
EU-Taxonomie: Wie die Atomlobby Europa umprogrammiert
Quellen (16)
- WWF: EU-Taxonomie — Atomkraft und Erdgas plötzlich nachhaltig?wwf.de
- Europäisches Parlament: Taxonomie — keine Einwände gegen Einstufung von Gas und Atomkrafteuroparl.europa.eu
- Wikipedia: Europäische Nuklearallianzde.wikipedia.org
- LobbyFacts: Électricité de France — EU Lobby Registerlobbyfacts.eu
- Nucnet: Von der Leyen setzt EU-SMR-Strategie mit 200-Mio.-Garantie auf Pariser Atomgipfelnucnet.org
- Fraunhofer ISE: Studie Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien 2024ise.fraunhofer.de
- Greenpeace: Atomstrom mit 304 Milliarden Euro subventioniertgreenpeace.de
- Bundesumweltministerium: Kostenbericht nukleare Entsorgung Deutschland 2025bundesumweltministerium.de
- Tagesspiegel: Atomkraftwerke — für den GAU haftet der Steuerzahlertagesspiegel.de
- VRT NWS: Grünes Licht von EU-Kommission für Doel 4 und Tihange 3vrt.be
- IWR: Belgien schaltet Doel 2 ab — nur noch Doel 4 und Tihange 3 am Netziwr.de
- Greenpeace: Zur Klage gegen die EU-Taxonomiegreenpeace.de
- Brandl Talos: EuG weist Österreichs Klage gegen EU-Taxonomie abbrandltalos.com
- BMLUK: Österreich legt Rechtsmittel gegen Taxonomie-Urteil einbmluk.gv.at
- Heise Telepolis: Atomkraft-Ausbau in Frankreich — ohne zivile Kernenergie keine militärische Nuklearmachtheise.de
- Euractiv: EU-Nuklearallianz — modulare Reaktoren und Finanzierungeuractiv.de
Die Europäische Union bezeichnet Atomstrom seit 2022 offiziell als grüne Investition. Diese Entscheidung fiel gegen den ausdrücklichen Rat ihrer eigenen Nachhaltigkeitsexperten und gegen den Widerstand von mehr als 900 Finanzakteuren mit zusammen 40 Billionen Dollar verwaltetem Vermögen. Hinter ihr steht eine koordinierte Lobbyallianz unter französischer Führung, die seither daran arbeitet, Milliarden aus Pensionsfonds und ESG-Portfolios in die Atomindustrie zu lenken. Eine Recherche zeigt, wie wissenschaftliche Evidenz durch politischen Druck ersetzt wurde, wer die Entscheidung herbeigeführt hat und wer die Rechnung für strukturell unversicherte Risiken trägt.
Gegen den eigenen Expertenrat: Die Entscheidung von 2022
Im Dezember 2021 legte die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vor, der Atomkraft und Erdgas als nachhaltige Übergangstechnologien klassifiziert. Die Empfehlung der zuständigen Technical Expert Group (TEG) on Sustainable Finance, einem Beratungsgremium, das die Kommission selbst eingesetzt hatte, lautete: kein grünes Label für Atomkraft. Die TEG war zu dem Schluss gekommen, dass die Einstufung als nachhaltig wissenschaftlich nicht haltbar sei, unter anderem wegen der ungelösten Frage der nuklearen Abfallentsorgung, die Hunderttausende von Jahren radioaktiv bleibt.
Gleichzeitig verfassten mehr als 900 institutionelle Investoren und Finanzakteure mit zusammen rund 40 Billionen US-Dollar verwaltetem Vermögen eine öffentliche Stellungnahme gegen die Einbeziehung beider Technologien. Darunter waren europäische Versicherungskonzerne, Pensionsfonds und Vermögensverwalter aus Frankreich, Deutschland und den Niederlanden. Der WWF beschrieb das Vorhaben als Einladung zum Greenwashing. Die Deutsche Umwelthilfe nannte die Klassifizierung einen "historischen Irrweg", der das Vertrauen in nachhaltige Finanzprodukte beschädige.
Im Juli 2022 wurde der delegierte Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2023 in Anwendung, mit Auflagen, die Kritiker als Feigenblatt bezeichnen: Neue Reaktoren müssen bis 2045 eine Baugenehmigung erhalten haben und Entsorgungspläne nach Stand der Technik vorliegen. Das sogenannte DNSH-Kriterium ("Do No Significant Harm") wurde für Atomkraft deutlich weicher ausgelegt als für andere Sektoren. Die Technical Expert Group hatte Uranbergbau und radioaktiven Abfall ausdrücklich als Ausschlussgründe benannt: Bergbaurückstände kontaminieren Böden und Grundwasser über Generationen. Das Europäische Parlament erhob ebenfalls keine qualifizierte Mehrheit gegen den Rechtsakt, obwohl eine einfache Mehrheit dagegen gestimmt hätte.
Die Nuklearallianz und wer dahintersteckt
Der politische Rahmen für diese Entscheidung wurde nicht im Stillen gesetzt. Im November 2021, Wochen bevor der Taxonomie-Entwurf veröffentlicht wurde, initiierte Frankreich die Europäische Nuklearallianz, einen Zusammenschluss von EU-Mitgliedstaaten, die Atomkraft als zentrales Element ihrer Energiepolitik sehen. Heute umfasst die Allianz nach Angaben der Europäischen Nuklearallianz 14 Vollmitglieder. Belgien stieg im Februar 2025 vom Beobachter zum Vollmitglied auf. Estland trat 2025 bei und Italien ist im Juni 2025 als Vollmitglied beigetreten. Das erklärte Ziel: eine installierte Kapazität von 150 Gigawatt Atomstrom in der EU bis 2050, rund 50 Prozent mehr als die heutige Kapazität.
Frankreich hat ein besonderes Interesse daran, diesen Rahmen zu setzen. Die Atombranche des Landes beschäftigt mehr als 100.000 Menschen. Der staatliche Konzern Électricité de France (EDF), mit rund 54 Milliarden Euro Schulden dauerhaft in einer Schieflage, betreibt das größte Atomkraftportfolio in Europa und braucht dringend Kapital, das aus ESG-konformen Fonds kommen soll. Laut dem EU-Transparenzregister gab EDF 2023 und 2024 jeweils 2 Millionen Euro für Lobbying auf EU-Ebene aus. Diese Summe umfasst nur die direkt deklarierten Mittel und nicht die indirekte Einflussarbeit über Branchenverbände wie Foratom, den europäischen Atomindustrieverband, der gegenüber EU-Institutionen für volle Gleichbehandlung von Atomkraft mit erneuerbaren Energien bei Subventionen eintritt.
Im März 2026 folgte das nächste Signal aus Brüssel. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte auf dem Pariser Atomgipfel eine neue europäische Strategie für Small Modular Reactors (SMR) an, bislang weitgehend unerprobte Minireaktorenkonzepte. Die Finanzierung: eine InvestEU-Garantie von 200 Millionen Euro, gespeist aus dem europäischen Emissionshandelssystem. Abgesehen von Russlands schwimmender Anlage Akademik Lomonosov gibt es keinen kommerziellen westlichen SMR-Reaktor in Betrieb. Großbritanniens Hinkley-Point-C-Projekt, ein konventioneller Neubau, kostet mittlerweile mehr als 44 Milliarden Pfund und liegt Jahre hinter dem Zeitplan.
Was Atomkraft wirklich kostet
Die Finanzbranche betont bei ihrer Bewertung von Atomkraft vor allem das Klimaschutzpotenzial. Zur wirtschaftlichen Realität schweigt sie häufig. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) hat in seiner Studie zu Stromgestehungskosten 2024 ermittelt: Neue Atomkraftwerke in Deutschland würden je nach Volllaststunden und Investitionskosten zwischen 13,6 und 49,0 Cent pro Kilowattstunde kosten. Onshore-Windenergie liegt laut derselben Studie bei 4,3 bis 9,2 Cent, Freiflächen-Photovoltaik bei 4,1 bis 6,9 Cent pro Kilowattstunde. Selbst im günstigsten Atomszenario ist Atomstrom damit mehr als dreimal so teuer wie Windkraft.
Die staatliche Förderhistorie verdeutlicht das strukturelle Ungleichgewicht. Von 1955 bis 2019 zahlten Bund, Länder und Steuerzahler nach Berechnungen des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, veröffentlicht von Greenpeace, rund 304 Milliarden Euro zur Förderung der Atomwirtschaft, einschließlich Forschungssubventionen, Haftungsprivilegien und staatlicher Entsorgungsfinanzierung. Eine spätere Studie des gleichen Instituts schätzt die gesellschaftlichen Gesamtkosten der deutschen Atomnutzung auf mehr als eine Billion Euro, wenn man implizite Haftungsübernahmen und externe Kosten einrechnet.
Hinzu kommen die Rückbaukosten. Das Bundesumweltministerium schätzt die Kosten für den Rückbau der deutschen Kernkraftwerke und die nukleare Entsorgung in seinem Kostenbericht 2025 auf 38 bis 47 Milliarden Euro für die laufende Phase. Die Gesamtrechnung bis zur sicheren Endlagerung liegt nach verschiedenen Schätzungen deutlich über 100 Milliarden Euro. Betreiber haben über 24 Milliarden Euro in den staatlich verwalteten KENFO-Fonds eingezahlt; der verbleibende Teil wird aus öffentlichen Mitteln getragen. In ESG-Fondsberichten, die Atomkraft als Taxonomie-konforme Investition ausweisen, findet sich kein Hinweis auf diese historische Haftungsstruktur.
Das verschwiegene Haftungsproblem
Das gravierendste Argument gegen ein grünes Etikett für Atomkraft ist eines, das in Finanzprospekten kaum auftaucht: die strukturelle Nichtversicherbarkeit nuklearer Anlagen. Nach deutschem Atomgesetz müssen Betreiber eine Deckungsvorsorge von 2,5 Milliarden Euro nachweisen. Die tatsächliche privatwirtschaftliche Versicherungsdeckung pro Reaktor liegt bei nur 256 Millionen Euro, da kein Versicherer höhere Summen für ein einzelnes Objekt zeichnet. Im Schadensfall übernimmt der Staat unbegrenzt die Haftung.
Die 2,5 Milliarden Euro Betreiberhaftung stehen einem möglichen Super-GAU-Schaden von über 6 Billionen Euro gegenüber. Das ermittelte eine Prognos-Studie inklusive Sicherheitszuschlag für einen Atomunfall der Stufe 7 (der höchsten auf der INES-Skala). 6 Billionen Euro entsprechen dem rund 1,4-fachen des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Diese Lücke zwischen gesetzlicher Haftung und realem Schadenspotenzial ist eine stille Staatssubvention, die in keiner Taxonomie-Folgenabschätzung der EU-Kommission auftaucht.
Der Mechanismus der ausgelagerten Risiken gilt auch in anderen EU-Ländern. Belgien verlängerte die Laufzeit von Doel 4 und Tihange 3 bis 2035. Die EU-Kommission genehmigte diese Staatshilfe am 20. Februar 2025. Die Finanzierung erfolgt über ein gemeinsames Vehikel von belgischem Staat und Betreiber Engie mit rund 2 Milliarden Euro an Kapital und Gesellschafterdarlehen. Während drei ältere belgische Reaktoren (Doel 1, Doel 2 und Tihange 1) im Jahr 2025 abgeschaltet wurden, bleiben die jüngsten Meiler mit staatlicher Unterstützung am Netz. Das belgische Modell gilt innerhalb der Nuklearallianz als Blaupause für andere EU-Länder.
Was die Kritiker sagen und was nicht gesagt wird
Greenpeace hat zusammen mit Partnerorganisationen aus sieben europäischen Ländern Klage gegen die Taxonomie-Klassifizierung eingereicht. Das Verfahren ist anhängig. Österreich klagte separat und verlor: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Klage am 10. September 2025 ab. In der Begründung hieß es, Kernenergie und fossiles Gas könnten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Österreich legte im November 2025 Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Umweltminister Norbert Totschnig begründete den Schritt mit dem Anspruch auf eine "ehrliche und faktenbasierte Nachhaltigkeitspolitik".
Die Sorge der Investorenseite geht über Klimaethik hinaus. Wenn das Taxonomie-Label für Atomkraft gilt, verliert es als Orientierungshilfe an Glaubwürdigkeit. ESG-Fonds, die sich als nachhaltig vermarkten, können künftig in EDF-Anleihen oder Anleihen belgischer Reaktorverlängerungsgesellschaften investieren, ohne dass Endanleger das auf den ersten Blick erkennen können. Genau diese Verwässerung hatten die 900 institutionellen Investoren in ihrer Stellungnahme von 2022 vorhergesagt. Die ursprüngliche Funktion der Taxonomie war es, genau diese Art von Greenwashing zu verhindern.
Kaum diskutiert wird ein geopolitisches Element, das Heise Telepolis 2021 herausgearbeitet hat: Frankreich und Großbritannien, die beiden EU-nahen Atommächte, nutzen ihre zivile Atomwirtschaft als Legitimationsgrundlage für ihre militärischen Kernwaffenprogramme. Ohne eine lebendige Zivilindustrie fehlt die Basis für Forschung, Fachkräfte und politische Akzeptanz militärischer Nuklearkapazitäten. Die Taxonomie dient damit nicht nur wirtschaftlichen Interessen, sondern stabilisiert ein geopolitisches Kalkül, das in Nachhaltigkeitsprospekten nirgendwo erwähnt wird.
Österreichs EuGH-Verfahren und die SMR-Milliarden bis 2028
Die rechtliche Lage ist noch nicht abgeschlossen. Österreichs Rechtsmittelverfahren beim EuGH könnte 2027 oder 2028 zu einem Urteil führen, das entweder die Taxonomie-Klassifizierung bestätigt oder grundsätzlich infrage stellt. Sollte der EuGH die Entscheidung kippen, müssten Fondsanbieter ihre Nachhaltigkeitseinstufungen überprüfen und könnten haftbar gemacht werden für Produkte, die sie als grün verkauft haben.
Parallel dazu treibt die Europäische Nuklearallianz die SMR-Agenda voran: Die InvestEU-Garantie von 200 Millionen Euro soll bis 2028 eingesetzt werden, für eine Technologie, für die es außerhalb Russlands keinen einzigen kommerziell betriebenen Reaktor weltweit gibt. Polen, das der Nuklearallianz beitrat und seinen ersten Reaktor bis 2035 in Betrieb nehmen will, sieht die EU-Taxonomie als zentrales Signal an private Investoren. Kostenprojektionen zeigen, dass SMR-Strom deutlich teurer wäre als Offshore-Windkraft.
Deutschland hat nach dem Regierungswechsel seinen Kurs leicht angepasst. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) signalisierte im Mai 2025, die Taxonomie-Einstufung für Atomkraft zu unterstützen. Das ist eine Abkehr von der bisherigen Linie der Ampelkoalition, die EU-Klassifizierung intern ablehnte, sie öffentlich aber nicht bekämpfte.
Für Sparer in ESG-Fonds bedeutet die Taxonomie-Entscheidung von 2022: Was als nachhaltige Investition vermarktet wird, kann jetzt Reaktorsubventionen enthalten, die kein Versicherungsunternehmen vollständig absichern will und die der Steuerzahler im Schadensfall trägt. Die Frage, wer das gewollt hat und wer davon profitiert, ist inzwischen gut dokumentiert. Die Antwort findet sich nicht im Glossar nachhaltiger Finanzprodukte, sondern im EU-Lobbyregister.
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