Hohe See: Erster globaler Schutzvertrag in Kraft
Good News

Hohe See: Erster globaler Schutzvertrag in Kraft

Am 17. Januar 2026 trat der erste globale Rechtsrahmen für den Schutz der Hohen See in Kraft. Das Abkommen deckt zwei Drittel der Meeresfläche ab, die bisher ohne verbindliche Schutzregeln war und schafft die Grundlage für internationale Meeresschutzgebiete jenseits nationaler Gewässer.

6. Juni 2026, 16:44 Uhr 751 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Weniger als ein Prozent der Hohen See war vor diesem Jahr in irgendeiner Form geschützt. Dabei decken die internationalen Gewässer jenseits nationaler Zuständigkeit zwei Drittel der gesamten Meeresfläche und 95 Prozent des Ozeanvolumens ab. Am 17. Januar 2026 trat das Agreement on the Conservation and Sustainable Use of Marine Biological Diversity of Areas Beyond National Jurisdiction in Kraft, kurz BBNJ-Abkommen oder Hochseevertrag. Es ist das erste rechtsverbindliche globale Rahmenwerk für den Schutz der Hohen See nach über 20 Jahren Verhandlungen.

Was vor dem Vertrag fehlte

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) von 1982 regelt die Nutzung der Meere und definiert nationale Wirtschaftszonen bis 200 Seemeilen vor der Küste. Für alles jenseits dieser Grenze, die Hohe See, gab es kein vergleichbares Schutzinstrument. Fischereiabkommen, Schifffahrtsregeln, Regeln zum Umgang mit mineralischen Ressourcen am Meeresboden: All das war bilateral oder in spezialisierten UN-Gremien geregelt. Was es nicht gab, war eine Möglichkeit, in internationalen Gewässern formale Meeresschutzgebiete auszuweisen und deren Einhaltung multilateral zu überwachen.

hohe-see

Der Weg zur Ratifizierung durch 60 Staaten dauerte trotz des breiten politischen Konsenses zwei Jahre länger als erwartet. Marokko wurde am 19. September 2025 als 60. Land zum Ratifizierungsstaat, was den Vertragsmechanismus auslöste und das Inkrafttreten für Januar 2026 ermöglichte. Die Europäische Union hatte das Abkommen bereits früh ratifiziert und gilt als einer seiner wichtigsten institutionellen Antriebskräfte.

Was der Vertrag jetzt ermöglicht

Das BBNJ-Abkommen schafft drei wesentliche Instrumente. Erstens können die Vertragsstaaten auf der Hohen See Meeresschutzgebiete (Marine Protected Areas, MPAs) ausweisen, die Schifffahrt, Fischerei und wirtschaftliche Aktivitäten regulieren. Zweitens führt es Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten auf der Hohen See ein, die derzeit ohne solche Prüfungen stattfinden. Drittens regelt es den Zugang zu und die Nutzung von marinen genetischen Ressourcen: Organismen und Verbindungen aus der Tiefsee, die für Medizin und Industrie zunehmend interessant sind.

Das übergeordnete politische Ziel ist das sogenannte 30x30-Versprechen: Bis 2030 sollen 30 Prozent aller Ozeane unter Schutz stehen, ein Ziel, dem 196 Länder auf der UN-Biodiversitätskonferenz in Kunming-Montreal 2022 zugestimmt hatten. Derzeit sind laut World Database on Protected Areas rund acht bis zehn Prozent der Meere in irgendeiner Form geschützt und weniger als drei Prozent vollständig. Um 30 Prozent bis 2030 zu erreichen, müssten in den nächsten vier Jahren gut 20 Prozentpunkte neue Schutzgebiete ausgewiesen werden, eine Fläche, die rund dreimal so groß ist wie die heute geschützten Meeresgebiete zusammen.

Im Vergleich: Wie multilaterale Umweltabkommen wirken

Das Montrealer Protokoll von 1987 gilt als Maßstab für wirksamen multilateralen Umweltschutz. Es verbot den Einsatz ozonschichtschädigender Substanzen (FCKW) mit verbindlichen Abbauplänen und finanziellen Mechanismen für Entwicklungsländer. Das Ergebnis: Die FCKW-Konzentrationen in der Stratosphäre sinken seit dem Jahr 2000, das Ozonloch erholt sich messbar und soll laut einer WMO-Bewertung von 2023 bis 2066 vollständig geschlossen sein. Das Protokoll funktionierte, weil es konkrete Substanzverbote mit klaren Fristen und Finanzierungszusagen verband.

meeresschutz

Der Vergleich mit CITES, dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1975, zeigt die zweite Dimension: CITES reguliert den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und hat heute 183 Unterzeichnerstaaten. Seine Durchsetzung bleibt lückenhaft, weil die Kontrolle bei nationalen Behörden liegt. Der Hochseevertrag steht vor denselben Durchsetzungsgrenzen: Schiffe fahren unter Flaggen von Ländern, die möglicherweise nicht ratifiziert haben oder Kontrollen nicht konsequent durchführen.

Was den Hochseevertrag scheitern lassen könnte

Das Abkommen schafft einen Rahmen, aber keine automatischen Schutzgebiete. Die erste Vertragsstaatenkonferenz (COP) soll innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten einberufen werden. Auf ihr müssen konkrete MPAs vorgeschlagen, verhandelt und beschlossen werden. Jedes einzelne Schutzgebiet braucht Konsens unter den Vertragsstaaten, was in der Praxis langwierig ist.

Ein strukturelles Problem ist das Fehlen großer Seemächte unter den bisherigen Ratifizierungsstaaten. Die Vereinigten Staaten haben das BBNJ-Abkommen bislang nicht ratifiziert, ebenso wenig wie einige weitere Länder mit großen Fischereiflotten. Ohne deren Beteiligung gelten die Schutzregeln für Schiffe unter diesen Flaggen nicht. Das schränkt die tatsächliche Schutzwirkung erheblich ein, auch wenn Drittstaaten-Schiffe faktisch in MPAs tätig werden können, ohne rechtliche Konsequenzen zu riskieren.

Schließlich bleibt die Frage der marinen genetischen Ressourcen offen. Pharmaunternehmen und Forschungsinstitutionen aus reichen Ländern haben jahrelang Organismen aus der Tiefsee gesammelt und verwertet. Das Abkommen sieht Nutzenausgleich für Entwicklungsländer vor, die Ausgestaltung des Mechanismus soll auf der COP festgelegt werden. Wie großzügig er ausfällt, entscheidet mit darüber, ob ärmere Staaten dem Abkommen dauerhaft treu bleiben.

Quellen (8)

Kommentare