Leiharbeit: Wie ein System Armut produziert
669.000 Menschen sind in Deutschland offiziell als Leiharbeiter gemeldet, ein Tiefststand seit 2010. Doch hinter der sinkenden Zahl verbirgt sich eine Stabilität des Problems: Zählt man Scheinselbstständige hinzu, also Menschen die formal als Unternehmer gelten, faktisch aber weisungsgebunden von einem einzigen Auftraggeber abhängen, kommen laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) weitere 235.000 bis 436.000 Menschen dazu. Beide Gruppen leisten dieselbe Arbeit wie ihre Kollegen mit Festvertrag und verdienen dafür bis zu 22 Prozent weniger. Das ist kein Versagen des Systems. Das ist sein Design.
Der Drehtür-Trick
Seit 2017 schreibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vor, dass Leiharbeiter nach neun Monaten im selben Betrieb Equal Pay erhalten müssen: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. In der Praxis ist diese Regel weitgehend wirkungslos.
Der Grund ist die sogenannte Rotationsstrategie: Verleihfirmen kündigen Leiharbeitern kurz vor Ablauf der neun Monate, vereinbaren mit denselben Entleihbetrieben eine formale Unterbrechung von zwei bis drei Wochen und stellen die Beschäftigten anschließend wieder ein. Die Neun-Monats-Frist beginnt von vorn. Die betroffene Person ist dieselbe, macht dieselbe Arbeit, bekommt aber wieder den alten Lohn.
Eine zweite gesetzliche Lücke macht die Sache noch deutlicher. Per Tarifvertrag zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche können Leiharbeiter bis zu 15 Monate warten, bevor Equal Pay gilt. Voraussetzung ist ein sogenannter Stufentarifvertrag, der schrittweise Lohnerhöhungen vorsieht. Wer seine Rechte nicht kennt oder nicht einfordert, wartet eineinhalb Jahre auf das, was ein Kollege nebenan von Anfang an bekommt. Für osteuropäische Leiharbeiter mit Sprachbarriere ist das keine theoretische Möglichkeit, sondern Alltag.
Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaft ver.di kritisieren die Rotationsstrategie seit Jahren als gesetzliche Grauzone. Die geltende Regelung schreibt zwar eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor, aber die Unterbrechungsklausel macht diese Grenze in der Praxis weitgehend unwirksam. Formell legal, strukturell ein Umgehungsinstrument.
Wenn Selbstständigkeit zur Falle wird
Scheinselbstständigkeit ist die härtere Variante desselben Problems. Wer als Scheinselbstständiger eingestuft wird, hat formal keine Arbeitgeberrechte gegen sich, aber auch keine Arbeitnehmerrechte für sich. Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Kein bezahlter Urlaub. Keine Beiträge zur Rentenversicherung vom Auftraggeber. Kein Mindestlohnschutz in vielen Fällen. Keine Betriebsratsmitgliedschaft.
Das IAB hat in einer Studie zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit gezeigt, dass die tatsächliche Zahl der Betroffenen stark von der verwendeten Definition abhängt: Das engste Kriterium erfasst 235.000 Menschen, ein weiteres Modell kommt auf 436.000. Gemeinsam ist allen Definitionen, dass die Betroffenen wirtschaftlich wie Arbeitnehmer handeln, juristisch aber nicht als solche gelten.
Besonders verbreitet ist Scheinselbstständigkeit in Lieferdiensten, der Paketzustellung, im Baugewerbe und im IT-Freelancing. Das IAB-Forum dokumentiert, dass Solo-Selbstständige in der Lieferbranche zwischen 2018 und 2021 stark abnahmen, was auf eine Umstrukturierung hin zu festen Anstellungen hindeutete. Der Trend ist branchenabhängig und nicht konsistent. Die Deutsche Rentenversicherung kann Scheinselbstständige rückwirkend als Arbeitnehmer einstufen und Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre nachfordern, inklusive Arbeitgeberanteil. Das macht die Situation für Betroffene noch riskanter: Sie tragen das Risiko allein und wissen oft jahrelang nicht, ob ihre Beschäftigung rechtmäßig eingestuft wird.
Ein Lohngefälle, das bis in die Ingenieurbüros reicht
Das Lohngefälle bei Leiharbeit beschränkt sich nicht auf Hilfsarbeit am Fließband. Eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat für die Berufsgruppen mit dem höchsten Qualifikationsniveau teilweise noch deutlichere Abstände gemessen als in einfachen Tätigkeiten.
Laut WSI verdienen Ingenieure in der Leiharbeit 18,4 Prozent weniger als vergleichbare Stammkräfte. Bei IT-Experten liegt der Abstand bei 22,1 Prozent, bei Technikern bei 18,5 Prozent. Konkret bedeutet das: Ein IT-Spezialist, der über eine Verleihfirma eingesetzt wird, kann strukturell mit rund 10.000 Euro weniger pro Jahr rechnen als der Kollege am Nachbarschreibtisch, der direkt vom selben Betrieb eingestellt wurde.
Für die Betroffenen kommen weitere Nachteile hinzu, die in Lohnvergleichen nicht sichtbar sind. Leiharbeiter wechseln häufiger den Betrieb, werden seltener in Fortbildungen einbezogen und haben geringere Mitbestimmungsrechte. Bei Arbeitsunfällen teilen sich Verleihbetrieb und Entleiher die Schutzpflichten, ohne dass im Ernstfall klar ist, wer die Verantwortung trägt. Das Statistische Bundesamt weist für 2024 aus, dass die Armutsgefährdungsquote bei befristet Beschäftigten 13,4 Prozent beträgt, mehr als doppelt so hoch wie bei regulär Vollzeitbeschäftigten.
Besonders deutlich wird die soziale Konzentration bei einem Blick auf die Herkunft der Betroffenen. 48 Prozent aller Leiharbeiter haben laut Bundesagentur für Arbeit einen Migrationshintergrund (Stand 2025). Die meisten kommen aus Osteuropa, kennen ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche nicht und haben durch Sprachbarrieren keinen effektiven Zugang zu Beratungsangeboten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und Caritas haben in mehreren Berichten dokumentiert, wie diese Informationslücken systematisch ausgenutzt werden.
Die Lobby, die Reformen seit Jahrzehnten blockiert
Die Zeitarbeitsbranche ist gut organisiert. Der Gesamtverband Personaldienstleister (GVP) vertritt mehr als 3.600 Mitgliedsfirmen und ist mit Büros in Münster und Berlin vertreten.
Was der Verband politisch fordert, ist konsistent: keine weiteren gesetzlichen Einschränkungen, Beibehaltung des Tarifvorrangs gegenüber gesetzlichen Regelungen und Schutz der Rotationsmöglichkeiten. Die Argumente wechseln je nach politischem Klima (mal Flexibilität, mal Eingliederungshilfe für Langzeitarbeitslose), das Kerninteresse bleibt konstant.
Dass Lobbydruck auf Gesetzgebung wirkt, zeigt die Reform von 2017. Ursprünglich sollten Leiharbeiter nach sechs Monaten Equal Pay erhalten. Nach Verhandlungen zwischen der damaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und den Arbeitgeberverbänden wurde die Frist auf neun Monate angehoben und per Tarifklausel auf 15 Monate ausdehnbar gemacht. Jede Verlängerung bedeutete für Verleihfirmen eine höhere Marge und für Beschäftigte mehr Monate mit niedrigerem Lohn.
Lobbycontrol hat die Zeitarbeitsbranche mehrfach als Fallbeispiel für erfolgreiche Gesetzgebungsbeeinflussung beschrieben. Konkrete Honorarzahlen für Lobbyarbeit sind nicht vollständig öffentlich. Die strukturelle Logik ist jedoch offensichtlich: Wer 650.000 Arbeitnehmer mit niedrigeren Löhnen beschäftigt, hat pro Kopf und Monat einen direkt berechenbaren Gewinnvorteil gegenüber dem Equal-Pay-Modell. Dieser Vorteil ist die Grundlage eines profitablen Geschäftsmodells, das erhebliche politische Investitionen rechtfertigt.
Fleischindustrie: Was passiert, wenn man Leiharbeit verbietet
Die überzeugendste Antwort auf die Frage, ob Leiharbeit strukturell notwendig ist, kommt nicht von einem Ökonomen und nicht von einem Verband. Sie kommt aus einer Branche, in der die schlimmsten Auswüchse sichtbar wurden: der Fleischindustrie.
Im Sommer 2020 brachen in Schlachtbetrieben wie dem Tönnies-Werk in Rheda-Wiedenbrück Massenansteckungen mit dem Coronavirus aus. Tausende Leiharbeiter, viele aus Rumänien und Bulgarien, lebten auf engstem Raum in Sammelunterkünften und arbeiteten unter hygienisch desolaten Bedingungen. Das WSI beschrieb die Strukturen damals als symptomatisch für einen Sektor, der Auslagerung und Arbeitnehmerüberlassung konsequent als Lohnsenkungsinstrument einsetzte. Im Dezember 2020 beschloss der Bundestag das Arbeitsschutzkontrollgesetz (GSA Fleisch). Seit dem 1. April 2021 ist Leiharbeit in Kerntätigkeiten der Fleischindustrie verboten.
Was seitdem passiert ist, hat das WSI in einer Evaluationsstudie aus dem Jahr 2025 dokumentiert. Die Unfallzahlen in der Branche sind gesunken. Arbeitszeiten werden besser eingehalten. Wohnverhältnisse der Beschäftigten haben sich verbessert. Die Fleischbranche, die vor 2021 argumentiert hatte, ohne Leiharbeit nicht wettbewerbsfähig zu sein, funktioniert vier Jahre nach dem Verbot.
Das Ergebnis widerlegt das zentrale Lobbyargument: dass Leiharbeit ein unabdingbares wirtschaftliches Instrument sei. In der Fleischindustrie war sie vor allem ein Kostensenkungsmechanismus auf dem Rücken besonders verletzlicher Menschen. Das Verbot hat gezeigt, dass eine Alternative funktioniert.
Was die Nachbarn besser machen
Deutschland liegt im internationalen Vergleich im Mittelfeld der Leiharbeitsregulierung, aber nach unten verschoben gegenüber seinen direkten Nachbarn und Handelspartnern.
Die Schweiz hat in ihrem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein vollständiges Verbot der grenzüberschreitenden Zeitarbeit verankert. Ausländische Firmen dürfen keine Arbeitnehmer zur Erbringung von Dienstleistungen in die Schweiz entsenden, wenn das faktisch Zeitarbeit ist. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 Schweizer Franken für Verleiher und 40.000 Franken für Entleiher geahndet. Damit ist eine der wirksamsten Formen grenzüberschreitender Lohnunterbietung strukturell ausgeschlossen.
Die Niederlande haben die Equal-Pay-Frist auf sechs Monate verkürzt, drei Monate weniger als das deutsche Gesetz. Dazu kommen Elemente des Flexicurity-Modells: Flexibilität bei Einstellungen für Arbeitgeber und soziale Absicherung für Arbeitnehmer auch in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. In Skandinavien ist Leiharbeit kein Sonderstatus, der gesetzliche Ausnahmeregelungen erlaubt. Starke Gewerkschaften mit hoher Tarifbindung sorgen dafür, dass Leiharbeitskräfte denselben Branchenkonventionen unterliegen wie Festangestellte.
Der IAB-Forschungsbericht zur Zeitarbeit in Europa (2023) stellt fest, dass Deutschland trotz reformiertem AÜG bei der praktischen Durchsetzung von Equal Pay hinter Frankreich, den Niederlanden und Skandinavien zurückliegt. Der zentrale Unterschied: Dort sind die Ausnahmeregelungen enger oder nicht vorhanden. In Deutschland sind sie das Herzstück des Geschäftsmodells.
Bärbel Bas und der DGB: Ein Abstand, der sich messen lässt
Im September 2025 einigten sich DGB, ver.di, IG Metall und IG BCE mit den Arbeitgeberverbänden der Branche auf einen Tarifabschluss: neun Prozent mehr Lohn in drei Stufen bis April 2027, für rund 650.000 Leiharbeitnehmer. Stufe eins sah 2,99 Prozent ab Januar 2026 vor, Stufe zwei 2,5 Prozent ab September 2026 und Stufe drei 3,5 Prozent ab April 2027. Das ist ein erster Schritt. Er löst die Strukturprobleme nicht.
Was der DGB darüber hinaus fordert, ist konkret: Abschaffung der tariflichen Verlängerungsmöglichkeit auf 15 Monate, gesetzliches Verbot der Rotationsstrategie, Verkürzung der Equal-Pay-Frist auf sechs Monate nach niederländischem Vorbild und strukturelle Kontrolle von Scheinwerkverträgen durch eine aufgestockte Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat Kontrollen der Rotationsstrategie und verbesserte Informationspflichten für Leiharbeitnehmer über ihre Equal-Pay-Rechte angekündigt. Eine Abschaffung der 15-Monats-Klausel steht nicht auf der Agenda. Damit bleibt die zentrale Lücke offen: Ein Leiharbeiter mit IT-Qualifikation, der 2027 den vollen Tarifabschluss erhält, verdient dann immer noch strukturell weniger als ein Kollege mit Festvertrag, solange die Rotationsstrategie legal bleibt und Equal Pay erst nach langen Wartefristen gilt.
Das Beispiel Fleischindustrie zeigt, was möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist. Dort wurde nicht reguliert, dort wurde verboten. Und vier Jahre später funktioniert die Branche. Die Frage für Bundesarbeitsministerin Bas ist, ob der gleiche politische Wille auch für die 650.000 verbliebenen Leiharbeiter aufgebracht werden kann oder ob deren Situation noch weitere Jahrzehnte als Strukturmerkmal des deutschen Arbeitsmarktes akzeptiert wird.
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