Neue US-Zölle gegen 60 Länder: EU und China 12,5 Prozent
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Neue US-Zölle gegen 60 Länder: EU und China 12,5 Prozent

Nach dem Gerichts-Veto gegen seine universellen Zölle hat Trump ein Zwangsarbeit-Argument genutzt, um eine neue globale Zollfront zu eröffnen. EU-Importe zahlen je nach Produktgruppe 10 oder 12,5 Prozent, Kanada kommt mit 10 Prozent davon.

25. Juli 2026, 19:25 Uhr 840 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Seit Freitag zahlen Einfuhren aus der Europäischen Union in die USA 10 Prozent Zoll auf nahezu alle Güter. Die Grundlage ist Section 301 des US-Handelsgesetzes von 1974, die offizielle Begründung lautet unzureichende Bekämpfung von Zwangsarbeit. Dahinter steckt ein rechtlicher Neustart: Nachdem der Oberste Gerichtshof im Februar Trumps universelle Zölle gekippt hatte, sucht die Regierung seit Monaten nach einer Rechtsgrundlage, die auch Gerichten standhält.

Wie der Richterspruch den Zollweg wechselte

Im Februar 2026 erklärte der US Supreme Court Trumps sogenannte reziproke Zölle für verfassungswidrig. Das Gericht befand, die per Exekutivorder eingeführten Maßnahmen überschritten die präsidialen Vollmachten. Damit fiel das wichtigste handelspolitische Instrument der ersten Monate seiner zweiten Amtszeit weg.

Section 301 des Trade Act von 1974 bietet eine andere rechtliche Konstruktion: Das Gesetz erlaubt dem Präsidenten ausdrücklich, Handelsmaßnahmen gegen Länder zu ergreifen, die ungerechtfertigte oder diskriminierende Praktiken betreiben. Handelsrechtliche Analysen weisen darauf hin, dass Section 301 frühere Gerichtsüberprüfungen überstanden hat, was die Norm für die Regierung attraktiver macht als die gestürzten Exekutivorder-Zölle. US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer verkündete am 23. Juli die Ergebnisse einer monatelangen Untersuchung: Alle 60 Handelspartner hätten Importverbote für Waren aus Zwangsarbeit nicht wirksam genug durchgesetzt. Die neuen Zölle galten bereits ab Freitag Mitternacht US-Ostküstenzeit.

Zwölf Prozent für Brüssel, zehn für Ottawa

Die 60 betroffenen Länder stehen laut USTR für 99 Prozent aller US-Importe. Die Sätze folgen einer Zwei-Stufen-Logik: China und Australien zahlen einheitlich 12,5 Prozent, die EU zahlt einheitlich 10 Prozent, während Kanada, Mexiko, das Vereinigte Königreich und Indien mit 10 Prozent belegt werden. Die Differenz von 2,5 Prozentpunkten lässt sich nicht allein durch unterschiedliche Zwangsarbeit-Bilanzen erklären. Australien etwa gilt nicht als Drehscheibe für Zwangsarbeits-Produkte, wird aber denselben Satz angewandt wie China.

Für Kanada gilt zudem ein wichtiger Vorbehalt: Güter, die den Anforderungen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens CUSMA entsprechen, sind von den neuen Zöllen ausgenommen. Das schränkt die praktische Reichweite für Ottawa erheblich ein. Kanadas Regierung teilte in einer Stellungnahme an die USTR mit, es gebe keine Grundlage für die Maßnahmen und verwies auf den im Juni eingebrachten Gesetzentwurf C-35, der Kanadas eigene Gesetzgebung gegen Zwangsarbeits-Importe ausbauen soll. Vergeltungszölle hat Ottawa nicht angekündigt.

Die Zwangsarbeit-Begründung und ihre Kritiker

EU-Außenpolitikchefin Kaja Kallas bezeichnete die neuen Zölle als negative Überraschung und erklärte, die Anschuldigungen seien unbegründet. Die EU verweist auf eigene Lieferkettengesetze, darunter die Lieferketten-Sorgfaltspflichtenrichtlinie, die derzeit in nationales Recht umgesetzt wird. Dass die Zwangsarbeit-Begründung nicht der eigentliche Antrieb ist, deutet die Struktur der Zölle selbst an: Wären Arbeitsrechtsstandards das Kriterium, müsste Kanada besser abschneiden als die EU, was bei den formalen Sätzen kaum der Fall ist.

Der eigentliche Charakter der Maßnahme ist ein anderer. Die CNN-Analyse vom 23. Juli beschreibt sie als Versuch, Trumps Handelsvision eines nahezu universellen Zollregimes auf einem rechtlich stabileren Fundament neu zu errichten, nachdem das erste Konstrukt vor dem Höchstgericht gescheitert ist. Section 301 war bisher hauptsächlich für gezielte Maßnahmen gegen einzelne Länder gedacht, nicht für ein globales Regime gegen 99 Prozent aller Importe.

Was die neuen Sätze für Deutschland bedeuten

Die USA sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts der größte Einzelexportmarkt für deutsche Güter außerhalb der EU. Ein Aufschlag von 12,5 Prozent auf nahezu alle Güter trifft vor allem kapitalintensive Branchen: Maschinenbau, Chemie und Automobil. Deutsche Hersteller, die bereits in den Zollwellen der Jahre 2025 und frühen 2026 Preise und Produktionsstandorte angepasst haben, stehen nun vor einer weiteren Belastung.

Erschwerend kommt hinzu, dass die US-Regierung zeitgleich eine Section-301-Untersuchung gegen EU-Digitalsteuern und die gerade verhängte DMA-Strafe gegen Google eingeleitet hat. Sollte auch diese Untersuchung zu Zöllen führen, käme eine weitere Belastungsrunde obendrauf. Die USA nutzen mehrere Zollinstrumente gleichzeitig gegen dieselben Partner, was das Eskalationsrisiko erhöht.

Ob die EU antwortet, entscheidet Brüssel im Herbst

Die Europäische Kommission hat nach früheren Zollankündigungen zunächst auf Verhandlungen gesetzt, bevor Gegenzölle kamen. Eine vorab definierte Reaktion hat Brüssel diesmal nicht formuliert. Das WTO-Streitschlichtungsverfahren gilt als langwieriger Weg, ein typisches Verfahren dauert zwei bis vier Jahre. Schnellere Gegenzölle wären möglich, würden aber weiteren Schaden für exportorientierte Volkswirtschaften wie Deutschland riskieren.

Für Brüssel ist die Lage schwieriger als bei früheren Konflikten. Damals verhandelten EU und USA über ein Handelsabkommen, das gegenseitige Konzessionen vorsah. Heute stehen auf der Agenda gleichzeitig Zölle auf Industriegüter, Zölle als Reaktion auf Digitalsteuern und Zölle als Reaktion auf Tech-Regulierung. Kaja Kallas hat nach der Ankündigung signalisiert, dass Brüssel auf dem Verhandlungsweg antworten will, ließ aber eine Entscheidung über Gegenzölle offen. Die relevanten Beschlüsse dürften im Herbst fallen.

Quellen (12)

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