GKV-Reform: 46 Millionen Arzttermine in Gefahr
Politik

GKV-Reform: 46 Millionen Arzttermine in Gefahr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt, die geplante GKV-Reform koste 46 Millionen Arzttermine pro Jahr. Das Bundeskabinett hat das Gesetz am 29. April beschlossen, die Abstimmung im Bundestag soll vor der Sommerpause fallen. Für Patienten mit Kassenzulassung bedeutet das: weniger Termine, längere Wartezeiten.

14. Mai 2026, 4:39 Uhr 798 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ausgerechnet, was das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Kassenpatienten in Deutschland bedeutet: 46 Millionen Arztbesuche pro Jahr würden nicht mehr von der Krankenkasse finanziert, weil die Praxen unter die neue Budgetobergrenze fallen. Das entspricht acht Prozent aller Behandlungen im Kassenpatientenbereich. Das Bundeskabinett hat das Gesetz am 29. April beschlossen, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will es noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen.

Was das Gesetz eigentlich macht

Die gesetzliche Krankenversicherung steuert auf ein strukturelles Defizit zu. Für 2027 wird ein Finanzierungsfehlbetrag von 15,3 Milliarden Euro erwartet. Ohne Gegensteuern könnte er bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Das Bundesgesundheitsministerium hat darauf mit einer umfassenden Reform reagiert, die in 66 Einzelmaßnahmen die Ausgaben und Einnahmen der GKV neu verteilt.

Der Kern des Gesetzes: Ausgabensteigerungen in allen Versorgungsbereichen werden dauerhaft auf das Niveau der tatsächlichen Einkommensentwicklung begrenzt. Was bisher extrabudgetär vergütet wurde, also außerhalb der normalen Honorarkontingente, fällt künftig weitgehend weg. Für Arztpraxen heißt das: Wer mehr Patienten als das Budget vorsieht behandelt, wird für die Mehrarbeit nicht mehr bezahlt.

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, das heißt der Bundesrat kann es nicht blockieren. Es läuft durch die Länderkammer ohne deren Zustimmung. Die Abstimmung im Bundestag ist für die Wochen vor der Sommerpause geplant, also bis spätestens Anfang Juli 2026.

Was die Kassenärzte ausgerechnet haben

KBV-Chef Andreas Gassen nannte das Reformpaket in seiner schriftlichen Stellungnahme ein heckenschnittartiges Spargesetz. Die KBV hat die Konsequenzen für einzelne Fachgruppen durchgerechnet:

Allgemeinmediziner könnten künftig noch 892 Patienten pro Quartal abrechnen, gegenüber bisher 984. Das ist ein Rückgang von fast zehn Prozent. Kinderärzte kämen von 1.189 auf maximal 1.124 Patienten pro Quartal. Insgesamt würden den ambulanten Praxen 2,7 Milliarden Euro weniger zur Verfügung stehen.

Die Konsequenz ist nicht, dass Ärzte weniger arbeiten, sondern dass sie Patienten mit Kassenzulassung seltener einbestellen. Das Geld, das für einen zusätzlichen Termin nicht mehr fließt, ist ein Steuerungssignal: Kassenpatient wird nachrangig behandelt.

Gassen erklärte, die Kassenärztlichen Vereinigungen würden das Versorgungsangebot reduzieren müssen, wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werde. ver.di kündigte Proteste an. Der Sozialverband VdK bezeichnete die Pläne als Verschlechterung der Versorgung für chronisch kranke Menschen, die besonders häufig Facharztbesuche benötigten.

Was die Debatte auslässt

Die politische Diskussion stellt die Reform als Wahl zwischen höheren Beiträgen und niedrigeren Ausgaben dar. Ein struktureller Einwand wird dabei kaum erwähnt: GKV-Mitglieder zahlen Beiträge ausschließlich auf Löhne und Gehälter. Kapitalerträge, Mieteinnahmen und andere Einkommensarten bleiben beitragsfrei. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Hans-Böckler-Stiftung haben wiederholt argumentiert, eine Ausweitung der Beitragspflicht auf alle Einkommensarten würde die Beitragssätze strukturell senken, statt Leistungen zu kürzen. Bundesgesundheitsministerin Warken hat diesen Ansatz im Referentenentwurf nicht aufgenommen.

Sie beschreibt das Gesetz als notwendig und ausgewogen, weil es alle Gruppen in die Pflicht nehme: Patienten, Ärzte, Pharmaunternehmen und Krankenhäuser. Oppositions-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen (Grüne) kritisierte, das Paket verteile Lasten innerhalb des Systems um, löse aber die strukturellen Probleme nicht. Die Linke nannte den Entwurf in der Debatte des Bundestags vom 7. Mai zutiefst unmoralisch.

Abstimmung vermutlich im Juni

Die Debatte im Bundestag vom 7. Mai verlief nach Angaben des Deutschen Bundestages teilweise hitzig. Die parlamentarischen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen laufen. Warken hat als Ziel ausgegeben, das Gesetz vor der Sommerpause abzustimmen, also bis Anfang Juli. Ob die Koalition die nötigen Stimmen zusammenbekommt, ist noch offen: In den eigenen Reihen hat die CSU Bedenken geäußert und in der SPD gibt es Widerstände gegen die stärkere Belastung von Versicherten.

Für Kassenärzte und ihre Patienten ist der Zeitplan entscheidend. Wenn das Gesetz im Juli verabschiedet wird und zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, bleiben Praxen rund fünf Monate Zeit, ihre Terminvergabe anzupassen. Die KBV hat angekündigt, die Auswirkungen in ihren Stellungnahmen an den Ausschuss genau zu dokumentieren. Ob das die Koalitionsabgeordneten überzeugt, wird sich in den Anhörungen zeigen, die für Mitte Juni erwartet werden.

Quellen (7)

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