Erste DMA-Strafe: EU büßt Google mit 890 Millionen
Wirtschaft

Erste DMA-Strafe: EU büßt Google mit 890 Millionen

Die EU-Kommission hat Google mit 890 Millionen Euro bestraft: 460 Millionen für bevorzugte eigene Suchergebnisse, 430 Millionen für Behinderungen im Play Store. Es ist die erste Strafe unter dem Digital Markets Act, der große Plattformen zu fairen Wettbewerbsbedingungen zwingen soll.

23. Juli 2026, 19:10 Uhr 896 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Erstmals in der Geschichte der EU hat die Europäische Kommission eine Strafe unter dem Digital Markets Act verhängt: 890 Millionen Euro gegen Google, aufgeteilt auf zwei Verstöße. Wer bei Google nach einem Fußballergebnis sucht, bekommt den Spielstand direkt auf der Seite angezeigt, ohne auf andere Sportangebote klicken zu müssen. Wer eine App kaufen will, erfährt nicht, ob sie auf der Website des Entwicklers günstiger wäre. Beides ist nach dem neuen EU-Recht jetzt illegal.

Was der Digital Markets Act eigentlich verlangt

Das im November 2022 in Kraft getretene Gesetz richtet sich an sogenannte Gatekeeper: große Plattformen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 75 Milliarden Euro oder einer Jahresleistung von über 7,5 Milliarden Euro im Europäischen Wirtschaftsraum. Alphabet (Googles Muttergesellschaft), Apple, Amazon, ByteDance, Meta und Microsoft wurden als Gatekeeper eingestuft. Für sie gilt eine Liste von Verboten, darunter das zentrale: eigene Dienste in den eigenen Suchergebnissen dürfen nicht bevorzugt dargestellt werden.

Der Unterschied zum bisherigen EU-Wettbewerbsrecht ist grundlegend. Frühere Bußgelder wurden nach Artikel 102 AEUV wegen Marktmachtmissbrauchs verhängt. Das DMA schafft stattdessen klare Verhaltensregeln, die unabhängig von einer nachgewiesenen Marktschädigung gelten. Und es schreibt Verhaltensänderungen vor, keine Zahlungen.

Was Google konkret falsch gemacht hat

Die Kommission identifizierte zwei separate Verstöße. Beim ersten, dem sie 460 Millionen Euro zuwies, geht es um Suchverzerrung. Google zeigt eigene Shopping-, Hotel-, Transport- und Sportergebnisse mit besonderen visuellen Hervorhebungen, interaktiven Filtern und prominenter Platzierung ganz oben. Wettbewerber erhalten diese Behandlung nicht. Wer auf Google nach einem Hotel sucht, sieht zuerst und am attraktivsten die Google-Hotel-Suche, nicht Booking.com oder HRS. Beim Fußball-WM-Viertelfinale vergangenen Monat zeigte Google die Ergebnisse direkt auf der Suchergebnisseite, sodass Sportseiten wie Kicker oder Sport1 keine Klicks mehr erhielten.

Beim zweiten Verstoß, der mit 430 Millionen Euro bewertet wurde, geht es um den Google Play Store. App-Entwickler waren bisher daran gehindert, Nutzer auf günstigere Kaufmöglichkeiten außerhalb des Play Stores hinzuweisen. Konkret: Wer eine App anbietet, durfte nicht in die App schreiben, dass das Abo auf der eigenen Website zwei Euro günstiger ist. Google kassiert im Play Store bis zu 30 Prozent Provision und genau diese Provision schützte das Verbot.

EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera kommentierte die Entscheidung: Die besten Produkte sollen gewinnen, weil sie besser sind, nicht weil sie dem Unternehmen gehören, das die Suchmaschine betreibt. Google hat 60 Tage Zeit, seine Praktiken zu ändern. Anders als bei normalen EU-Klagen hebt eine Berufung die Umsetzungspflicht nicht auf.

Warum frühere Milliardenbußen die Praktiken nicht beendet haben

Es ist nicht das erste Mal, dass die EU Google bestraft. Im Jahr 2017 verhängte die Kommission 2,42 Milliarden Euro Strafe für die Bevorzugung von Google Shopping, 2018 folgten 4,34 Milliarden Euro für Missbrauch der Android-Marktmacht und 2019 weitere 1,49 Milliarden Euro für Werbetechnologieklauseln. Zusammen mehr als acht Milliarden Euro und dennoch dominiert Google die Suche in Europa mit einem Marktanteil von rund 90 Prozent.

Das Problem bisheriger Fälle: Bußgelder im EU-Wettbewerbsrecht hatten keine automatische Verhaltensänderung erzwungen. Google konnte zahlen und die Praktiken fortsetzen, bis nach Jahren ein weiteres Verfahren endete. Der DMA setzt genau dort an. Bei Nichteinhaltung drohen Tagessanktionen von bis zu fünf Prozent des weltweiten durchschnittlichen Tagesumsatzes von Alphabet. Bei einem Jahresumsatz von rund 403 Milliarden Dollar im Jahr 2025 wären das bis zu rund 55 Millionen Dollar täglich, ein Druck von anderer Größenordnung als einmalige Bußen.

60 Tage bis zur Entscheidung

Google hat nach eigenen Angaben die Entscheidung zur Kenntnis genommen und prüft die rechtlichen Optionen. Das Unternehmen kann Berufung einlegen, muss aber trotzdem innerhalb von 60 Tagen seine Praktiken ändern. Die Kommission hat angekündigt, die Umsetzung inhaltlich zu bewerten, nicht nur formal. Nach dem 2017er-Urteil über Google Shopping hatte Google die Suchanzeige verändert, Wettbewerbswächter hielten die Änderungen für kosmetisch.

Für Konkurrenten wie Booking.com, HRS oder Spotify bedeutet eine glaubwürdige Umsetzung: bessere Sichtbarkeit in der Google-Suche und die Möglichkeit, Nutzer auf günstigere Kauf- und Abo-Angebote außerhalb des Play Stores hinzuweisen. Ob das in der Praxis funktioniert, hängt davon ab, wie Google die technische Umsetzung gestaltet. Die Kommission hat erstmals einen konkreten Überwachungsmechanismus angekündigt, um die Qualität der Umsetzung zu prüfen.

Update 24. Juli, 09:03 Uhr: US-Handelsvertreter Jamieson Greer reagierte auf die Entscheidung mit einer offiziellen Erklärung und bezeichnete die Bußgelder als „echtes Risiko für die Fortsetzung transatlantischer Stabilität im Handel". Substanzielle Gespräche könnten nur in einem „Waffenstillstand" stattfinden, so Greer. 25 republikanische Kongressabgeordnete forderten Trump in einem Brief auf, die EU-Digitalregeln als „diskriminierend" mit Handelsinstrumenten zu bekämpfen. Die Europäische Kommission besteht darauf, das Verfahren gegen Google sei reine Wettbewerbsrechtsdurchsetzung ohne Bezug zu den laufenden Handelsverhandlungen. Für Google erhöht der politische Druck die Brisanz der 60-Tage-Frist: Änderungen, die Kommission als kosmetisch einstuft, können sofort neue Verfahren auslösen.

Quellen (12)

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