Pflegereform: Wer pflegt, bekommt weniger Rente
Wer Vater, Mutter oder Partner zu Hause pflegt, soll künftig weniger Rente für diese Zeit bekommen. Gesundheitsministerin Nina Warkens Referentenentwurf vom 4. Juni kürzt ab 2027 die Berechnungsgrundlage für Rentenbeiträge pflegender Angehöriger um 30 Prozent. Für Menschen die ihren Beruf aufgegeben haben um zu pflegen und kaum andere Rentenansprüche besitzen, kann das fast die Hälfte ihrer gesamten Altersvorsorge bedeuten.
Was der Entwurf konkret vorsieht
Für jeden Monat häuslicher Pflege zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die aktuelle Bezugsgröße liegt 2026 bei 3.955 Euro monatlich. Auf dieser Basis überweist die Pflegeversicherung monatlich rund 735 Euro an Rentenbeiträgen für jede pflegende Person.
Ab 2027 soll diese Bezugsgröße auf 70 Prozent sinken, also auf rund 2.769 Euro. Die Pflegeversicherung zahlt dann nur noch etwa 515 Euro monatlich. Das klingt abstrakt, hat aber konkrete Folgen: Pro Jahr Pflege sinkt der erworbene Rentenanspruch von derzeit rund 40 Euro monatlicher Rente auf etwa 30 Euro. Wer zehn Jahre lang gepflegt hat, verliert damit über die gesamte Rentenzeit gerechnet einen erheblichen Teil der aufgebauten Ansprüche.
Gleichzeitig wird der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, den bisher alle Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten, ab 2027 vollständig gestrichen. Als Ersatz plant das Ministerium ab 2028 eine neue Pflegebegleitung, keine direkten Geldleistungen, sondern Beratungsangebote.
Wer am stärksten betroffen ist
Die größten Einbußen treffen Menschen die ihren Beruf aufgegeben haben um Angehörige zu pflegen. Wer zwanzig Jahre lang gepflegt und dabei kaum eigene Rentenansprüche aus Erwerbsarbeit erworben hat, dessen Altersvorsorge besteht fast ausschließlich aus den Rentenbeiträgen der Pflegeversicherung. Für diese Gruppe macht die Kürzung der Bezugsgröße laut einer Berechnung der Frankfurter Rundschau fast die Hälfte der gesamten Rentenansprüche aus.
In Deutschland pflegen laut Schätzungen rund 4,2 Millionen Menschen Angehörige zu Hause. Nicht alle sind von der Kürzung gleich stark betroffen: Wer neben der Pflege erwerbstätig geblieben ist, verliert proportional weniger. Wer ausschließlich über Pflegezeiten Rentenansprüche erworben hat, trägt die volle Last.
VdK-Präsidentin Verena Bentele nannte den Entwurf einen Schlag ins Gesicht für pflegende Angehörige. Der Sozialverband VdK vertritt bundesweit über zwei Millionen Menschen, darunter viele pflegende Angehörige. Bentele kritisiert, die Reform treffe genau die Menschen, die durch ihre Pflegearbeit Milliarden an gesellschaftlichen Kosten sparen und nun die Rechnung dafür präsentiert bekämen.
Widerstand aus Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und SPD
DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi forderte den vollständigen Rückzug des Entwurfs. Der Deutsche Gewerkschaftsbund nennt das Paket ein Sparpaket auf Kosten der Versicherten und kritisiert neben den Rentenkürzungen besonders die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung für Pflegekräfte. Diese Regelung verpflichtet stationäre Einrichtungen zur tariflichen Entlohnung von Pflegepersonal. Ihre Abschaffung würde den ohnehin unter Fachkräftemangel leidenden Sektor weiter schwächen.
Evangelische Wohlfahrtsverbände und der Sozialverband SoVD schlossen sich der Kritik an. Das Deutsche Ärzteblatt dokumentierte, dass Widerstand von allen Seiten komme.
Koalitionsintern ist der Entwurf ebenfalls umstritten. Die SPD drängt darauf, Beamte in die Pflegeversicherung einzubeziehen. Das wäre ein struktureller Schritt, der langfristig mehr Einnahmen brächte als punktuelle Leistungskürzungen. Gesundheitsministerin Warken lehnt das ab. Kanzler Friedrich Merz kündigte an, bis Anfang Juli ein Gesamtpaket aus Pflege, Rente, Steuern und Bürokratieabbau vorlegen zu wollen. Ob der Pflegeentwurf darin aufgeht oder als eigenständiges Gesetz behandelt wird, ist offen.
Was der Entwurf nicht angeht
Dass die Pflegeversicherung strukturell unterfinanziert ist, steht außer Frage: Sie schreibt seit Jahren Defizite, die Beitragssätze steigen und die Eigenanteile für Heimbewohner erreichen Werte, die über vielen Renten liegen. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hatte darauf hingewiesen, dass Heimbewohner in ihrem Bundesland monatlich 2.903 Euro Eigenanteil zahlen, mehr als viele ihrer Renten betragen.
Warkens Entwurf begegnet diesem Strukturproblem mit Leistungskürzungen und höheren Beiträgen für Gutverdienende und Minijobber. Nicht auf der Agenda: die Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten in die Pflegeversicherung. Diese Gruppen zahlen keine Beiträge, können aber im Pflegefall Leistungen in Anspruch nehmen. Sozialverbände und Sozialwissenschaftler fordern seit Jahren eine Bürgerversicherung für die Pflege, die alle Bevölkerungsgruppen einschließt und so die Einnahmebasis verbreitert. Im aktuellen Entwurf findet sich davon nichts.
Kabinettsbeschluss bis Ende Juni geplant
Gesundheitsministerin Warken will den Referentenentwurf noch im Juni ins Kabinett bringen. Ob der Zeitplan angesichts des Koalitionsstreits hält, ist offen. Nach dem Kabinettsbeschluss folgt das parlamentarische Verfahren. Eine Erstlesung vor der Sommerpause gilt nach Angaben aus Koalitionskreisen als unwahrscheinlich. Das bedeutet: Die Änderungen würden frühestens im Herbst 2026 beschlossen und 2027 in Kraft treten. Wer aktuell Angehörige pflegt, hätte bis dahin knapp ein Jahr, um alternative Vorsorge zu treffen. Sozialverbände bezeichnen das als deutlich zu kurz.
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