Grundsicherung 2026: 38 Verbände schlagen Alarm
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Grundsicherung 2026: 38 Verbände schlagen Alarm

Seit April ist das Bürgergeld abgelöst. Die neue Grundsicherung erlaubt erstmals wieder 100-Prozent-Sanktionen inklusive Miet- und Heizkosten. Ein Bündnis aus 38 Organisationen warnt vor einer Armutsspirale für 1,8 Millionen betroffene Kinder.

17. Mai 2026, 7:02 Uhr 820 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Seit dem 23. April 2026 können Jobcenter Grundsicherungsleistungen vollständig kürzen, inklusive Miet- und Heizkosten. Das Bürgergeld ist de facto Geschichte: Der Bundestag hat im März 2026 eine neue Grundsicherung beschlossen, die den Namen des Vorgängers teilt, nicht aber seine gemäßigtere Sanktionspraxis. Ein Bündnis aus 38 Organisationen, darunter Caritas, Diakonie, ver.di und der Paritätische Gesamtverband, warnt vor einer Armutsspirale, die besonders 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche treffen werde.

Was das Bürgergeld war und was es jetzt gibt

Das Bürgergeld trat 2023 als Nachfolger von Hartz IV in Kraft. Es hob die monatlichen Regelsätze an, baute Sanktionsmechanismen ab und setzte auf Kooperation statt Druck: Wer eine Qualifizierungsmaßnahme ablehnte, musste deutlich geringere Einbußen fürchten als unter dem alten System. Die CDU/CSU kritisierte von Beginn an, die Leistungen seien zu hoch und die Anreize zur Arbeitsaufnahme zu gering.

Nach dem Regierungswechsel 2025 begann die Rückabwicklung. Der Bundestag stimmte in der zehnten Kalenderwoche 2026 für die Einführung einer neuen Grundsicherung, der Bundesrat stimmte zu. Was sich geändert hat, ist keine Umbenennung: Das neue System kehrt zu wesentlichen Elementen des alten Hartz-IV-Regimes zurück.

Was sich seit dem 23. April konkret geändert hat

Die erste Reformstufe gilt seit dem 23. April 2026. Die wichtigste Änderung: Sanktionen können jetzt wieder bis auf 100 Prozent der Leistungen steigen, inklusive der Übernahme von Miet- und Heizkosten. Wer zweimal oder öfter gegen Auflagen verstößt, muss mit längeren und schärferen Kürzungen rechnen als bisher.

Ebenfalls neu: Eltern werden verpflichtet, an Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen, sobald ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat, vorausgesetzt, ein Kitaplatz ist verfügbar. Die Regelung setzt voraus, dass Betreuung bei Verfügbarkeit eine Erwerbstätigkeit zumutbar macht. Kritiker verweisen darauf, dass Kitaplätze in vielen Regionen nach wie vor fehlen, die Pflicht für viele Eltern damit faktisch nicht erfüllbar ist.

Wen die Reform besonders trifft

Laut SoVD-Vorsitzender Michaela Engelmeier beziehen in Deutschland rund 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Direkte Vollsanktionen gegen Kinder sind rechtlich ausgeschlossen, doch wenn Elternteile Kürzungen erhalten, sinkt das Haushaltsgeld als Ganzes.

Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche bleiben 2026 auf dem Niveau des Vorjahres eingefroren: 357 Euro monatlich für Kinder unter sechs Jahren, 390 Euro für Sechs- bis Dreizehnjährige, 471 Euro für 14- bis 17-Jährige. Ein neu eingeführter Kinderbonus von 25 Euro monatlich soll die Stagnation abmildern. Der Paritätische Gesamtverband hält das für unzureichend: Bei einer Inflationsrate von rund zwei bis drei Prozent in den Vorjahren verlieren eingefrorene Sätze real an Kaufkraft.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) nennt Alleinerziehende und Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen als besonders betroffene Gruppen. Dort lässt sich der zeitliche Aufwand für Pflege und Betreuung nicht immer vollständig als Hinderungsgrund für Erwerbstätigkeit geltend machen.

Was die 38 Organisationen kritisieren

Der Paritätische Gesamtverband warnte, die Verschärfungen drohten eine neue Armutsspirale zu öffnen: Wer durch eine bürokratische Hürde oder einen Terminkonflikt mit dem Jobcenter in Konflikt gerät, kann innerhalb weniger Wochen nicht nur die monatliche Grundsicherung verlieren, sondern auch die Wohnkostenübernahme. Die Folge: Mietschulden und drohende Wohnungslosigkeit, auch für Familien mit Kindern.

ver.di-Vertreter verweisen auf strukturelle Probleme: Viele Langzeitarbeitslose haben keine abgeschlossene Berufsausbildung oder gesundheitliche Einschränkungen, die sich durch Sanktionsdruck nicht beheben lassen. In einer Stellungnahme aus dem März 2026 hieß es: „Armut lässt sich nicht wegstrafen. Wer krank oder nicht ausreichend qualifiziert ist, braucht Förderung, nicht Strafe.“

Was in der politischen Debatte weitgehend fehlt, ist die Diskussion alternativer Finanzierungsquellen. Die Kindergrundsicherung, ein zentrales Versprechen der Ampelkoalition, taucht im aktuellen Koalitionsvertrag nicht mehr auf. Stattdessen wurde auf Leistungskürzungen im Sozialbereich gesetzt. Der Paritätische schätzt, dass eine Kindergrundsicherung auf dem Niveau Frankreichs rund 10 Milliarden Euro pro Jahr kosten würde. Zum Vergleich: Das Bundesfinanzministerium beziffert die jährlichen Schäden durch Steuerhinterziehung und -vermeidung auf 30 bis 40 Milliarden Euro.

Ab Juli gilt das Vollprogramm

Am 1. Juli 2026 tritt die zweite Reformstufe in Kraft. Dann gelten strengere Zumutbarkeitsregeln für die Annahme von Jobangeboten, erweiterte Mitwirkungspflichten und veränderte Berechnungsgrundlagen für die Wohnkostenübernahme. Die Verbände haben angekündigt, die Entwicklung der Fallzahlen bei Wohnungslosigkeit und Schuldnerberatungen systematisch zu beobachten. Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung aufgefordert, die Wirkungen der Reform regelmäßig zu evaluieren, ein ungewöhnlicher Vorbehalt, der zeigt, dass selbst Kontrollinstanzen Zweifel an der Wirksamkeit haben.

Quellen (8)

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