Urteil: Trumps Name muss vom Kennedy Center
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Urteil: Trumps Name muss vom Kennedy Center

Bundesrichter Christopher Cooper hat in einem 94-seitigen Urteil angeordnet, dass Trumps Name binnen 14 Tagen vom Kennedy Center in Washington entfernt werden muss. Die Demokratin Joyce Beatty hatte geklagt, weil nur der Kongress das Kulturzentrum umbenennen darf.

30. Mai 2026, 4:39 Uhr 700 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Das Kennedy Center in Washington trägt den Namen John F. Kennedys kraft eines Kongressbeschlusses. Das hat eine unmittelbare rechtliche Konsequenz: Nur der Kongress kann diesen Namen ändern. Bundesrichter Christopher Cooper hat das am Donnerstag in einer 94-seitigen Entscheidung klargestellt und das Kennedy-Center-Direktorium verpflichtet, Trumps Namen binnen 14 Tagen von Fassade, Beschilderung und Internetauftritt zu entfernen. Die Umbenennung, die das Direktorium im Dezember 2025 unilateral beschlossen hatte, war von Anfang an rechtswidrig.

Wie das Kennedy Center seinen Namen bekam

Das Kennedy Center entstand 1958 als National Cultural Center durch Beschluss des US-Kongresses. Nach dem Attentat auf John F. Kennedy 1963 votierte der Kongress dafür, die Institution nach dem ermordeten Präsidenten zu benennen. Das Gebäude öffnete 1971 am Potomac-Ufer in Washington und entwickelte sich zum wichtigsten nationalen Kulturbetrieb der USA. Bekannt ist es auch für die alljährlichen Kennedy Center Honors, einen der renommiertesten Kunstpreise des Landes. Die Finanzierung erfolgt zu erheblichen Teilen aus Bundesgeldern.

Entscheidend für den aktuellen Rechtsstreit ist die Gründungssatzung des Zentrums: Sie enthält eine Klausel, die den Namen John F. Kennedy ausdrücklich festschreibt. Das Direktorium beschloss im Dezember 2025 trotzdem, das Zentrum in Donald J. Trump Kennedy Center umzubenennen. Zeitgleich kündigte es eine zweijährige Schließung für eine Grundrenovierung an. Hinter der Umbenennung stand unter anderem das Argument, ein prominenterer Namensgeber aus der aktuellen Politik könnte Spenden und Zuwendungen sichern.

Die Klägerin, das Urteil und die 94 Seiten

Die demokratische Abgeordnete Joyce Beatty aus Ohio reichte kurz nach der Umbenennung im Dezember 2025 Klage ein, unterstützt von Kulturschutzorganisationen. Sie argumentierte, das Direktorium habe keine rechtliche Befugnis, die Satzung des Kennedy Centers eigenständig zu ändern. Nur der Kongress könne das.

Richter Cooper folgte dieser Argumentation vollständig. Er beschrieb die Gründungssatzung als kristallklar: Das Zentrum trage den Namen Kennedys und könne keinen anderen formellen Namen auf alleinigen Beschluss des Direktoriums erhalten. In einem für eine einstweilige Verfügung ungewöhnlich ausführlichen Dokument von 94 Seiten legte er dar, warum die Namensänderung verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.

Zusätzlich blockierte Cooper die geplante zweijährige Schließung. Er nannte die Entscheidung des Direktoriums schlecht informiert und scheinbar vorbestimmt und sah keinen nachgewiesenen Bedarf, das Zentrum vollständig zu schließen. Reparatur- und Wartungsarbeiten sind weiterhin erlaubt, eine vollständige Schließung aber vorläufig untersagt. Das Kennedy Center kündigte umgehend an, Berufung einzulegen.

Präsidiale Macht und ihre Grenzen

Das Urteil berührt eine grundlegende Frage der amerikanischen Verfassungsordnung: Was kann der Präsident durch Verwaltungsentscheid anordnen und wo beginnt die ausschließliche Zuständigkeit des Kongresses? Das Kennedy Center ist keine Privatinstitution, die ein Eigentümer nach Belieben umgestalten kann. Es ist eine durch Bundesgesetz geschaffene nationale Institution, deren Name Teil dieser gesetzlichen Grundlage ist.

In den USA gibt es zahlreiche Bundeseinrichtungen, Brücken und Gebäude, deren Namen auf Kongressbeschlüssen basieren. Coopers Urteil stellt klar, dass ein Präsident diese Namen nicht unilateral ändern kann. Das schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Auseinandersetzungen.

Trumps Umbenennung des Kennedy Centers reiht sich in eine breitere Strategie ein, öffentliche Einrichtungen mit seinem Namen zu verbinden. Der Unterschied zum Kennedy Center: Dort ist der Name John F. Kennedys nicht nur tradiert, sondern gesetzlich verankert. Ein Kongressbeschluss wäre zwingend gewesen.

Das Direktorium des Kennedy Centers steht dabei in einer eigentümlichen Lage: Es stimmte der Umbenennung zu und kündigt nun trotzdem Berufung an. Kritiker weisen darauf hin, dass die Umbenennung genau jene Verwirrung bei Publikum und Spendern ausgelöst habe, die das Direktorium hatte vermeiden wollen.

14 Tage für die Schilder, Monate für das Verfahren

Die 14-Tage-Frist begann am 29. Mai zu laufen. Beantragt das Kennedy Center keine aufschiebende Wirkung beim Berufungsgericht für den District of Columbia Circuit, muss Trumps Name bis Mitte Juni abgenommen sein. Klagen auf aufschiebende Wirkung sind in solchen Verfahren üblich und könnten die Frist verlängern.

Für eine abschließende Entscheidung im Hauptverfahren könnten Monate vergehen. Ob der Fall bis zum Obersten Gerichtshof getragen wird, hängt davon ab, wie das Berufungsgericht die Verfassungsfrage bewertet. Alternativ könnte Trump versuchen, die Umbenennung durch einen Kongressbeschluss zu formalisieren. Dafür bräuchte er Mehrheiten in Senat und Repräsentantenhaus, die politisch alles andere als gesichert sind.

Quellen (8)

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