Pflegereform: Ehegattenmitversicherung fällt weg
Politik

Pflegereform: Ehegattenmitversicherung fällt weg

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat den Referentenentwurf für die Pflegereform vorgelegt. Die einschneidendste Maßnahme: Die beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten ohne eigenes Einkommen und ohne Pflegeaufgaben fällt ab 2028 komplett weg. Auch der 131-Euro-Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 wird gestrichen.

4. Juni 2026, 15:00 Uhr 1090 Wörter · 6 Min. Lesezeit

22,5 Milliarden Euro fehlen den deutschen Pflegekassen in den Jahren 2027 und 2028 zusammen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat heute den Referentenentwurf für die Pflegereform vorgelegt, der dieses Defizit schließen soll. Der einschneidendste Eingriff betrifft nicht Pflegebedürftige direkt, sondern ihre Angehörigen: Die beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten ohne eigenes Einkommen, ohne Pflegeaufgaben und ohne Kinder unter sieben Jahren wird zum 1. Januar 2028 abgeschafft. Betroffene zahlen dann einen Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten.

Pflegeversicherung: Von der Teilkaskoversicherung zur Strukturkrise

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, als jüngste der fünf deutschen Sozialversicherungen. Sie war von Anfang an als Teilabsicherung konstruiert: Sie zahlt nach Pflegegrad einen festen Betrag, aber nicht die vollen Kosten. Den Differenzbetrag tragen Pflegebedürftige oder ihre Familien selbst. Ein Pflegeheimplatz kostet heute im Schnitt rund 3.200 Euro monatlich im Eigenanteil. Das übersteigt die durchschnittliche gesetzliche Rente von rund 1.300 Euro um fast das Zweieinhalbfache.

Jahrelang reichten die Beitragseinnahmen aus. Das änderte sich strukturell aus mehreren Gründen. Die Zahl der als pflegebedürftig eingestuften Personen stieg schneller als die Demografie allein erklären kann. Frühere Regierungen weiteten Leistungen aus, ohne die Gegenfinanzierung dauerhaft zu sichern. Der 2021 eingeführte Leistungszuschlag, der Heimbewohnern nach einer Wartezeit einen Teil ihrer Eigenanteile erstattet, war politisch beliebt und finanziell nicht gegenfinanziert.

Für 2027 prognostiziert das Bundesgesundheitsministerium laut Tagesspiegel ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro, für 2028 von über 15 Milliarden Euro. Zusammen ergibt das ein Loch von über 22,5 Milliarden Euro in zwei Jahren.

Warum der Entwurf im Juni kommt

Warken hatte im April erste Eckpunkte vorgestellt, die schärfere Zugangskriterien für Pflegegrade und höhere Beiträge für bestimmte Versichertengruppen vorsahen. Der heute vorgelegte Referentenentwurf geht in zentralen Punkten über die damals bekannten Maßnahmen hinaus. Im April war noch von einem Zusatzbeitrag für bestimmte Ehepartner die Rede. Der Entwurf sieht nun deren vollständige Herausnahme aus der Mitversicherung vor.

Der Zeitplan ist eng. Das Gesetz muss vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli durch den Bundestag, damit die meisten Maßnahmen wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft treten können. Im April war noch von einer Vorlage bis Mitte Mai die Rede. Der Entwurf kommt drei Wochen später als angekündigt, was den Druck auf die parlamentarischen Beratungen erhöht.

Was der Entwurf vorsieht: Streichungen, Aufschläge, Wartezeiten

Pflegegrad 1: Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro, der bisher für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote genutzt werden kann, wird laut ZDF-Bericht gestrichen. Pflegegrad 1 ist der niedrigste Grad und betrifft Menschen mit geringer Beeinträchtigung, die noch überwiegend selbstständig leben. Die Streichung trifft eine Gruppe, die auf punktuelle Alltagsunterstützung angewiesen ist, aber noch kein kontinuierliches Pflegesystem benötigt.

Ehegattenmitversicherung: Ab dem 1. Januar 2028 entfällt die beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten ohne eigenes Einkommen, die weder Kinder unter sieben Jahren betreuen noch Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen. Betroffene zahlen dann 0,52 Prozentpunkte Beitrag. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet durch diese Maßnahme 1,6 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen im ersten Jahr und 1,7 Milliarden Euro jährlich danach.

Kinderlosen-Zuschlag: Der bereits bestehende Zuschlag für Versicherte ohne Kinder steigt um 0,1 Prozentpunkte.

Heimzuschüsse: Heimbewohner erhalten staatliche Zuschüsse zu den Eigenanteilen bisher nach 12, 24 und 36 Monaten Aufenthalt. Diese Schwellen werden jeweils um sechs Monate nach hinten verschoben. Das entlastet die Kassen laut Entwurf um 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2027. Der Nachteil: Ein erheblicher Anteil der Heimbewohner lebt weniger als zwei Jahre in einer Einrichtung. Für diese Gruppe sind die höheren Zuschläge nach der Reform noch schwerer erreichbar.

Beitragsbemessungsgrenze: Sie wird auf die Höhe der GKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben. Das bedeutet, dass Besserverdienende künftig auf einen größeren Teil ihres Einkommens Pflegebeiträge zahlen. Das Ministerium erwartet dadurch 1,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen im ersten Jahr.

VdK, VdEK und Paritätischer: Reform schiebt Kosten auf Betroffene

Die Verbände haben die bisherigen Reformpläne grundsätzlich abgelehnt. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (VdEK), hatte die Eckpunkte als „wenig nachhaltig“ kritisiert: Wesentliche Fragen zur Strukturfinanzierung blieben unbeantwortet. Der Sozialverband VdK unter Präsidentin Verena Bentele hatte frühzeitig erklärt, eine Abkehr von der solidarischen Pflegeversicherung sei „klar abzulehnen.“

Der Paritätische Gesamtverband beanstandete, die Reform verringere den Zugang zur Pflege, statt ihn zu sichern. Besonders die längeren Wartezeiten bei den Heimzuschlägen treffen eine Gruppe, die es sich am wenigsten leisten kann: Über 330.000 Menschen in deutschen Pflegeheimen sind bereits heute auf Sozialhilfe angewiesen, weil Rente, Ersparnisse und Pflegeversicherungsleistungen die Eigenanteile nicht decken.

Was Verbände und unabhängige Ökonomen vermissen: eine strukturelle Lösung. Das Reformpaket erhöht Einnahmen und verschiebt Ausgaben, löst das Grundproblem aber nicht. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst mit jeder Alterskohorte weiter. Ökonomen wie Bert Rürup haben seit Jahren auf die Möglichkeit einer Bürgerversicherung hingewiesen, in die auch Beamte und Selbstständige einzahlen würden. Das würde die Beitragsbasis deutlich verbreitern. Im Warken-Entwurf findet sich dieser Ansatz nicht.

Bis zur Sommerpause muss der Bundestag entscheiden

Die parlamentarischen Beratungen beginnen jetzt. Das Bundesgesundheitsministerium peilt eine Verabschiedung durch den Bundestag vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli an. Danach muss der Bundesrat zustimmen. Das ist keine Formalität: Wenn mehr Menschen in die Sozialhilfe rutschen, weil die Eigenanteile steigen, landen diese Kosten bei den Kommunen und damit den Ländern.

In der Koalition ist nicht abschließend geklärt, ob die SPD-Fraktion die vollständige Abschaffung der Ehegattenmitversicherung mitträgt. Die Maßnahme trifft überproportional Frauen, die nach der Familienphase nicht wieder in den Beruf eingestiegen sind. Ob der Entwurf den Bundestag in der aktuellen Form passiert oder in der Ausschussberatung entschärft wird, wird sich in den nächsten sechs Wochen zeigen.

Update 5. Juni, 09:05 Uhr: Warkens Referentenentwurf stößt auf breite politische Ablehnung. SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) bezeichnete den Entwurf als „kein Reform, sondern ein Belastungspaket" und kündigte die Ablehnung durch ihren Landesverband an. Städtetagspräsident Burkhard Jung sprach von einer „Ohrfeige für die Kommunen": Der Entwurf entlaste die Pflegekassen, verschiebe aber erhebliche Kosten auf die Gemeinden, die ambulante und stationäre Angebote zunehmend mitfinanzieren müssten. Der Deutsche Pflegerat nannte den Entwurf ein „reines Sparprogramm" und forderte, ihn komplett zurückzuziehen. Innerhalb der Koalition ist damit die SPD gespalten: Während die Bundesfraktion den Entwurf trägt, positioniert sich die sozialdemokratische Länderebene klar dagegen.

Update 5. Juni, 23:05 Uhr: Zwei weitere Verbände melden sich mit konkreter Kritik an den geplanten Einzelmaßnahmen. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel erklärte, die erneute Erhöhung des Kinderlosenzuschlags bestrafe Betroffene ohne eigenes Verschulden und löse die strukturellen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung nicht. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), kritisierte die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige als „fatales Signal" für alle, die häusliche Pflege leisten und das System damit entscheidend entlasten. Derweil verdichtet sich, dass der Zeitplan kippt: ZDF Heute berichtet, eine erste Bundestagslesung vor der parlamentarischen Sommerpause sei unwahrscheinlich. Das Ärzteblatt meldet, das Bundesgesundheitsministerium peile nun an, das Gesetz möglichst bis Ende 2026 in Kraft treten zu lassen, ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist damit in Frage gestellt.

Quellen (15)

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