Warkens Pflegereform: Kinder zahlen wieder für Eltern
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Warkens Pflegereform: Kinder zahlen wieder für Eltern

Gesundheitsministerin Warken plant, die seit 2020 geltende 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt zu streichen. Kinder müssen dann unabhängig vom Einkommen für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. Ein Kind mit 4.000 Euro Nettolohn zahlt bis zu 675 Euro monatlich.

7. Juni 2026, 22:39 Uhr 825 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Wer Eltern im Pflegeheim hat und selbst 4.000 Euro netto im Monat verdient, könnte bald bis zu 675 Euro monatlich an das Sozialamt überweisen müssen. Das ist die konkrete Konsequenz aus einem Plan, den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) parallel zu ihrer laufenden Pflegereform verfolgt: Die seit 2020 geltende Schutzgrenze von 100.000 Euro Jahreseinkommen für den Elternunterhalt soll gestrichen werden. Wer weniger verdient, wäre damit nicht länger automatisch geschützt.

Was das Angehörigen-Entlastungsgesetz schützte

Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland: Kinder müssen für die Heimkosten pflegebedürftiger Eltern nur dann einspringen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Dieses Prinzip wurde im Angehörigen-Entlastungsgesetz verankert, das der damalige SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit dem ausdrücklichen Ziel durchsetzte, die "arbeitende Mitte" zu entlasten. Zuvor konnte das Sozialamt auf alle erwachsenen Kinder zugehen, deren Einkommen über einem deutlich niedrigeren Selbstbehalt lag. Die Folge für viele Familien war ein jahrelanger juristischer Kampf mit dem Sozialamt, der manchmal bis zum Pfändungsbescheid reichte.

Die 100.000-Euro-Schwelle gilt pro Kind einzeln, Geschwistereinkommen werden nicht zusammengerechnet. Rund 95 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland erzielen ein Jahreseinkommen unterhalb dieser Grenze. Die Reform von 2020 hat damit in der Praxis nahezu alle Kinder pflegebedürftiger Eltern geschützt.

Das Ausmaß: 37 Prozent der Heimbewohner auf Sozialhilfe

Warum Warken und die Kommunen überhaupt Druck machen, zeigt eine Zahl: Im Jahr 2026 können 37,8 Prozent aller Pflegeheimbewohner ihren Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, das sind rund 309.000 Menschen. Sie beziehen Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe und damit auf Kosten der Kommunen. Der durchschnittliche Eigenanteil liegt bundesweit bei 3.245 Euro monatlich, das ist mehr als das Doppelte einer durchschnittlichen Altersrente. Bis 2035 soll die Sozialhilfequote im Pflegeheim laut Prognosen auf 46,2 Prozent steigen, fast jeder zweite Bewohner. Für die Kommunen bedeutet das bereits jetzt zwei Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr.

Aus Sicht der Kommunen ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 eine Quelle dieses Problems: Seitdem können sie Kosten, die vor 2020 auf Angehörige umgelegt wurden, nicht mehr zurückfordern. Warken greift dieses Argument auf. Die Frage ist, ob der Rückgriff auf Kinder das Strukturproblem löst oder nur die Adresse des Leidens verschiebt.

Was Warken plant und was es kostet

Warkens Plan sieht vor, die 100.000-Euro-Grenze im Sozialgesetzbuch XII (§94 Abs. 1a) zu streichen und zum Unterhaltsrecht der Zeit vor 2020 zurückzukehren. Konkret würde dies bedeuten: Das Sozialamt berechnet das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen des Kindes. Davon zieht es den Selbstbehalt ab, der für Alleinstehende bei rund 2.650 Euro liegt, für Ehepaare bei rund 3.600 Euro. Von dem Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt, muss das Kind 50 Prozent als Elternunterhalt einsetzen.

Das Tagesspiegel berichtet auf Grundlage des Referentenentwurfs: Ein Kind, das 4.000 Euro netto verdient und keine weiteren Unterhaltspflichten hat, käme demnach auf monatlich 675 Euro Elternunterhalt. Bei 3.000 Euro netto wären es noch 175 Euro. Diese Berechnung gilt für den Fall, dass das Sozialamt bereits für die Heimkosten aufkommt, das Kind also de facto für rückerstattungspflichtig erklärt wird. Dabei gilt die Verpflichtung solange, wie der Elternteil im Heim lebt. Bei einem durchschnittlichen Heimaufenthalt von knapp zwei Jahren summiert sich der Betrag schnell auf mehrere tausend Euro.

Warken begründete den Schritt mit der angespannten Haushaltslage der Kommunen. Seit 2020 haben die Kommunen über die Sozialhilfe wachsende Ausgaben für Pflegebedürftige übernommen, die ihre Eigenanteile nicht mehr zahlen können. Der Städtetag-Präsident Burkhard Jung hatte erst in diesem Monat Warkens Pflegereformpaket als "Schlag ins Gesicht der Kommunen" bezeichnet, weil es die Kosten aus der Pflegekasse in die Stadtkassen verlagere. Mit der Elternunterhaltsregelung würde ein Teil dieser Kosten auf Angehörige umgeschichtet.

Wer die Verlierer wären

VdK-Präsidentin Verena Bentele nannte Warkens Absicht, die Schutzgrenze abzuschaffen, eine Rückkehr zu einem System, das Familien zerrütten könne. Bentele kritisierte insbesondere, dass Frauen unverhältnismäßig stark betroffen wären, da sie häufiger in Teilzeit arbeiten und damit häufiger knapp unter dem Selbstbehalt liegen. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi bezeichnete das als Teil einer "Logik der Verschiebung" in Warkens Reform: Was nicht mehr aus der Pflegekasse kommt, soll Familien belasten.

Betroffen wären nach einer Abschätzung des Tagesspiegel vor allem das mittlere Einkommenssegment: Lehrerinnen, Ingenieure, Angestellte im öffentlichen Dienst. Gutverdiener mit über 100.000 Euro Jahreseinkommen sind schon heute nicht durch die 2020er-Grenze geschützt. Für sie ändert sich nichts. Die eigentliche Wirkung der geplanten Abschaffung trifft jene zwischen 40.000 und 100.000 Euro Jahreseinkommen, also mehrere Millionen Haushalte.

Warken braucht dafür ein zweites Gesetz

Ein wichtiges Detail: Die Streichung der 100.000-Euro-Grenze ist nicht Teil von Warkens Pflegereformgesetz selbst, das gerade im Referentenentwurf vorliegt und die Beiträge für Kinderlose erhöht, die Einstufungsschwellen verschärft und die Entlastungsbeträge kürzt. Die Elternunterhaltsregelung im SGB XII ist ein separates Gesetz. Warken bräuchte also ein zweites parlamentarisches Verfahren, um diesen Punkt umzusetzen.

Das macht die Umsetzung politisch fraglicher. In der SPD-Fraktion stieß Warkens Ankündigung auf sofortigen Widerstand. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hatte bereits Warkens Hauptreform als "Belastungspaket" abgelehnt. Ein weiterer Eingriff in den Elternunterhalt, der Millionen Mittelstandsfamilien direkt im Geldbeutel trifft, dürfte die Koalitionsverhandlungen noch einmal verschärfen. Wann Warken einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen will, blieb zunächst offen.

Quellen (12)

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