Russlands Drohne trifft Tschernobyl-Atommülllager
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Russlands Drohne trifft Tschernobyl-Atommülllager

Russland hat das zentrale Atommülllager in der Sperrzone von Tschernobyl mit einer Drohne angegriffen. Das getroffene Gebäude war zum Tatzeitpunkt leer, doch IAEA-Chef Grossi warnt: Die Brennelementbehälter aller ukrainischen Kernkraftwerke lagern wenige Meter entfernt.

9. Juni 2026, 6:41 Uhr 785 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Ein russischer Drohnenangriff hat in der Nacht das zentrale Lager für abgebrannte Brennelemente in der Sperrzone von Tschernobyl getroffen und das Empfangsgebäude für Transportbehälter teilweise zerstört. Kein Kernbrennstoff befand sich zum Tatzeitpunkt in dem betroffenen Bau und die Strahlenwerte blieben innerhalb der festgelegten Grenzwerte. IAEA-Generaldirektor Rafael Grossi nannte den Vorfall dennoch „äußerst besorgniserregend“: Das Lager verwahrt abgebrannte Brennstäbe aus sämtlichen ukrainischen Kernkraftwerken und die Behälter standen nur wenige Meter vom Einschlagpunkt entfernt.

Was getroffen wurde und was auf dem Spiel stand

Das Zentrallager für abgebrannte Kernbrennstoffe in der Tschernobyl-Sperrzone ist kein lokales Depot für den Unglücksreaktor von 1986. Es speichert abgebrannte Brennelemente aus den Kernkraftwerken Riwne, Chmelnyzkyj und Südukraine, also aus dem gesamten zivilnuklearen Betrieb, den die Ukraine auf ihrem kontrollierten Territorium noch betreibt. Der ukrainische Staatskonzern Energoatom bestätigte, dass das getroffene Gebäude für die Annahme und Vorbereitung von Transportbehältern vorgesehen war, nicht für die Langzeitlagerung der Brennelemente selbst. Ein Brand entstand auf einer Fläche von 40 Quadratmetern und wurde gelöscht.

IAEA-Chef Grossi erklärte, der Angriff sei deshalb so gravierend, weil sich in der Liegenschaft „große Mengen an Kernmaterial“ befänden und das angegriffene Gebäude nur Meter davon entfernt stehe. Angriffe auf kerntechnische Anlagen seien „völlig inakzeptabel“ und verstießen „direkt gegen zentrale Grundsätze der nuklearen Sicherheit während eines militärischen Konflikts“. Präsident Wolodymyr Selenskyj bezeichnete den Angriff als „außerordentlich hinterhältig“ und forderte eine internationale Reaktion.

Ein Muster, das sich seit 2022 fortsetzt

Es ist nicht der erste Angriff auf nukleare Infrastruktur seit dem russischen Einmarsch im Februar 2022. Das Kernkraftwerk Saporizhzhia, Europas größtes mit sechs Reaktorblöcken und einer installierten Leistung von 6.000 Megawatt, steht seit März 2022 unter russischer Kontrolle. Die IAEA zählte bis Mitte 2026 mehr als 17 externe Stromausfälle an der Anlage, ausgelöst durch Drohnen und Artilleriebeschuss auf Umspannwerke und Leitungen. Ein dauerhafter Blackout würde die Kühlsysteme der abgeschalteten, aber mit abgebrannten Brennelementen beladenen Reaktoren gefährden.

Bereits im März 2022 formulierte die IAEA sieben „unverzichtbare Säulen“ für nukleare Sicherheit im Kriegsgebiet. Im Mai 2023 folgten fünf konkrete Prinzipien, darunter das ausdrückliche Verbot, Kernkraftwerke als Abschussrampe oder militärisches Angriffsziel zu nutzen. Beide Seiten haben seitdem Verstöße der jeweils anderen gemeldet. Der Angriff auf Tschernobyl ist der erste bestätigte direkte Einschlag in einem Lagerkomplex, der ausschließlich zivile Nuklearabfälle enthält und keinen militärischen Zweck hat.

Die Lücke im Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht schützt Anlagen mit potenziell gefährlichen Kräften. Artikel 56 des ersten Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen von 1977 verbietet Angriffe auf solche Anlagen, wenn dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung entstehen könnten und nennt Kernkraftwerke ausdrücklich. Russland hat dieses Protokoll ratifiziert. Atommülllager werden im Artikel nicht explizit erwähnt, gelten aber nach allgemeiner Rechtsauffassung als durch denselben Schutz erfasst, da die Konsequenzen eines unkontrollierten Strahlenaustritts vergleichbar wären.

Die ukrainische Seite ist von ähnlichen Widersprüchen nicht frei. Am selben Tag, an dem Tschernobyl getroffen wurde, griff eine ukrainische Drohne auf der besetzten Krim einen Passagierzug auf der Strecke Moskau-Simferopol an. Ein Zugassistent wurde getötet, der Lokomotivführer verletzt, alle Fahrgäste blieben unverletzt. Kiew begründet solche Angriffe damit, Russlands Versorgungsrouten auf die Halbinsel zu unterbrechen. Es war der zweite tödliche Angriff auf einen Personenzug auf der Krim innerhalb von sieben Tagen.

Die Frage der Verantwortlichkeit bleibt komplex. Das Tschernobyl-Lager liegt auf ukrainischem Territorium, das die Ukraine kontrolliert. Ein Angriff darauf ist nach internationalem Recht ein Angriff auf ukrainische zivile Infrastruktur, unabhängig davon, welche Waffen verwendet wurden. Russland hat in der Vergangenheit bestritten, bewusst zivile oder nukleare Anlagen anzugreifen. Unabhängige Verifikation ist in der militärischen Sperrzone schwierig. Die IAEA-Experten haben seit Kriegsbeginn eingeschränkten Zugang zu ukrainischen Nuklearanlagen, der von Russland in besetzten Gebieten vollständig verwehrt wird.

G7-Gipfel in sechs Tagen, Sicherheitsrat blockiert

Der Angriff auf Tschernobyl fällt in eine für die Ukraine diplomatisch intensive Woche. Am 15. Juni beginnt der G7-Gipfel im französischen Évian-les-Bains, auf dessen Agenda Ukraine-Unterstützung und Energiesicherheit stehen. Grossi drängt auf eine Notfallkonsultation des UN-Sicherheitsrats. Ob dieser handlungsfähig ist, bleibt fraglich: Russland besitzt als ständiges Mitglied Vetorecht und hat UN-Resolutionen zur Ukraine bislang stets blockiert.

Die E3-Länder Deutschland, Frankreich und Großbritannien hatten sich am Sonntag in London mit Selenskyj getroffen, um einen europäischen Platz bei möglichen Verhandlungen zu sichern. Russlands Angriff auf eine zivile Nuklearanlage dürfte den europäischen Druck auf den Kreml erhöhen. Eine direkte Verhandlungswirkung ist derzeit nicht erkennbar: Putin lehnte Selenskyjs Gesprächsangebot vergangene Woche ab und bestand auf dem vollständigen ukrainischen Rückzug aus vier Regionen als Vorbedingung für Gespräche.

Grossi hat wiederholt gefordert, dass der UN-Sicherheitsrat eine ständige Überwachungsmission für ukrainische Nuklearanlagen einrichtet. Der Vorschlag scheiterte bislang am russischen Veto. Eine mögliche Alternative wäre eine Resolution der UN-Generalversammlung, die ohne Vetorecht beschlossen werden kann, aber keine bindende Wirkung hat. Das Tschernobyl-Atommülllager hatte zuletzt 2021 internationale Aufmerksamkeit erregt, als die Ukraine dort ein neues Trockenlager für abgebrannte Brennelemente in Betrieb nahm, das die Abhängigkeit von russischen Entsorgungsdienstleistungen verringern sollte.

Quellen (8)

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