26 Maßnahmen: Bundesregierung will Steuerbetrug hart bestrafen
Rund 100 Milliarden Euro gehen dem deutschen Staat jedes Jahr durch Steuerbetrug verloren. Das ist eine Schätzung, keine gesicherte Zahl, weil das Problem seiner Natur nach im Verborgenen bleibt. Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig haben am 16. Juli in Berlin einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen vorgestellt, der das ändern soll. Das auffälligste Element: Die strafbefreiende Selbstanzeige, eine über 100 Jahre alte Regelung, soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden.
Wie groß das Problem wirklich ist
Die 100-Milliarden-Zahl kursiert seit Jahren im politischen Diskurs, offiziell belegt ist sie nicht. Weder Finanzministerium noch Bundeszentralamt für Steuern führen eine amtliche Statistik über den Gesamtschaden durch Steuerhinterziehung. Die Schätzung stammt aus einer Zusammenschau verschiedener Studien, darunter Berechnungen des Netzwerks Steuergerechtigkeit, das internationale Praktiken wie Gewinnverlagerung durch Konzerne und Schwarzarbeit einbezieht.
Der Tagesspiegel stellte die Frage, wie groß das Problem wirklich sei, ohne eine eindeutige Antwort bekommen zu haben. Was bekannt ist: Die OECD schätzt globale Steuerverluste durch Gewinnverlagerung multinationaler Konzerne auf 100 bis 240 Milliarden Dollar jährlich; Deutschlands Anteil daran liegt laut Schätzungen bei über zehn Milliarden Euro im Jahr. Der Rest entfällt auf Schwarzarbeit, Umsatzsteuerbetrug und klassische Einkommenshinterziehung.
Im Bundeshaushalt für 2027 rechnet die Regierung mit einer Milliarde Euro zusätzlicher Einnahmen durch das Paket, inklusive Kryptovermögensbesteuerung. Die Lücke zwischen proklamiertem Verlustausmaß und erwartetem Zusatzertrag ist erheblich.
Was das Maßnahmenpaket konkret vorsieht
Das Herzstück des Plans ist die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll. Dort sollen Steuerfahnder der Länder, Bundesermittler und Analysten mit Unterstützung künstlicher Intelligenz zusammenarbeiten und Daten systematisch auswerten. Zusätzlich soll der Zoll in diesem Jahr 1.500 neue Stellen erhalten.
Auf der Strafrechtsseite soll der Strafrahmen für organisierte Steuerkriminalität von zehn auf 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Schwere Steuerhinterziehung soll vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft werden, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr ohne Bewährungsmöglichkeit.
Eine Kassenpflicht für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro soll ab dem 1. Januar 2028 eingeführt werden. Bisher können vor allem Gastronomie und Einzelhandel Barumsätze durch fehlende Kassensysteme verschleiern. Parallel wird die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege von zehn auf 15 Jahre verlängert und ein öffentliches Register für wegen schwerer Steuerdelikte verurteilte Unternehmen wird eingerichtet. Die Mehrwertsteuer soll künftig elektronisch gemeldet werden, was die Kontrolle erleichtern soll.
Das Ende der strafbefreienden Selbstanzeige
Die politisch brisanteste Maßnahme ist die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige "in ihrer heutigen Form". Diese Regelung existiert in Deutschland seit 1919. Sie erlaubt es Steuersündern, durch freiwillige Offenbarung ihrer Hinterziehung der Strafverfolgung zu entgehen, wenn sie gleichzeitig die Steuerschuld vollständig nachzahlen.
Die Regelung gilt seit Langem als Privileg für Wohlhabende. Lohnabhängige werden direkt an der Quelle besteuert und haben keine Möglichkeit zur Hinterziehung, die sie nachträglich per Selbstanzeige bereinigen könnten. Selbstständige, Investoren und Unternehmer hingegen nutzen die Regelung regelmäßig. Die Kölner Steuerstrafrechts-Kanzlei Korts, die sich auf steuerrecht.com seit Monaten mit der geplanten Reform beschäftigt, nannte die Abschaffung einen historischen Einschnitt: Die Regelung sei seit ihrer Einführung im Jahr 1919 ein Kernbestandteil des deutschen Steuerstrafrechts.
Ob und in welcher Form eine modifizierte Selbstanzeige weiterhin möglich sein wird, ist noch nicht abschließend geregelt. Die Formulierung "in ihrer heutigen Form" lässt Spielraum für eine engere Fassung, etwa mit höheren Auflagen oder ohne vollständige Straffreiheit.
Breites Lob, offene Fragen zu Konzernkriminalität
Der Aktionsplan erhielt ungewöhnlich breiten Rückhalt: Sowohl zivilgesellschaftliche Organisationen wie Finanzwende und das Netzwerk Steuergerechtigkeit als auch Oppositionsvertreter lobten das Paket. "Viel Lob für den Aktionsplan, selbst aus der Opposition" resümierte Table.Berlin nach der Pressekonferenz.
Was der Plan nicht adressiert, ist die Ebene der multinationalen Konzerne. Gewinnverlagerung durch Verrechnungspreise, Lizenzgebühren-Trickserei und die Nutzung von EU-Steueroasen wie Irland oder Luxemburg sind nicht Gegenstand der 26 Maßnahmen. Der EU-Richtlinienrahmen Pillar Two, der eine Mindeststeuer für Großkonzerne von 15 Prozent etabliert, gilt seit 2024, wird aber von verschiedenen Seiten als unzureichend kritisiert.
Kassenpflicht ab 2028, Zentrum noch dieses Jahr
Wann die Maßnahmen greifen, ist gestaffelt. Das Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll soll noch in diesem Jahr seinen Betrieb aufnehmen. Die Kassenpflicht kommt ab dem 1. Januar 2028. Die Gesetzesänderungen zu Strafrahmen und Selbstanzeige müssen zunächst den Bundestag passieren, was für den Herbst 2026 erwartet wird. Ein Zeitplan für das öffentliche Unternehmensregister steht noch nicht fest.
Ob der Plan die erhoffte Wirkung entfaltet, wird davon abhängen, ob das neue Zentrum beim Zoll tatsächlich mit ausreichend qualifiziertem Personal ausgestattet wird und ob die Länderfinanzbehörden, die für die meisten Steuerprüfungen zuständig sind, die Zusammenarbeit intensivieren.
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