GModG: Mehrheit zweifelt an Reiches Planungssicherheit
Für Millionen Heizungsbesitzer hatte die Bundesregierung eine klare Botschaft: keine Verbote mehr, Gas bleibt erlaubt und eine schrittweise Biogaspflicht sorgt für den Klimaschutz. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nannte das die neue Planungssicherheit. Einer repräsentativen Forsa-Umfrage zufolge zweifeln fast sieben von zehn Deutschen bereits an der Prämisse: Sie glauben nicht, dass Biomethan und Wasserstoff überhaupt in den nötigen Mengen verfügbar sein werden.
Die Biotreppe: Was das Gesetz verspricht
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll am 1. November 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen. Die wichtigste Änderung: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neu eingebaute Heizungen entfällt. Gasheizungen und Ölheizungen sind damit wieder ohne besondere Auflagen zulässig. Stattdessen setzt der Entwurf auf die sogenannte Biotreppe. Neu eingebaute fossile Heizungen müssen ab 2029 wachsende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen: zehn Prozent Biomethan, synthetisches Methan oder grüner Wasserstoff ab 2029, fünfzehn Prozent ab 2030, dreißig Prozent ab 2035 und sechzig Prozent ab 2040.
Bestandsheizungen sind von der Biotreppe nicht betroffen. Das vollständige Betriebsverbot für fossile Heizungen nach 2044, das noch im Vorgängergesetz stand, entfällt ebenfalls. Vermieter tragen ab Inkrafttreten die Hälfte der CO2-Abgaben, der Gasnetzentgelte und der Mehrkosten durch Biogas. Reiche bezeichnet das Modell als technologieoffen. Der Kernmechanismus ist in Deutschland neu: Der Wärmemarkt kennt bisher keine verbindliche Biokraftstoffquote wie der Verkehrssektor sie seit Jahren kennt.
Von den rund 14 Millionen mit Gas beheizten Haushalten in Deutschland betrifft die Biotreppe zunächst nur Neuinstallationen. Wer schon eine Gasheizung hat, muss nichts ändern. Dafür gilt für jeden, der ab November 2026 eine neue Gasheizung oder Ölheizung einbaut, von Anfang an der steigende Bioanteil ab 2029. Wie hoch die Mehrkosten für Biomethan ausfallen werden, ist noch nicht kalkulierbar, weil der Markt für grüne Gase noch keine stabilen Preise kennt.
Was die Forsa-Umfrage zeigt
Dass das Versprechen nicht überzeugend ankommt, belegt eine repräsentative Umfrage, die das Umweltinstitut München bei Forsa in Auftrag gegeben hat. 51 Prozent der Befragten halten die neuen Regeln für Eigentümer für weniger planungssicher als das bisherige Gesetz, obwohl Planungssicherheit das erklärte Hauptversprechen des GModG ist.
Die kritischste Zahl gilt dem Kernmechanismus: 69 Prozent rechnen damit, dass Biomethan und Wasserstoff in den erforderlichen Mengen gar nicht verfügbar sein werden. Das ist insofern folgenreich, als die Biotreppe ohne funktionierende Biogasversorgung nicht erfüllbar ist. Wer 2026 eine Gasheizung einbaut, kauft in die Anforderung ab 2029 ein, ohne dass der Gesetzgeber bisher gesichert hat, woher das Gas kommen soll.
Die finanziellen Erwartungen fallen ähnlich skeptisch aus. 56 Prozent erwarten, dass Heizen mit Öl und Gas bis 2045 für viele Haushalte unerschwinglich wird, bei jungen Menschen zwischen 14 und 29 Jahren liegt dieser Wert bei 67 Prozent, bei Mietern bei 62 Prozent. 67 Prozent glauben, Deutschland werde sein Klimaneutralitätsziel bis 2045 mit dem GModG schwerer erreichen können.
Die Umfrage wurde vom Umweltinstitut München in Auftrag gegeben, einem Institut mit ausgewiesenem klimapolitischem Schwerpunkt. Die Ergebnisse sind also kein neutrales Stimmungsbild. Dennoch zeigen sie, dass Reiche ihre zentralen Prämissen bisher nicht kommunikativ verankert hat.
Juristischer Druck: DUH kündigt Klage an
Unabhängig von der Versorgungsfrage wächst der Rechtsdruck. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält das GModG in einem Gutachten für verfassungsrechtlich bedenklich. Der Kern: Das Gesetz erlaubt neue fossile Heizungen, die im Jahr 2045 noch im Betrieb sein könnten, obwohl das Bundesverfassungsgericht im Klimaurteil von 2021 verlangt, dass Maßnahmen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vereinbar sein müssen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, das GModG nach seiner Verabschiedung sofort vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz begründet das mit drei Argumenten: Das Gesetz verschiebe Klimaschutzlasten auf die Zukunft, schaffe neue Abhängigkeiten von fossilen Gasimporten und erzeuge erhebliche Kostenrisiken für Haushalte, die auf Biogas angewiesen sein werden. Rechtsanwalt Remo Klinger, der als Sachverständiger in den Bundestag geladen war, sieht in der nur sechzigprozentigen Biobrennstoffstufe bis 2040 und dem gestrichenen Betriebsverbot nach 2044 einen direkten Widerspruch zum Karlsruher Klimaurteil. Die Linksfraktion prüft ebenfalls eine eigene Klage.
Abstimmung in der letzten Sitzungswoche
Die Bundesregierung strebt eine Abstimmung vor der parlamentarischen Sommerpause an. Die letzte reguläre Sitzungswoche des Bundestags läuft bis zum 10. Juli. Ob das realistisch ist, bleibt offen: Im Wirtschaftsausschuss gab es in der letzten Juniwoche erneut scharfe Kritik und die bisherigen Lesungen haben gezeigt, dass die Koalition weder unter Klimaschützern noch unter Gasheizungsbefürwortern breiten Rückhalt hat.
Für Hauseigentümer bedeutet das anhaltende Unklarheit. Wer jetzt eine neue Gasheizung kauft, handelt unter der Prämisse, dass das GModG gilt und Biomethan ab 2029 verfügbar ist. Kommt die DUH-Klage in Karlsruhe durch, wäre das der zweite Rückruf eines deutschen Heizungsgesetzes seit 2023, ohne dass eine gesetzliche Auffangregelung in Sicht ist.
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