marken in akkreditierten Laboren. Das Ergebnis: 16 Prozent der Geräte waren zu hoch eingestuft. Dreizehn Prozent lagen eine Effizienzklasse zu hoch, drei Prozent sogar zwei oder mehr Klassen.
Diese Zahl gilt nur für Kühlgeräte und stammt aus einer Stichprobe von 80 Modellen. Der Europäische Rechnungshof (ECA) weitete den Blick 2020 in einem Sonderbericht aus und kam zu einem noch beunruhigenderen Befund: Die EU-Kommission schätzte, dass EU-weit zehn bis 25 Prozent der auf dem Markt verkauften Produkte die deklarierten Effizienzwerte nicht einhalten. Diese Abweichungen würden die Energieeinsparungen aus dem Label-System um rund zehn Prozent mindern. Der Rechnungshof betonte allerdings: Da Überwachungsprojekte oft gezielt jene Produktmodelle prüfen, bei denen Nichtkonformität wahrscheinlicher erscheint, ist die Quote nicht direkt auf den Gesamtmarkt hochrechenbar, die Dunkelziffer ist damit unbekannt, aber potenziell erheblich.
Im September 2022 fand in Deutschland eine der bisher größten konzertierten Marktüberwachungsaktionen statt. Behörden aus zwölf Bundesländern überprüften in zehn Tagen 73.608 Produkte bei 794 Unternehmen. Das Ergebnis: 2.024 Produkte wurden beanstandet, eine Mängelquote von 2,7 Prozent. In Baden-Württemberg allein wurden knapp 15.000 Produkte bei 87 Händlern kontrolliert. Bei 37 Prozent der bundesweit geprüften Händler fanden sich Mängel, darunter vor allem fehlende oder unvollständige Labelangaben im stationären und Online-Handel.
Diese Aktionen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Sie entstehen auf Initiative einzelner Länder, finanziert aus wechselnden Haushaltsmitteln und decken jeweils einen kleinen Bruchteil des Gesamtmarkts ab. Eine systematische Kontrolle aller Neuzulassungen findet in Deutschland nicht statt.
Die Schlupflöcher hinter den Standards
Neben falscher Selbstdeklaration gibt es ein zweites, technisch raffinierteres Problem: Geräte, die Prüfsituationen erkennen und bei Tests besser performen als im Normalbetrieb. Das sogenannte ANTICSS-Projekt (Anti-Circumvention of Standards for better market surveillance), an dem das Öko-Institut Freiburg und 18 weitere Organisationen aus acht EU-Ländern beteiligt waren, untersuchte genau das über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren.
In seinem Abschlussbericht von September 2021 testeten vier akkreditierte Labore in Deutschland, Italien, Spanien und den Niederlanden 24 sorgfältig ausgewählte Produktmodelle. Das Ergebnis ist eindeutig: Sechs der 24 Modelle (25 Prozent) zeigten Umgehungsverhalten oder Verhalten an der Grenze zur Umgehung. Würden diese Lücken systematisch ausgenutzt, rechnet das ANTICSS-Projekt mit einer Reduktion der CO2-Einsparungen um rund 200.000 Tonnen Äquivalente pro Jahr.
"Die bisherigen Definitionen von Umgehung erfassen nur versteckte Software", erklärte das Öko-Institut nach Abschluss des Projekts. "Tatsächlich gibt es viele weitere Schlupflöcher: Missbrauch von Herstellerinstruktionen, spezielle Produktmodi, die nur unter Testbedingungen aktiviert werden und zu eng definierte Messvorgaben." Das Projekt empfahl: Marktüberwachungsbehörden brauchen die gesetzliche Befugnis, von Standardmessverfahren abzuweichen, um solche Strategien überhaupt aufdecken zu können. Diese Befugnis haben sie derzeit nicht.
Was ein falsch etikettiertes Gerät wirklich kostet
Ein Kühlschrank der neuen Energieklasse C verbraucht durchschnittlich 75 bis 90 Kilowattstunden mehr pro Jahr als ein vergleichbares Gerät der Klasse A. Bei einem Haushaltsstrompreis von 37 Cent pro Kilowattstunde (BDEW, April 2026) summiert sich das auf rund 28 bis 33 Euro Mehrkosten pro Jahr. Über eine typische Nutzungsdauer von 15 Jahren entstehen Mehrkosten von rund 420 bis 500 Euro pro Haushalt.
Das klingt überschaubar. Es wird relevant, wenn man die Dimension hochrechnet: Allein in Deutschland werden jährlich mehrere Millionen Haushaltsgeräte verkauft. Schon bei einer Falschklassifizierungsquote im einstelligen Prozentbereich würden Hunderttausende Haushalte dauerhaft mehr Strom verbrauchen als der Kauf des Geräts erwarten ließ. Der Schaden ist real, aber er verteilt sich so kleinteilig, dass er für jeden einzelnen Haushalt unsichtbar bleibt.
Besonders problematisch ist die Situation im Online-Handel. Die Verbraucherzentralen Niedersachsen und NRW dokumentierten in mehreren Untersuchungen, dass gefälschte oder gänzlich fehlende Labels vor allem bei Billigimporten aus China, etwa über Marktplätze wie AliExpress oder eBay, auftreten. Diese Geräte kommen aus Jurisdiktionen, die EPREL-Registrierungspflicht nicht kennen oder ignorieren und gelangen ungefiltert auf den deutschen Markt. Für Kontrollbehörden ist der grenzüberschreitende Online-Handel kaum zu überwachen.
Die Labelinflation und das A+++-Problem
Ein weiteres strukturelles Problem illustriert eine VZBV-Erhebung aus dem Jahr 2017: Damals trugen 73 Prozent aller am Markt angebotenen Waschmaschinen die höchste Effizienzklasse A+++. Die Leiter war vollgestopft, das Label hatte seinen Orientierungswert verloren, weil kaum noch Unterschiede zwischen den angebotenen Geräten erkennbar waren.
2021 reformierte die EU das System. Die alte A+/A++/A+++-Skala wurde durch eine neue A-bis-G-Skala ersetzt, wobei das A zunächst unbesetzt blieb, um Raum für künftige besonders effiziente Geräte zu schaffen. Die Reform hat das optische Problem gelöst. Das strukturelle Problem der Herstellerselbstdeklaration blieb unangetastet.
Der ZVEI, der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, begrüßte die Reform als Schritt zu mehr Transparenz. Der VZBV sieht das anders: Die neue Skala schaffe kurzfristig Klarheit, lasse aber das Grundproblem ungelöst. Solange externe Überprüfungen die Ausnahme bleiben, ist jede Reform der Labelskala nur Kosmetik.
Das Greenwashing-Paradox
Am 19. Dezember 2025 beschloss der Bundestag das Anti-Greenwashing-Gesetz, das die EU-Richtlinie 2024/825, die sogenannte EmpCo-Richtlinie, in deutsches Recht umsetzt. Ab dem 27. September 2026 ist es für Unternehmen verboten, mit allgemeinen Umweltbehauptungen zu werben, die nicht durch anerkannte Zertifizierungssysteme belegt sind. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.
Das Paradox ist kaum zu übersehen: Das Gesetz reguliert Phrases wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral", erfasst aber nicht das Energielabel selbst. Als Pflichtkennzeichnung fällt es unter einen eigenen gesetzlichen Rahmen, die EU-Verordnung 2017/1369. Wer ein Gerät mit einem falschen Label verkauft, verstößt gegen diese Verordnung, aber das neue Anti-Greenwashing-Recht greift nicht direkt ein. Die Zuständigkeit verbleibt bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder.
Die Ironie ist bemerkenswert: Wer seinen Kühlschrank ab September 2026 als "grün" bewirbt, ohne das belegen zu können, riskiert empfindliche Strafen. Wer denselben Kühlschrank mit einem ungeprüften Energielabel der Klasse A verkauft, obwohl er die Klasse C verbraucht, unterliegt einer Rechtsordnung ohne harmonisierte Mindestkontrollen. Der bessere Rechtsrahmen schützt vor dem allgemeinen Klimaversprechen, nicht vor dem konkreten Effizienzwert auf dem Aufkleber.
Drei Reformen, die das System kippen würden
Das Timing bietet ein konkretes Reformfenster: Die EmpCo-Richtlinie tritt im September 2026 in Kraft, die EU-Kommission überarbeitet aktuell ihre Ökodesign-Implementierungsstrategie. Das ANTICSS-Konsortium plant Folgestudien, deren Ergebnisse in den laufenden EU-Trilog einfließen könnten. Noch ist die Gelegenheit da, das Energielabel-System an die Standards zu knüpfen, die das Greenwashing-Recht bereits verlangt.
Erstens: Eine externe Zertifizierungspflicht zumindest für die oberen Energieklassen. Wer Klasse A deklariert, sollte das durch eine von der EU akkreditierte unabhängige Stelle nachweisen müssen, vergleichbar mit der TÜV-Prüfung für Kraftfahrzeuge. Das kostet Geld, aber weniger als die kumulierten Mehrkosten für Millionen Haushalte über Jahrzehnte.
Zweitens: Harmonisierte Mindestquoten für Marktüberwachungsprüfungen auf EU-Ebene. Ohne verbindliche Quoten bleibt Marktüberwachung eine freiwillige Leistung, abhängig vom Budget einzelner Bundesländer und dem politischen Willen wechselnder Regierungen. Die Bundesaktion 2022, bei der 73.608 Produkte überprüft wurden, war eine einmalige Initiative, keine Daueraufgabe.
Drittens: Die gesetzliche Befugnis für Kontrollbehörden, von Standardmessverfahren abzuweichen, um Umgehungsstrategien aufzudecken. Das ANTICSS-Projekt hat technisch nachgewiesen, dass solche Strategien erkannt werden können, wenn die Behörden die nötigen Werkzeuge erhalten. Bisher fehlt dafür die Rechtsgrundlage. Der VZBV bereitet eine formale Stellungnahme zur Überarbeitung der EU-Ökodesign-Verordnung vor. Die Frage ist keine technische, sondern eine politische: Wer trägt die Kosten für eine Marktüberwachung, die ihren Namen verdient?
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