KI am Arbeitsplatz: Bas plant Beschäftigtendatengesetz
Ein Lagerarbeiter bemerkt, dass sein Arbeitsrhythmus seit Wochen per App ausgewertet wird. Ein Sachbearbeiter erfährt, dass sein Unternehmen ein KI-System nutzt, um Fehlerquoten für Leistungsbeurteilungen zu tracken. In beiden Fällen regelt bisher kein deutsches Gesetz klar, was Arbeitgeber mit diesen Daten tun dürfen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will das ändern.
Was das Beschäftigtendatengesetz regeln soll
Das geplante Gesetz soll erstmals verbindlich definieren, welche Beschäftigtendaten Arbeitgeber erheben und verarbeiten dürfen und unter welchen Bedingungen KI-Systeme bei Einstellungs-, Beurteilungs- und Kündigungsentscheidungen eingesetzt werden dürfen. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sollen Arbeitnehmer künftig ein Auskunftsrecht darüber erhalten, wenn KI-Systeme an Entscheidungen über ihre Karriere beteiligt sind.
Deutschland hat zwar das Bundesdatenschutzgesetz und die europäische DSGVO, beide wurden aber nicht spezifisch für KI-gestützte Personalentscheidungen entwickelt. Welche Produktivitäts-Scores ein Arbeitgeber über Mitarbeiter anlegen darf, ob Videoanalysen im Großraumbüro zulässig sind und wie weit das Monitoring von Homeoffice-Aktivitäten reichen darf, ist bisher gesetzlich nicht klar geregelt. Erste arbeitsrechtliche Verfahren zu diesen Fragen laufen bereits vor deutschen Arbeitsgerichten.
Warum jetzt: KI zieht in den deutschen Arbeitsalltag ein
Auf der Digitalkonferenz re:publica 26 in Berlin legte Bas Mitte Mai das Grundprinzip ihrer Strategie in einem Satz fest: "Die Zukunft unseres Landes legen wir nicht in die Hände von irgendwelchen Tech Bros." Die Aussage richtete sich an einen konkreten Befund: KI-Systeme verändern die Arbeitswelt schneller, als der Rechtsrahmen mitkommt.
Nach Daten des Digitalverbands Bitkom setzen inzwischen 41 Prozent der deutschen Unternehmen KI aktiv ein, doppelt so viele wie noch vor einem Jahr. 19 Prozent gaben dabei an, bereits Mitarbeiter wegen KI-gestützter Automatisierung entlassen zu haben. Für die Betroffenen liegt das Problem nicht nur im Jobverlust, sondern in der Intransparenz: Sie erfahren oft nicht, welche Systeme über sie urteilen und nach welchen Kriterien.
Jobumbau statt Jobabbau: Was Bas verspricht und was offen bleibt
Bas hält den Pessimismus in der Automatisierungsdebatte für zu pauschal. Ihre These: KI werde die Arbeit umstrukturieren, nicht massenweise vernichten. Tätigkeitsfelder, die durch KI-Unterstützung entstehen, etwa Kontrolle und Korrektur KI-generierter Ergebnisse, sollen neue Beschäftigungsfelder erschließen. Bis 2030 will sie erreichen, dass 65 Prozent der deutschen Bevölkerung regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Das Ziel wurde auf einer nationalen Weiterbildungskonferenz der Bundesministerien für Arbeit und Bildung gemeinsam vereinbart.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegt in seinen regelmäßigen Erhebungen, dass die Weiterbildungsbeteiligung stark mit dem Bildungsstand korreliert: Wer bereits gut qualifiziert ist, nutzt Weiterbildungsangebote häufiger. Wer durch Automatisierung am stärksten unter Druck steht, also Beschäftigte in Logistik, Dateneingabe und einfacher Verwaltung, nimmt seltener teil. Das 65-Prozent-Ziel ist damit nicht nur eine Frage des Angebots, sondern der Zugangsgerechtigkeit.
Was Gewerkschaften einwenden
ver.di-Vorsitzender Frank Werneke und DGB-Chefin Yasmin Fahimi haben wiederholt gefordert, dass KI-Einführungen in Betrieben ohne Beteiligung des Betriebsrats juristisch anfechtbar sein müssen. Aus Gewerkschaftsperspektive reicht ein Rahmengesetz nicht aus: Nur verbindliche tarifliche Vereinbarungen, die konkrete KI-Anwendungen und Datenschutzstandards pro Branche festlegen, sichern die Mitsprache der Beschäftigten nachhaltig ab.
Eine weitere Lücke benennt Bas selbst: Plattformarbeiter und Gig-Worker, also Lieferfahrer und Solo-Selbstständige, die über digitale Plattformen vermittelt werden, gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer. Für sie greift das Betriebsverfassungsgesetz nicht und das geplante Beschäftigtendatengesetz dürfte sie ebenfalls nicht abdecken. Diese Gruppe ist aber gleichzeitig jene, über die Plattformsysteme die detailliertesten Verhaltensdaten erheben: GPS-Tracks, Lieferzeiten, Kundenbewertungsscores. Eine Lösung für diesen Bereich hat das Ministerium bisher nicht formuliert.
Ende Juni: Reformpaket als erster Prüfstein
Das Beschäftigtendatengesetz ist Teil des Koalitionsreformpakets, das CDU/CSU und SPD bis Ende Juni 2026 beschließen wollen. Parallel läuft auf EU-Ebene die Umsetzung des AI Act: Für Hochrisikosysteme bei Personalentscheidungen schreibt er ab 2027 eigene Anforderungen vor. Die offene Frage ist, ob Berlin sein nationales Gesetz mit diesen EU-Vorgaben koordiniert oder ob Unternehmen künftig zwei parallele Regelwerke einhalten müssen. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu bisher keine klare Position kommuniziert.
Kommentare