Erste DMA-Strafe: EU büßt Google 890 Millionen, Trump droht
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Erste DMA-Strafe: EU büßt Google 890 Millionen, Trump droht

Die EU hat erstmals unter dem Digital Markets Act eine Geldstrafe verhängt: 890 Millionen Euro gegen Google wegen Selbstbevorzugung in der Suche und Verstößen im Play Store. Washington spricht von massiver Unsicherheit für den Transatlantik-Handel.

25. Juli 2026, 19:05 Uhr 808 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Am 23. Juli 2026 verhängte die Europäische Kommission die erste Geldstrafe in der Geschichte des Digital Markets Act: 890 Millionen Euro gegen Google. Das Unternehmen habe eigene Dienste in der Suche bevorzugt und App-Entwickler daran gehindert, Nutzer zu günstigeren Alternativen zu leiten. Google kündigt Berufung an. Washington reagiert mit Drohungen, die über den Fall Google hinausgehen.

Was der Digital Markets Act von großen Plattformen verlangt

Der Digital Markets Act trat im März 2024 in vollem Umfang in Kraft. Er verpflichtet sogenannte Gatekeeper, also Plattformen mit einer strategischen Marktstellung, zu einer Reihe von Verhaltensregeln. Google ist als Gatekeeper für mehrere Dienste eingestuft: die allgemeine Suchanfunktion, den Browser Chrome, das Betriebssystem Android und den App-Store Google Play.

Kernpflicht ist das Verbot der Selbstbevorzugung: Ein Gatekeeper darf eigene Produkte und Dienste in seinen Ergebnissen nicht systematisch prominenter platzieren als vergleichbare Angebote Dritter. Zusätzlich gilt für App-Stores, dass Entwickler Nutzer frei über alternative Bezugsquellen und Angebote informieren dürfen, ohne dass der Store-Betreiber das unterbindet oder mit Gebühren belegt. Verstöße können mit bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, bei Wiederholung bis zu 20 Prozent.

Die zwei Verstöße und ihre Bußgelder

Die Kommission stellte laut ihrer Pressemitteilung vom 23. Juli zwei Verstöße fest. Für den ersten, die Selbstbevorzugung eigener Dienste in der allgemeinen Suche, verhängte sie 460 Millionen Euro. Google hatte in den Suchergebnissen eigene Dienste für Shopping, Hotels, Transport und Sportresultate prominent mit erweiterten visuellen Darstellungen versehen, während vergleichbare Drittanbieter ohne diese Aufmachung erschienen.

Den zweiten Verstoß sieht die Kommission im Google-Play-Store. Entwickler von Apps konnten Nutzer nicht kostenlos über außerhalb des Stores verfügbare, oft günstigere Alternativen informieren. Googles Gebührenstruktur für solche sogenannten Steering-Aktivitäten ging nach Einschätzung der Behörde über das DMA-konforme Maß hinaus. Hierfür setzte die Kommission 430 Millionen Euro an. Zusammen ergibt das die 890 Millionen Euro.

Googles Strategie: Berufung und Compliance-Frist

Google erklärte, das Unternehmen werde die Entscheidung prüfen und Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Ein solches Berufungsverfahren dauert typischerweise mehrere Jahre. In der Zwischenzeit gilt jedoch die Frist der Kommission: Google hat 60 Tage Zeit, die beanstandeten Praktiken zu ändern, also bis zum 21. September 2026. Kommt das Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Kommission täglich Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.

Für Alphabet, Googles Muttergesellschaft, ist die Geldstrafe von 890 Millionen Euro überschaubar: Das Unternehmen erwirtschaftete 2025 einen Jahresumsatz von rund 400 Milliarden Dollar. Die strategische Bedeutung der Entscheidung liegt nicht in der Summe, sondern im Präzedenzfall: Es ist die erste DMA-Strafe überhaupt und sie legt den Maßstab für künftige Verfahren gegen Apple, Meta und andere Gatekeeper fest, die ebenfalls unter DMA-Untersuchungen stehen.

Washingtons Reaktion: Greer, Trump und 25 Kongress-Abgeordnete

US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer reagierte noch am Ankündigungstag. Die EU-Maßnahmen erzeugten massive Unsicherheit für US-Exporteure, erklärte er und bezeichnete die Geldstrafe als de facto erzwungenen Technologietransfer. Er verwies auf laufende Gespräche über ein Handelsabkommen zwischen EU und USA und warnte, solche Entscheidungen gefährdeten deren Grundlage.

Noch weiter gingen 25 republikanische Kongressabgeordnete, die Trump in einem Brief zu entschiedenen Gegenmaßnahmen aufforderten. Als mögliche Vergeltungsziele nannten sie explizit europäische Konzerne: Nokia, Axel Springer, Airbus, BMW, Volkswagen und IKEA. Trump drohte auf Truth Social mit einer neuen Section-301-Untersuchung, diesmal gegen EU-Digitalsteuern und EU-Tech-Regulierung insgesamt. Eine solche Untersuchung ist die gesetzliche Vorstufe zu US-Strafzöllen und läuft, wenn sie nicht diplomatisch beigelegt wird, typischerweise innerhalb von zwölf Monaten auf Zölle hinaus.

Bis zum 21. September muss Google liefern

Die Europäische Kommission steht vor der Herausforderung, ihre Durchsetzungshärte zu beweisen, ohne gleichzeitig den transatlantischen Handelsraum zu beschädigen. In der Pressemitteilung betonte sie, die Entscheidung beruhe auf soliden Beweisen und sei nicht diskriminierend. Neben Google stehen Apple für Beschränkungen im App Store und Meta für Fragen rund um das Einwilligungsmodell seiner Werbedaten unter DMA-Verfahren.

Bis zum 21. September muss Google konkrete Verhaltensänderungen bei der Suchdarstellung und im Play Store nachweisen. Wie das Unternehmen diese umsetzen will, ohne gleichzeitig das Berufungsverfahren zu präjudizieren, ist juristisch anspruchsvoll. Sollte die Compliance unzureichend sein, wird die Kommission in den Herbst mit einer neuen Entscheidung über Zwangsgelder eintreten. Und Washington wird genau beobachten, was daraus folgt.

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