Heizungsgesetz beschlossen: Gas bleibt, Klage kommt
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Heizungsgesetz beschlossen: Gas bleibt, Klage kommt

Mit 322 zu 272 Stimmen hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Gas- und Ölheizungen bleiben dauerhaft erlaubt, erst ab 2045 müssen Brennstoffe klimaneutral sein. Noch am selben Nachmittag ließ auch der Bundesrat das Gesetz passieren.

10. Juli 2026, 18:42 Uhr 815 Wörter · 5 Min. Lesezeit

454 Euro monatliche Heizkosten bis 2045, dreimal so viel wie heute: Das hat das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung für Mieter in Wohnungen mit Gasheizung berechnet. Am Freitag hat der Bundestag diese Frage zur Alltagsrealität gemacht: Mit dem beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Vermieter künftig, ob ihre Mieter in Gas- oder Wärmepumpen-Wohnungen leben. Die höheren Heizkosten tragen die Mieter.

Was das GModG festschreibt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition. Die wichtigste Änderung: Die Pflicht, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen, entfällt ersatzlos. Gas- und Ölheizungen bleiben dauerhaft erlaubt und können weiterhin neu eingebaut werden.

Stattdessen tritt eine sogenannte Biotreppe in Kraft: Wer ab dem 1. Januar 2029 eine neue Gasheizung installiert, muss zehn Prozent des Brennstoffs aus biogenen Quellen beziehen, also Biomethan, Bioöl oder synthetisches Gas. Der Pflichtanteil steigt auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Erst ab 2045 müssen Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Bestandsheizungen sind von diesen Anforderungen nicht betroffen.

Neu gegenüber dem ursprünglichen Entwurf: Ab 2028 teilen Vermieter und Mieter die CO2-Preiskosten für fossile Heizsysteme hälftig. Vermieter tragen zusätzlich 50 Prozent der Netzentgelte und der Biokraftstoffkosten für die ersten drei Biotreppen-Stufen. SPD-Bauministerin Verena Hubertz hatte diese Kostenteilung zur Bedingung ihrer Zustimmung gemacht.

454 Euro: Die Fraunhofer-Rechnung für Mieter

Das Fraunhofer ISI hat im März 2026 für den BUND berechnet, was Mieter in einer 70-Quadratmeter-Wohnung bei Gasheizung zahlen: rund 152 Euro monatlich heute, rund 205 Euro im Jahr 2035 und rund 454 Euro im Jahr 2045. Zum Vergleich: Mit einer Wärmepumpe würden die Heizkosten derselben Wohnung bis 2045 auf rund 181 Euro steigen. Die Fraunhofer-Studie beziffert die Mehrbelastung mit Gasheizung auf rund 18.600 Euro im Zeitraum 2027 bis 2045 gegenüber der Wärmepumpenvariante.

Die Studie wurde erstellt, bevor die Koalition den Mieterschutz einigte. Die neue 50-Prozent-Kostenteilung bei CO2-Preisen wird die Gesamtrechnung für Mieter teilweise dämpfen, ändert aber nichts an der strukturellen Asymmetrie: Welche Heizung eingebaut wird, entscheidet der Vermieter. Die Konsequenzen tragen die Mieter.

BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend bezeichnete das Gesetz als „Rückschritt beim Klimaschutz angesichts von Hitzerekorden“. Der Sozialverband VdK hatte in früheren Stellungnahmen gewarnt, die auf spätere Zeiträume verschobenen Umrüstungskosten könnten Mieter besonders in schlecht gedämmten Altbauten hart treffen, weil dort Vermieter am häufigsten bei fossilen Heizsystemen blieben.

Koalition gegen Opposition: 322 zu 272

Für das GModG stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Dagegen votierten Grüne, AfD und Linke. Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge kritisierte, die Koalition verabschiede sich „mitten in der größten Ölkrise“ von deutschen Klimazielen. Die AfD lehnte das Gesetz ab, weil die Biotreppen-Vorschriften de facto ein zeitlich verschobenes Verbot von Gasheizungen darstellten.

Bemerkenswert verlief die Bundesratssitzung am selben Nachmittag: Hamburg beantragte die Anrufung des Vermittlungsausschusses, was das Inkrafttreten um Monate verzögert hätte. Der Antrag scheiterte. Das GModG ist damit als Einspruchsgesetz ohne konkretes Vetopotenzial der Länder in vollem Umfang durchgekommen.

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz erklärte nach der Abstimmung, das GModG gebe „fossilen Heizsystemen freie Hand für Jahrzehnte“ und sei verfassungswidrig. Die DUH kündigt eine Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht an, sobald das Gesetz nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier formal in Kraft getreten ist.

Die Verfassungsfrage ist nicht neu: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte in einem Gutachten für Grünen-Abgeordneten Michael Kellner „wahrscheinliche Verfassungswidrigkeit“ nach Artikel 20a Grundgesetz festgestellt. Thomas Heilmann, CDU-Mitglied und Vorsitzender der parteiinternen Klimaunion, hatte öffentlich erklärt, er sei sicher, dass das Gesetz vor Gericht lande und er habe Bedenken, ob es dort standhalte. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 im Klimabeschluss (Az. 1 BvR 2656/18) eine Pflicht des Gesetzgebers festgestellt, die Freiheit künftiger Generationen durch klare Emissionsminderungspfade zu schützen.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) widerspricht: Das GModG schaffe Technologiefreiheit ohne Verbotspolitik. Die Biotreppe schaffe einen verbindlichen Übergangsrahmen. Ob diese Argumentation in Karlsruhe trägt, ist offen.

Bis Steinmeier unterschreibt

Das Gesetz liegt nach der Bundesratssitzung beim Bundespräsidenten zur Ausfertigung. Steinmeier prüft Gesetze auf offensichtliche Verfassungsverstöße. Nach Unterzeichnung und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das GModG in Kraft. Damit wäre das seit dem Streit um das Ampel-Heizungsgesetz im Sommer 2023 andauernde regulatorische Vakuum für Heizungsbauer und Hauseigentümer beendet.

Offen bleibt, ob die Biotreppe ab 2029 das hält, was sie verspricht: Vier Bundesratsausschüsse hatten in ihren Stellungnahmen gewarnt, dass das verfügbare Biomethanpotenzial bereits vor 2040 „deutlich überschritten“ sein dürfte. Wer heute eine neue Gasheizung kauft, setzt darauf, dass klimaneutrale Brennstoffe in der nötigen Menge und zu vertretbaren Preisen verfügbar sein werden. Diese Wette steht im Gesetz, aber die Gegenrechnung fehlt.

Quellen (12)

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