Vier Konzerne, 86 Prozent: Das Lebensmitteloligopol
Wer in Deutschland Lebensmittel kauft, zahlt seit 2020 rund 33 Prozent mehr als vorher und zwar nicht, weil die Bauern mehr bekommen oder die Qualität gestiegen ist. Vier Unternehmensgruppen kontrollieren nach Angaben der Monopolkommission 86 Prozent des deutschen Lebensmitteleinzelhandels. Die Kommission nennt diese Konzentration in ihrem Sondergutachten 84 vom November 2025 "besorgniserregend". Geändert hat sich trotzdem wenig.
Wie der Markt entstanden ist
Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) sowie Aldi Nord und Aldi Süd teilen sich den deutschen Lebensmittelmarkt unter sich auf. Zusammen kommen sie auf einen Marktanteil von rund 86 Prozent, wie die Monopolkommission in Sondergutachten 84 dokumentierte. Diese Konzentration hat in zwei Jahrzehnten dramatisch zugenommen: 2005 lag der gemeinsame Anteil der vier Gruppen noch bei 71 Prozent, 2015 bei 80 Prozent, seither sind weitere 6 Prozentpunkte hinzugekommen.
Hinter diesen Zahlen steckt eine systematische Konsolidierungsstrategie. Hunderte kleiner Supermarktketten, regionale Händler und Einkaufsgenossenschaften wurden im Lauf der Jahre übernommen oder verdrängt. Dass der Prozess noch nicht abgeschlossen ist, zeigt die laufende Edeka-Expansion: Im März 2026 meldete Edeka die Übernahme von 202 Tegut-Filialen, 41 Teo-Smart-Stores, der Zentrale in Fulda und eines Logistikzentrums beim Bundeskartellamt an. Am 21. April 2026 leitete die Behörde ein Hauptprüfverfahren ein, die vertiefte Phase der Fusionskontrolle. Eine Entscheidung ist bis spätestens 24. August 2026 geplant.
Diese Konzentration beschreibt nicht nur ein wirtschaftliches Gleichgewicht. Sie beschreibt eine Machtasymmetrie. Auf der einen Seite stehen vier Einkäufer, die gemeinsam die Bedingungen für Tausende von Lieferanten und Herstellern setzen können. Auf der anderen Seite stehen Bauernbetriebe, Molkereien und Markenhersteller, die keine Alternative haben: Wer nicht an Edeka, Rewe, Aldi oder Lidl liefert, kommt in Deutschland kaum noch an Endverbraucher.
Wer von den Preissteigerungen profitiert
Lebensmittelpreise sind zwischen 2020 und 2024 in Deutschland um rund 33 bis 34 Prozent gestiegen, stärker als in Frankreich (ca. 28 bis 30 Prozent) und den Niederlanden (ca. 26 Prozent). Auffällig ist dabei besonders die Entwicklung bei Eigenmarken. Während Markenprodukte zwischen 2022 und Februar 2023 im Schnitt um 14,5 Prozent teurer wurden, stiegen die Preiseinstiegs-Eigenmarken der Handelsketten laut einer Foodwatch-Analyse um 30,9 Prozent. Eigenmarken wie "Ja!" (Rewe), "Gut & Günstig" (Edeka) oder "Milbona" (Lidl) werden direkt von den Händlern kontrolliert. Einkauf, Vermarktung und Preissetzung liegen vollständig in einer Hand.
Das ist kein Zufall. Wer die Regale kontrolliert und gleichzeitig einen wachsenden Anteil der darin stehenden Produkte selbst herstellt oder in Auftrag gibt, bestimmt doppelt: als Händler und als Anbieter. Der Eigenmarken-Marktanteil stieg bis 2024 auf rund 45 bis 46 Prozent des Lebensmittelumsatzes. Damit entfällt fast die Hälfte aller Käufe auf Produkte, bei denen der Handel nicht nur vermittelt, sondern selbst produziert und vermarktet.
Dass die Preisentwicklung bei Eigenmarken die Herstellerinflation um mehr als das Doppelte übertraf, wirft eine Frage auf, die das Bundeskartellamt bisher nicht abschließend beantwortet hat: Wurde hier ein Kostendruck weitergegeben oder wurde eine Marktposition ausgenutzt, in der Verbraucher kaum ausweichen konnten? Konkrete Zahlen liefert Foodwatch: Ein Musterwarenkorb aus Aldi-Eigenmarken (Nudeln, Reis, Speiseöl, Tomatenmark, Milch, Käse) kostete im Januar 2022 noch 44,90 Euro. Im Februar 2023 waren es 59,52 Euro, ein Anstieg von 32,6 Prozent in 13 Monaten.
Was Bauern und Lieferanten erleben
Das Bild von der anderen Seite der Lieferkette ist eindeutig. Bäuerliche Organisationen wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) beklagen seit Jahren, dass viele Erzeuger ihre Produkte unter den eigenen Produktionskosten abgeben müssen. Ein Bündnis aus Landwirten, Verbraucherschützern und Umweltorganisationen, darunter der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), forderte 2023 ein gesetzliches Verbot von Verkaufspreisen unterhalb der Herstellungskosten. Bislang ohne Erfolg.
Auch auf der Herstellerseite zeigt sich das Machtgefälle immer wieder konkret. 2018 listete Edeka 163 Nestlé-Produkte aus seinen Regalen aus, weil Verhandlungen über Einkaufspreise gescheitert waren. Ähnliche Auseinandersetzungen gab es zwischen Edeka und Coca-Cola. Solche Konflikte machen das Strukturprinzip sichtbar: Kein einzelner Hersteller kann es sich langfristig leisten, von einem Händler mit einem Viertel Marktanteil ausgelistet zu werden. Der Händler schon.
Die Monopolkommission formulierte diesen Zusammenhang in Sondergutachten 84 präzise: Die Profitmargen von Händlern und Herstellern seien in den vergangenen zehn Jahren parallel zur steigenden Konzentration gewachsen. Landwirte hätten davon kaum profitiert "insbesondere in der Milch- und Fleischerzeugung".
Was das Kartellamt kann und was nicht
Im Juni 2015 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder von insgesamt 151,6 Millionen Euro gegen Einzelhändler und Markenhersteller wegen verbotener Preisbindungsabsprachen. Betroffen waren Edeka, Rewe, Kaufland, Metro und Aldi, außerdem Hersteller wie Haribo, Ritter Sport und Johnson & Johnson. Es war der bis dahin größte Kartellfall im deutschen Konsumgüterhandel, die Verfahren wurden im Rahmen eines Settlements abgeschlossen.
Doch die Bußgelder haben die Marktstruktur nicht verändert. Die Konzentration stieg in den Jahren danach weiter. Das Bundeskartellamt unter Präsident Andreas Mundt führt seit 2015 eine Sektoruntersuchung zum Lebensmittelhandel durch, hat aber in deren Rahmen keine Strukturmaßnahmen angeordnet. Mundt hat die Lage öffentlich als problematisch beschrieben, verbindliche Eingriffe blieben aus.
Die GWB-Novelle von 2023 hat dem Kartellamt neue Kompetenzen gegeben: Es kann bei festgestelltem Marktmachtmissbrauch theoretisch auch Entflechtungsmaßnahmen anordnen. Diese Befugnis wurde bisher nicht genutzt. Das liegt auch an hohen rechtlichen Hürden: Ein Entflechtungsverfahren setzt einen klar nachgewiesenen Marktmachtmissbrauch voraus, nicht nur eine hohe Marktkonzentration. Oligopolistische Parallelpreissetzung, wenn alle vier Ketten gleichzeitig Preise erhöhen, ohne sich nachweislich abzusprechen, ist nach geltendem Recht schwer zu sanktionieren. Selbst wenn das Ergebnis für Verbraucher nachteilig ist, fehlt der Beweis der Absprache.
Auch das Thema algorithmische Preisgestaltung tritt hinzu. Mehrere der großen Ketten experimentieren mit "Dynamic Pricing": Automatisierte Systeme passen Preise in Echtzeit an Nachfrage, Tageszeit und Wettbewerber an. Eine systematische Aufsicht über diese Mechanismen gibt es nicht.
Was Frankreich und andere Länder anders machen
Ein Blick auf Frankreich zeigt, was gesetzlich möglich wäre. Der französische Markt ist mit einem Anteil der vier größten Ketten von rund 76 bis 78 Prozent weniger konzentriert als der deutsche, doch entscheidender als die Marktstruktur sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das französische "Loi Egalim"-Gesetz, seit 2019 in Kraft und 2021 verschärft, verpflichtet Handelsunternehmen zu transparenten Preisverhandlungen nach klar definierten Regeln. Verträge zwischen Händlern und Lieferanten müssen Mindestmargen für Landwirte enthalten. Die Weitergabe von Rohstoffkostensenkungen an Verbraucher ist gesetzlich geregelt.
Das Ergebnis: Frankreichs Lebensmittelpreise stiegen im selben Zeitraum um rund acht Prozentpunkte weniger als in Deutschland. Ob der gesetzliche Rahmen allein dafür verantwortlich ist, lässt sich nicht isoliert belegen. Aber er zeigt, dass Regulierung jenseits von Bußgeldverfahren möglich ist.
In den USA untersuchte die Federal Trade Commission (FTC) 2024 und 2025 systematisch die Preisgestaltung im Lebensmitteleinzelhandel. Foodwatch fordert seit dem Start ihres Preisradars im Mai 2024 eine deutsche Preisbeobachtungsstelle nach französischem Vorbild. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schloss sich dieser Forderung an. Im ersten Halbjahr 2025 stiegen die Beschwerden zu Lebensmittelpreisen und Preisinformationen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 205 Prozent. Mehr als ein Fünftel aller lebensmittelbezogenen Beschwerden betraf inzwischen Preisprobleme. 45 Prozent der deutschen Verbraucher müssen sich beim Einkauf einschränken, das entspricht rund 37 Millionen Menschen.
Bis August entscheidet das Kartellamt über den nächsten Schritt
Das Hauptprüfverfahren zur Edeka-Tegut-Übernahme ist mehr als ein Einzelfall. Es ist ein Test dafür, ob das Bundeskartellamt in einer Situation, in der die Marktkonzentration von der eigenen Monopolkommission als "besorgniserregend" eingestuft wird, bereit ist, eine weitere Verfestigung zu stoppen. Genehmigt die Behörde die Übernahme, wird Edeka zur noch dominierenderen Einzelkraft im deutschen Lebensmittelhandel. Untersagt sie, wäre das ein Signal, dass die GWB-Novelle 2023 tatsächlich Wirkung entfaltet.
Die Monopolkommission empfahl in Sondergutachten 84 eine deutlich strengere Fusionskontrolle und warnte davor, Zusammenschlüsse zu genehmigen, die Marktposition der vier großen Gruppen weiter festigen. "Wir brauchen eine deutlich stärkere Fusionskontrolle", sagte der Kommissionsvorsitzende gegenüber dem Surplus-Magazin. Eine gesetzliche Preistransparenzpflicht nach französischem Vorbild forderten vzbv, Foodwatch und AbL in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält dagegen: Der Wettbewerb funktioniere, die Preiserhöhungen seien kostengetrieben. Das mag für den Peak der Energiekrise 2022 und 2023 zutreffen. Für den Eigenmarken-Aufschlag von 30,9 Prozent gegenüber 14,5 Prozent bei Markenprodukten reicht diese Erklärung nicht aus. Für die Tatsache, dass Deutschland im europäischen Vergleich zu den Ländern mit den stärksten Lebensmittelpreissteigerungen seit 2020 gehört, ebenfalls nicht.
Was das Kartellamt bis August 2026 entscheidet, wird zeigen, wie ernst das Wort "besorgniserregend" tatsächlich gemeint ist.
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