Sozialhilfe auf 21,5 Mrd: Städtetag fordert Pflegewende
Politik

Sozialhilfe auf 21,5 Mrd: Städtetag fordert Pflegewende

Die Sozialhilfe-Ausgaben in Deutschland sind 2025 auf 21,5 Milliarden Euro gestiegen, 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Treiber sind Pflegekosten: Die Hilfe zur Pflege legte 13,3 Prozent zu. Städtetag-Präsident Burkhard Jung fordert einen Systemwechsel zur Pflegevollversicherung.

Quellen (11)
  1. Statistisches Bundesamt (Presseportal)presseportal.de
  2. Deutschlandfunkdeutschlandfunk.de
  3. ZEIT Onlinezeit.de
  4. Handelsblatthandelsblatt.com
  5. Die Weltwelt.de
  6. Hasepost (Städtetag-Forderung)hasepost.de
  7. Werra-Rundschauwerra-rundschau.de
  8. Aachener Zeitungaachener-zeitung.de
  9. DGB: Pflegereform Sparpaket Kritikverbandsbuero.de
  10. Ärzteblatt: Kritik von allen Seitenaerzteblatt.de
  11. Evangelisch.de: Pflegereform Referentenentwurfevangelisch.de
21. August 2026, 19:11 Uhr820 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Wer verstehen will, warum der Deutsche Städtetag jetzt von einem grundlegenden Systemwechsel spricht, kann sich die Zahlen aus Leipzig anschauen. Die Aufwendungen für pflegebedürftige Menschen haben sich in der Stadt innerhalb von fünf Jahren verdreifacht. Was in Leipzig passiert, passiert bundesweit: Wenn pflegebedürftige Menschen ihre Heimkosten nicht mehr aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und eigenem Vermögen decken können, springt die kommunale Sozialhilfe ein. 2025 kostete das die öffentliche Hand laut Statistischem Bundesamt bundesweit sechs Milliarden Euro allein für die Hilfe zur Pflege, 13,3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wie Pflegekosten zur Sozialhilfe-Kostenspirale wurden

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, sondern eine sogenannte Teilkaskoversicherung: Sie zahlt einen festgelegten Betrag je Pflegegrad, deckt aber nicht die tatsächlichen Heimkosten ab. Im bundesweiten Durchschnitt zahlen Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege heute einen Eigenanteil von rund 3.100 Euro monatlich. Wer diesen Betrag nicht aus Rente, Ersparnissen oder Familienbeiträgen aufbringen kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Diese Hilfe muss die Kommune vorfinanzieren und kann sie nur in begrenztem Maß zurückfordern.

Das Ergebnis: Die Sozialhilfe-Nettoausgaben stiegen 2025 auf 21,5 Milliarden Euro, 6,1 Prozent mehr als 2024. Die Hilfe zur Pflege ist mit 27,8 Prozent des Gesamtvolumens und einer Wachstumsrate von 13,3 Prozent das am schnellsten wachsende Einzelsegment, drei Jahre in Folge. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung macht dagegen 54,9 Prozent aus, wuchs aber nur um 2,9 Prozent.

Was der Städtetag fordert und warum

Burkhard Jung, SPD-Mitglied, Oberbürgermeister von Leipzig und Präsident des Deutschen Städtetags, hat am Donnerstag einen konkreten Umbau gefordert: Die Pflegeversicherung soll zur Vollversicherung werden, die alle Pflegekosten abdeckt, unabhängig vom Pflegegrad und der Einrichtungsart. Ergänzend schlägt er einen einkommensabhängigen Kostendeckel für Betroffene vor. Als Modell verweist er auf den Ansatz von Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD): Sobald der individuelle Pflegebeitrag 1.500 Euro monatlich übersteigt, übernimmt die Versicherung den Mehrbetrag.

Die kommunale Interessenlage ist eindeutig: Städte stehen derzeit mit einem Gesamtdefizit von rund 30 Milliarden Euro pro Jahr unter Druck. Ein wesentlicher Kostentreiber sind die Ausgaben, die sie übernehmen müssen, wenn die Pflegeversicherung nicht reicht. Jung formuliert es direkt: „Das Sozialamt kann nicht zur Regelfinanzierung der Pflege werden.“ Eine Vollversicherung würde diese Ausgaben aus den kommunalen Haushalten in die gesamtgesellschaftliche Finanzierung über Beiträge verlagern.

Ein bekanntes Modell, umstrittene Finanzierung

Die Forderung nach einer Pflegevollversicherung ist nicht neu. Was sie jetzt politisch gewichtiger macht, ist das Zusammentreffen zweier Trends: Die kommunalen Ausgaben wachsen doppelt so schnell wie die Gesamtsozialhilfe und die Pflegekassen selbst steuern auf ein prognostiziertes Defizit von 22,5 Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren zu. Das Gesamtsystem kommt an seine finanziellen Grenzen von beiden Seiten gleichzeitig.

Das zentrale Gegenargument kommt von Wirtschaftsinstituten und Arbeitgeberverbänden: Eine Vollversicherung würde die Beitragssätze zur Pflegeversicherung erheblich erhöhen müssen. Aktuell liegen sie bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens (für Kinderlose: 4,2 Prozent). Eine vollständige Absicherung aller Pflegekosten würde nach Expertenberechnungen einen Beitragssatz von über fünf Prozent erfordern. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat eine Beitragserhöhung dieser Größenordnung zuletzt als wirtschaftsschädlich abgelehnt. Für Beschäftigte und Unternehmen bedeutete das nochmals steigende Lohnnebenkosten.

Eine dritte Option, die in der politischen Debatte kaum auftaucht, ist die Steuerfinanzierung eines Teils der Pflegekosten, wie sie etwa der Paritätische Gesamtverband seit Jahren vorschlägt. Für Menschen mit geringen Renten, die zu arm für Prämien und zu reich für Sozialhilfe sind, wäre das systemisch entlastender als eine Beitragserhöhung. Die Bundesregierung hat diesen Weg bislang ausgeschlossen.

Herbst 2026 als Entscheidungsfenster

Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, die Pflegereform noch im Herbst 2026 in den Bundestag einzubringen. Ein früherer Referentenentwurf hatte die Vollversicherungsforderung nicht aufgenommen und war innerhalb der Koalition auf erheblichen Widerstand gestoßen, insbesondere von der SPD-Bundestagsfraktion, die höhere Beitragsbeteiligungen von Arbeitgebern forderte. Mit den neuen Statistikdaten und der Städtetag-Forderung verschiebt sich der Druck.

Für rund 432.000 Menschen, die derzeit Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe beziehen, ist die Reformfrage keine abstrakte Systemdiskussion. Sie entscheidet darüber, ob langjährig Versicherte im Alter auf das Vermögen ihrer Kinder zurückgreifen müssen oder nicht. Im laufenden Reformprozess ist diese Frage noch offen.

Update 24. August, 15:09 Uhr: Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform, der im Juni 2026 bekannt wurde, stößt auf breite Kritik. DGB-Chefin Yasmin Fahimi nannte das Vorhaben eine "zweite Reform der Verwerfung": Nach der GKV-Reform, die bereits als einseitiges Sparpaket bewertet worden war, betreibe Ministerin Warken nun einen weiteren Abbau der sozialen Absicherung. Zentraler Streitpunkt ist die geplante Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatten, die ab 2028 einen eigenen Beitragszuschlag von 0,52 Prozent zahlen müssen. Das Ärzteblatt dokumentiert Kritik von allen Seiten: Neben dem DGB lehnen Wohlfahrtsverbände und Patientenorganisationen ab, auch innerhalb der SPD-Fraktion bleibt der Widerstand gegen die Reform in ihrer jetzigen Form. Warken verteidigt den Entwurf mit Verweis auf die Finanzlage: Das kumulierte Defizit der Pflegeversicherung droht bis 2028 auf 22,5 Milliarden Euro zu steigen.

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