Föderale Finanzreform: Wer bestellt, zahlt
Politik

Föderale Finanzreform: Wer bestellt, zahlt

Seit einem Jahr verhandeln Bund und Länder über ein Grundprinzip: Wer neue Ausgaben beschließt, soll sie auch bezahlen. Ende Juni will Kanzler Merz mit den Ministerpräsidenten das Veranlassungsprinzip besiegeln, das die föderalen Finanzen grundlegend umstellen soll.

14. Juni 2026, 2:47 Uhr 920 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Wer ein Gesetz beschließt, soll es auch bezahlen. Dieser Satz klingt selbstverständlich, beschreibt aber das Gegenteil der heutigen Praxis: Wenn der Bundestag neue Sozialleistungen einführt, tragen Länder und Kommunen am Ende häufig die Rechnung. Bund und Länder sind nach einem Jahr stockender Verhandlungen nun kurz vor einer Einigung auf das sogenannte Veranlassungsprinzip. Bei einem Treffen Ende Juni will Kanzler Friedrich Merz gemeinsam mit den 16 Ministerpräsidenten den Beschluss fassen.

Was das Veranlassungsprinzip bedeutet

Die Fachbezeichnung lautet Veranlassungskonnexität, der Volksmund sagt: Wer bestellt, zahlt. Konkret bedeutet das: Führt der Bundestag eine neue Leistung im Sozialgesetzbuch ein, muss der Bund die dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Kommunen ausgleichen. Die Rechnung folgt dem Beschluss. Umgekehrt gilt das Prinzip auch: Wenn ein Bundesgesetz Kommunen oder Länder entlastet, profitiert der Bund mit einem höheren Anteil an den gemeinsamen Steuereinnahmen.

Das Prinzip ist nicht neu erfunden. Es steht im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bezeichnete es als notwendigen Reformschritt, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken und Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Gesundheit zu ermöglichen. Dass Union und SPD sich einig sind, beschleunigt den Prozess. Dass die ursprünglich angestrebte Frist im Dezember 2025 trotzdem verpasst wurde, zeigt, dass Einigkeit im Prinzip und Einigkeit im Detail verschiedene Dinge sind.

Das 32-Milliarden-Problem

Die Zahlen beschreiben das Strukturproblem. Das Finanzierungsdefizit der deutschen Kommunen lag im vergangenen Jahr bei knapp 32 Milliarden Euro. Städte und Gemeinden streichen Leistungen, verschieben Investitionen in Straßen und Schulen und bauen Schulden auf, während der Bundestag in Berlin weiterhin Ansprüche schafft, die vor Ort bezahlt werden müssen.

Als Übergangslösung beschloss das Kabinett im April 2026 den Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes: 1 Milliarde Euro jährlich bis 2029, aufgeteilt auf finanziell schwache Länder, ostdeutsche Länder mit DDR-bezogenen Rentenaltlasten und ein allgemeines Entlastungselement im Länderfinanzausgleich. Gemeinsam mit dem Infrastruktur-Sondervermögen belaufe sich das Entlastungspaket bis 2029 auf rund 25 Milliarden Euro, erklärte das Bundesfinanzministerium. Die Differenz zur Größenordnung des Kommunaldefizits macht deutlich, warum das Paket als Überbrückung gilt, nicht als Lösung. Ohne strukturelle Reform landen Bundestagsbeschlüsse auch künftig als ungedeckte Schecks in den Kassenräumen der Kommunen.

Drei offene Fragen, eine Klagedrohung

Drei Fragen müssen bis Ende Juni beantwortet werden. Erstens: Wie wird im Streitfall bestimmt, ob eine Ausgabe vom Bund veranlasst wurde? Das Bundesverfassungsgericht hat Konnexität historisch eng ausgelegt. Die neue Regelung braucht einen Mechanismus zur Klärung von Zuordnungsfragen, der nicht automatisch mit dem nächsten Sozialgesetz vor Gericht landet.

Zweitens: Was passiert bei Mischaufgaben? Das Bürgergeld ist das strukturelle Beispiel: Das Bundesarbeitsministerium setzt die Regelsätze, die Kommunen finanzieren Unterkunft und Heizung. Dieses Nebeneinander lässt sich durch das Veranlassungsprinzip allein nicht auflösen, weil die Verantwortung historisch aufgeteilt ist und eine scharfe Zuordnung politisch umstritten bleibt.

Drittens: Die Altschuldenfrage bleibt ein Streitpunkt, der in eine Verfassungsklage münden könnte. Der Gesetzentwurf schließt die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen aus der Altschuldenhilfe aus. Bremens Senat hält das für verfassungswidrig und hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Die Drohung verdeutlicht, dass eine Reform, die Strukturprobleme der Stadtstaaten ignoriert, politisch nicht stabil ist.

Ende Juni entscheidet Merz

Das Treffen zwischen Kanzler Merz und den 16 Ministerpräsidenten Ende Juni soll den Rahmen festlegen. Eine Einigung auf die Eckpunkte gilt als weit fortgeschritten. Als nächster Schritt wäre eine Grundgesetzänderung erforderlich, die das Veranlassungsprinzip dauerhaft verankert und eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat braucht.

Die praktische Reichweite der Reform zeigt sich erst, wenn das nächste größere Sozialgesetz den Bundestag passiert. Wenn das Prinzip greift, müsste Berlin künftig vor Inkrafttreten einer neuen Leistung mit Kommunen über die Kostenteilung verhandeln, statt die Rechnung zu senden. Das verändert nicht nur den Haushalt, sondern die politische Dynamik: Sozialpolitische Versprechen werden teurer, wenn sie nicht auf Kosten anderer Haushaltsebenen gemacht werden können.

Für Bürgermeister in strukturschwachen Kommunen, die seit Jahren Hallenbäder schließen und Straßensanierungen verschieben, wäre ein funktionierendes Veranlassungsprinzip mehr als eine Verwaltungsreform. Es wäre eine Korrektur eines Grundfehlers im deutschen Föderalismus, der seit Jahrzehnten für wachsende kommunale Defizite mitverantwortlich ist.

Update 16. Juni, 09:01 Uhr: Während die Einigung auf das Veranlassungsprinzip für Ende Juni als gesichert gilt, ist ein neuer Konfliktpunkt zutage getreten. Die sechs ostdeutschen Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni schnellere Investitionen in Schienen nach Osteuropa. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer kritisierte, die Bahnverbindungen Richtung Polen und Tschechien hinken denen nach Westeuropa weit hinterher. Konkret benannte er drei Projekte: die Ostbahn zwischen Berlin und Polen, die Neubaustrecke Dresden-Prag und die Elektrifizierung der Verbindung Dresden-Görlitz. Alle drei stehen im Bundesverkehrswegeplan lediglich unter „potenzieller Bedarf“, im Bundeshaushalt 2026 sind dafür keine Mittel vorgesehen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) wies die Kritik zurück: Es gebe keine strukturelle Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Regionen. Das Infrastruktursondervermögen darf zudem nach geltendem Recht ausschließlich für die Sanierung bestehender Gleise und Brücken eingesetzt werden, nicht für Neubauten. Die konkrete Forderung der Ost-Länder lässt sich über diesen Finanzierungsweg also nicht erfüllen.

Quellen (11)

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