Pflegereform: Erstmals zahlen Minijob-Betriebe
Politik

Pflegereform: Erstmals zahlen Minijob-Betriebe

Arbeitgeber von Minijobbern sollen erstmals Pflegebeiträge zahlen: 4,8 Milliarden Euro jährlich. Bundesgesundheitsministerin Warkens Reform schafft die letzte große Ausnahme im System ab. Gleichzeitig werden Leistungen für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 vollständig gestrichen.

6. Juni 2026, 4:40 Uhr 880 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 konnten Arbeitgeber von Minijobbern durchatmen: Für ihre geringfügig Beschäftigten zahlten sie Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung, aber nichts in die Pflege. Diese Ausnahme fällt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warkens Referentenentwurf enthält eine neue Beitragspflicht für Minijob-Arbeitgeber, die jährlich 4,8 Milliarden Euro in die Pflegekassen spülen soll. Das ist mehr als jede andere einzelne Einnahmemaßnahme der Reform.

22,5 Milliarden Euro Defizit bis 2028

Warum der Handlungsdruck so groß ist, lässt sich in zwei Zahlen zusammenfassen: 2027 werden die Pflegekassen ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro verzeichnen, 2028 mehr als 15 Milliarden. Die Ursachen sind strukturell. Mehr ältere Menschen brauchen Pflege, Pflegekosten steigen schneller als Löhne und die Beitragsbasis wächst nicht im gleichen Tempo. Der aktuelle Beitragssatz von 4,2 Prozent für Kinderlose und 3,6 Prozent für Eltern reicht nicht. Warken muss insgesamt rund 22,5 Milliarden Euro bis Ende 2028 mobilisieren. Ihr Entwurf kombiniert drei neue Einnahmequellen mit drei Leistungskürzungen.

Wer mehr zahlt, wer weniger bekommt

Auf der Einnahmeseite sticht die Minijob-Pflicht heraus. Rund sieben Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gibt es in Deutschland, nach Daten der Bundesagentur für Arbeit. Ihre Arbeitgeber sind oft kleine Betriebe: Restaurants und Cafés, Einzelhandel, Reinigungsfirmen und private Haushalte. Sie zahlten bisher Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung, aber für die Pflegeversicherung nichts. Warken schließt diese Lücke. Die veranschlagten 4,8 Milliarden Euro zeigen die Größenordnung: Kein anderer Schritt der Reform bringt mehr Geld.

Die zweitgrößte Einnahmemaßnahme ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Über einen außerplanmäßigen Anstieg sollen Gutverdiener und ihre Arbeitgeber stärker herangezogen werden, was 2027 rund 1,6 Milliarden Euro bringen soll und in den beiden Folgejahren je 1,7 Milliarden. Hinzu kommt eine Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder allein tragen.

Auf der Kürzungsseite trifft der Entwurf drei Gruppen. Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 verlieren den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich vollständig. Dieser Betrag war bisher für niedrigschwellige Betreuungsleistungen gedacht, etwa Tagesstruktur, Besuchsdienste oder hauswirtschaftliche Unterstützung. In Pflegegrad 2 und 3 werden geplante Leistungserhöhungen verzögert und in der Höhe gekürzt. Pflegende Angehörige, die bisher über die Pflegekassen in die Rentenversicherung einbezahlt wurden, müssen Abstriche hinnehmen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte diese Kürzung ein „fatales Signal“ für alle, die häusliche Pflege leisten und damit das System entscheidend entlasten.

Eine Ausnahme, die 30 Jahre hielt

Die Sonderstellung der Minijobs in der Pflegeversicherung war keine strukturelle Überlegung, sondern historischer Zufall. Als die Koalition Kohl 1994 das System aufbaute, galten geringfügige Beschäftigungen als Randphänomen. Sie sollten nicht durch neue Sozialbeiträge belastet werden. Drei Jahrzehnte später sind Minijobs zu einem Fundament des deutschen Arbeitsmarkts geworden. Über ein Fünftel aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland ist geringfügig. Dass gerade diese Arbeitgeber nun die größte Einnahmeposition der Reform tragen sollen, löst in Branchen mit vielen Minijobs Unmut aus. Wer mehrere Minijobs beschäftigt, zahlt künftig für jeden einzelnen einen zusätzlichen Pflegebeitrag. Entweder steigen damit die Betriebskosten oder der Druck auf Vollzeitbeschäftigung wächst.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Kombination aus Minijob-Beitrag und steigendem Kinderlosenzuschlag für strukturell verfehlt. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel erklärte, der Zuschlag bestrafe Betroffene ohne eigenes Verschulden und löse das Finanzierungsproblem nicht. Der DGB forderte stattdessen eine steuerfinanzierte Grundabsicherung in der Pflege, also eine Umverteilung der Bürgerlasten von Beitragszahlern auf die Allgemeinheit. Auch der Städtetag kritisierte den Entwurf scharf: Während die Pflegekassen entlastet würden, verschiebe die Reform erhebliche Kosten auf die Kommunen, die ambulante und stationäre Angebote mitfinanzieren müssten.

Auffällig ist, was der Entwurf nicht enthält. Eine Zusammenführung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, die Experten seit Jahren als strukturelle Lösung nennen, fehlt. Ebenso eine Neuordnung der Finanzierungsgrundlage über Steuern statt Beiträge. Warken entschied sich für schrittweise Anpassungen im bestehenden System, keine Neuordnung der Grundstruktur.

Ressortabstimmung bis Ende Juni, Kabinettsbeschluss offen

Der Referentenentwurf geht jetzt in die Ressortabstimmung: Arbeits- und Finanzministerium müssen Stellung nehmen, bevor das Kabinett entscheidet. Eine erste Bundestagslesung vor der parlamentarischen Sommerpause gilt laut ZDF Heute als unwahrscheinlich. Das Bundesgesundheitsministerium peilt an, das Gesetz möglichst bis Ende 2026 in Kraft treten zu lassen. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist damit infrage gestellt. Die Frist ist eng: Ohne Verabschiedung bis Herbst werden die Pflegekassen 2027 ohne rechtliche Grundlage für neue Beiträge in die Unterfinanzierung laufen.

Update 6. Juni, 09:10 Uhr: Aus den Ländern kommt scharfer Widerstand. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat Warkens Entwurf als "reines Belastungspaket" bezeichnet. In Mecklenburg-Vorpommern zahlen Heimbewohner im ersten Jahr durchschnittlich 2.903 Euro Eigenanteil pro Monat, mehr als viele Rentner an Alterseinkommen haben. Schwesig kritisiert zudem, dass der Entwurf die Kopplung der Pflegevergütung an Tariflöhne aussetzen soll, was Pflegekräfte schlechter stellen würde. Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen, in dem die SPD-geführten Länder erhebliches Gewicht haben.

Update 6. Juni, 13:05 Uhr: Auch aus der Union kommen Korrekturforderungen. Der CSU-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, bezeichnete die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige als „Schlag ins Gesicht der Menschen, die unser Pflegesystem Tag für Tag am Laufen halten.“ Der Deutsche Städtetag sprach seinerseits von einem „Schlag ins Gesicht der Kommunen“: Wenn mehr pflegebedürftige Menschen in die Sozialhilfe rutschten weil Rente und Pflegeleistung die Eigenanteile nicht deckten, trügen die Gemeinden diese Kosten. Innerhalb der CSU ist die Linie gespalten. Während Holetschek Korrekturen fordert, verteidigte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, Warkens Entwurf: Ständig steigende Beiträge seien das eigentliche Problem, kein Reformentwurf das Gegenmittel.

Quellen (12)

Kommentare