Schwarz-Rot einigt sich: 10 Milliarden Entlastung
Politik

Schwarz-Rot einigt sich: 10 Milliarden Entlastung

Nach monatelangem Streit haben Union und SPD ein Reformpaket mit 34 Punkten beschlossen. Zehn Milliarden Euro Entlastung jährlich sollen vor allem Familien zugutekommen, die Rentenreform kommt noch 2026 durch den Bundestag.

2. Juli 2026, 10:39 Uhr 910 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Wer künftig krank ist, muss wieder ab dem ersten Tag zum Arzt. Die telefonische Krankmeldung, die seit der Coronapandemie für viele Millionen Beschäftigte zum Standard geworden war, ist nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses abgeschafft. Das ist eine der unmittelbarsten Veränderungen im 34-Punkte-Reformpaket, das Bundeskanzler Friedrich Merz, CSU-Chef Markus Söder sowie die SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas am Donnerstagmorgen im Garten des Bundeskanzleramts vorstellten. Das Gesamtvolumen liegt bei zehn Milliarden Euro Entlastung jährlich.

Monatelanger Streit um die Gegenfinanzierung

Union und SPD haben seit Jahresbeginn über das Paket verhandelt. Der Koalitionsausschuss tagte seit Mittwochabend; die Ergebnisse wurden für Donnerstag erwartet und kamen pünktlich. Der schwierigste Punkt war bis zuletzt die Steuerreform. Die SPD bestand darauf, die Entlastungen für niedrige und mittlere Einkommen über höhere Steuersätze für Spitzenverdiener mitzufinanzieren. Die Union lehnte das lange kategorisch ab. Am Ende einigten sich beide Seiten auf eine Spreizung nach oben: Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro gilt künftig ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent.

CSU-Chef Söder nutzte die Pressekonferenz für eine Ankündigung, die er als Grundsatzentscheidung der Koalition bezeichnete: Bestehende Meldepflichten für Unternehmen sollen weitgehend abgebaut, neue sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen eingeführt werden dürfen. Das sei der Bürokratieabbau, den Wirtschaftsverbände seit Jahren forderten.

Steuer, Rente, Arbeitsmarkt: Was die 34 Punkte bedeuten

Die Steuerreform tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden angehoben. Laut Tagesspiegel soll eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro ab 2028, wenn alle Ausbaustufen greifen, um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Die Koalition einigte sich auf die kleinere der zwei von Finanzminister Klingbeil ausgearbeiteten Varianten mit einem Gesamtvolumen von zehn Milliarden Euro jährlich. Die größere Variante hätte bis zu 25 Milliarden Euro umfasst, wäre aber schwerer zu finanzieren gewesen.

Bei der Rente beschließt die Koalition, alle 33 Empfehlungen der Rentenkommission umzusetzen, die Ko-Vorsitzenden Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda am 23. Juni übergeben hatten. Das Paket sieht unter anderem die schrittweise Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung vor sowie die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren. Mehr als 270.000 Menschen nutzten diesen Weg zuletzt jährlich in den Ruhestand. Beide Rentenreformgesetze sollen noch vor Ende 2026 den Bundestag passieren.

Auf dem Arbeitsmarkt entfällt die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Künftig gilt wieder die Regel, die vor der Pandemie bestand: Wer krank ist, braucht ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest. Zusätzlich werden Sonntagszuschläge und Feiertagszulagen für Beschäftigte angehoben. Im Bereich Gesundheit und GKV wurden laut Ärzteblatt ebenfalls Punkte beschlossen; die Details zur Pflegefinanzierung, über die innerhalb der Koalition noch größerer Abstimmungsbedarf bestand, sollen nach der Sommerpause konkretisiert werden.

Wer profitiert und wer mehr zahlt

Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen sind die klaren Gewinner der Steuerreform. Die gleichzeitige Anhebung von Kinder- und Grundfreibetrag sowie Kindergeld verstärkt die Entlastung für Haushalte mit Kindern gegenüber Kinderlosen. Alleinstehende mit niedrigem Einkommen profitieren hauptsächlich über den erhöhten Grundfreibetrag.

Für Beschäftigte bedeutet das Ende der telefonischen Krankmeldung mehr Aufwand: Wer krank ist, muss auch bei kurzen Erkrankungen einen Arzttermin vereinbaren. Der DGB hatte genau das als soziales Problem benannt: Menschen in körperlich belastenden Berufen und mit geringerem Einkommen haben oft schlechtere Zugangsbedingungen zu Arztpraxen und können sich Wartezeiten weniger leisten als andere.

Bezieher sehr hoher Jahreseinkommen zahlen mehr. Wer 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt, zahlte bislang 42 Prozent Spitzensteuersatz; nach dem Beschluss steigt dieser Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Wie viele Haushalte davon betroffen sind, bezifferte die Koalition nicht. Nach Daten des Statistischen Bundesamts erzielten zuletzt rund 100.000 Steuerpflichtige ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro.

Gewerkschaften und Opposition bleiben skeptisch

DGB-Chefin Yasmin Fahimi hatte die Reformpläne in den Tagen vor der Einigung scharf kritisiert. Mit Blick auf die Abschaffung der Rente mit 63 und die Verschärfung der Krankmelderegelungen sagte sie: "Damit fahren wir Deutschland an die Wand." Verdi-Chef Frank Werneke hatte die geplante Rentenreform als "vollständige Missachtung der Lebensleistung" bezeichnet. Beide Gewerkschaftsführer hatten deutlich gemacht, dass der DGB das Gesamtpaket nicht schweigend hinnehmen werde.

Aus der Opposition kommen unterschiedliche Einwände. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann kritisierte, dass das Rentenniveau nicht bei 48 Prozent festgeschrieben werde. Juso-Chef Philipp Türmer nannte die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ungerecht für Menschen in körperlich belastenden Berufen wie Pflegekräfte und Bauarbeiter. Das Reformpaket enthält für diese Gruppen eine Schutzregelung; deren konkrete Ausgestaltung ist noch offen.

Bis Ende 2026 müssen die Gesetze durch den Bundestag

Die letzte reguläre Bundestagssitzung vor der Sommerpause findet am 10. Juli statt. Bis dahin sollen Kabinettsbeschlüsse zu den Eckpunkten vorliegen, damit die eigentlichen Gesetzgebungsverfahren nach der Sommerpause zügig starten können. Für die Steuerreform gilt die Frist 1. Januar 2027 als nicht verhandelbar: Wer von der Entlastung ab dem neuen Jahr profitieren will, braucht ein Gesetz, das noch vor Jahresende verabschiedet ist.

Die Rentenreform ist aufwendiger. Allein die Schutzregelungen für Berufsgruppen mit körperlich belastender Arbeit müssen noch in Gesetzestexte übersetzt werden. Die Koalition hat angekündigt, auch dieses Paket noch 2026 zu verabschieden. Das setzt voraus, dass die Detailverhandlungen im Herbst keine neuen Grundsatzkonflikte produzieren. Nach der schwierigen Einigungsnacht scheint der Wille beider Parteien groß, diesen Fahrplan einzuhalten.

Update 3. Juli, 15:10 Uhr: SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf erläuterte in der ZDF-Sendung "Markus Lanz", die Abschaffung der telefonischen Krankmeldung sei für die SPD "das kleinere Übel" gewesen: Die Union habe ursprünglich einen Karenztag ohne Lohnfortzahlung verlangt. Klüssendorf räumte "verständlichen Widerspruch" in der SPD-Basis ein, verteidigte die Einigung aber als notwendigen Kompromiss. Bislang wenig beachtet blieb eine weitere Änderung im Arbeitsrecht: Sachgrundlose Befristungen werden von 24 auf 48 Monate verdoppelt, mit bis zu sechs Verlängerungen statt bisher drei. Die Regelung gilt für Neueinstellungen bis Ende 2030. Ein Beschäftigter, der jetzt befristet eingestellt wird, kann damit bis 2031 ohne Festanstellungsanspruch arbeiten.

Quellen (14)

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