Ungarns Parlament setzt Orbán-Präsidenten Sulyok ab
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Ungarns Parlament setzt Orbán-Präsidenten Sulyok ab

Mit 139 gegen 6 Stimmen hat das ungarische Parlament am 13. Juli eine Verfassungsänderung verabschiedet, die Präsident Tamás Sulyok aus dem Amt treibt. Péter Magyar nennt das Reformpaket 'Operation Fegefeuer' und macht damit den Weg frei für eine neue Verfassung im Herbst.

14. Juli 2026, 14:50 Uhr 780 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Tamás Sulyok hat fünf Tage Zeit zu unterschreiben. Der ungarische Staatspräsident muss mit seiner Unterschrift das Dokument seiner eigenen Amtsenthebung billigen oder durch ein formelles Amtsenthebungsverfahren entfernt werden. Das Parlament in Budapest stimmte am 13. Juli 2026 mit 139 gegen 6 Stimmen für eine Verfassungsänderung, die Sulyoks Amtszeit vorzeitig beendet, vier Verfassungsrichter in den Zwangsruhestand schickt, ein nationales Antikorruptionsamt einrichtet und die Amtszeiten von Parlamentariern begrenzt. Fidesz boykottierte die Abstimmung vollständig.

Februar 2024: Orbán installiert seinen Präsidenten

Sulyoks Weg ins höchste Staatsamt begann mit dem Rücktritt seiner Vorgängerin. Im Februar 2024 trat Katalin Novák zurück, nachdem bekannt geworden war, dass sie einen verurteilten Sexualstraftäter begnadigt hatte. Orbáns Partei Fidesz nominierte daraufhin Tamás Sulyok, damals 67 Jahre alt, der von 2016 bis 2024 das ungarische Verfassungsgericht leitete. Das von Fidesz dominierte Parlament wählte Sulyok mit Zweidrittelmehrheit; sein Mandat hätte regulär bis 2029 gedauert.

Als Verfassungsgerichtspräsident hatte Sulyok über acht Jahre die rechtliche Grundlage für Orbáns institutionellen Umbau des ungarischen Staates mitgestaltet. Als Staatspräsident hat er das Recht, Gesetze ans Verfassungsgericht zurückzuweisen und damit Reformvorhaben zu bremsen. Genau das befürchtete Magyars Tisza-Partei. Magyar nannte Sulyok öffentlich „unwürdig, das ungarische Volk zu vertreten” und warf ihm vor, unter Orbán jahrelang verfassungswidrige Maßnahmen abgesegnet zu haben.

Mai 2026: Magyar gewinnt, Sulyok bleibt

Als Péter Magyar am 9. Mai 2026 als Premierminister vereidigt wurde, übernahm die Tisza-Partei mit 141 von 199 Parlamentssitzen die Regierungsgewalt. Das Parlament gehörte Magyar. Die Institutionen zunächst noch nicht. Das Verfassungsgericht blieb unter Orbán-nahen Richtern besetzt; Sulyok saß im Präsidentenamt und weigerte sich, freiwillig zurückzutreten, obwohl Magyar mehrfach öffentlich darauf bestand.

Die Tisza-Partei wartete zwölf Wochen. Dann legte sie das Reformpaket vor, das am 13. Juli zur Abstimmung kam.

13. Juli 2026: 139 zu 6 Stimmen

Magyars eigene Bezeichnung für die Verfassungsreform ist „Operation Fegefeuer”. Das Abstimmungsergebnis von 139 zu 6 Stimmen erklärt sich damit, dass Fidesz die Sitzung vollständig boykottierte. Fraktionschef Gergely Gulyás, enger Vertrauter Orbáns und nach dem Premierminister ranghoher Fidesz-Politiker, trat unmittelbar nach der Abstimmung von seinem Amt zurück. Orbán schrieb auf seinem Blog, die ungarische Demokratie sei „beendet”.

Das Reformpaket enthält neben der Beendigung von Sulyoks Mandat vier strukturelle Eingriffe in das ungarische Staatsgefüge. Eine neue Altersgrenze von siebzig Jahren für Verfassungsrichter zwingt vier der fünfzehn amtierenden Richter sofort in den Ruhestand. Da alle vier als Orbán-Loyalisten gelten, verliert Fidesz damit die absolute Kontrolle über das höchste Gericht. Zusätzlich wird ein nationales Antikorruptionsamt eingerichtet. Und Parlamentarier dürfen künftig maximal drei Amtszeiten von je vier Jahren im Parlament sitzen.

Die Parallelität zu Orbán ist nicht zu übersehen. Orbán hatte über sechzehn Jahre mit parlamentarischen Zweidrittelmehrheiten die Verfassung umgeschrieben, immer zur Stärkung seiner eigenen Machtposition. Magyar tut jetzt dasselbe, mit umgekehrtem Vorzeichen. Verfassungsrechtler mehrerer europäischer Länder haben bereits gewarnt, eine Demokratie festige sich nicht durch Verfassungsänderungen, die das institutionelle Gefüge für parteipolitische Zwecke anpassen, selbst wenn die Ziele diesmal anderen Charakter hätten. Dieser Einwand ist nicht ohne Substanz, ändert aber nichts an der demokratischen Legitimität der Abstimmungsmehrheit.

Fünf Tage Frist, dann Herbstverfassung

Für Sulyok gibt es drei Szenarien. Unterschreibt er die Verfassungsänderung fristgerecht, endet sein Mandat sofort. Unterschreibt er erst nach fünf Tagen, wird er automatisch 24 Stunden später abgesetzt. Weigert er sich vollständig, leitet Magyar ein formelles Amtsenthebungsverfahren ein. Das Parlament wählt anschließend einen Übergangspräsidenten für dreißig Tage.

Im Herbst 2026 soll eine neue ungarische Verfassung in Kraft treten, die unter anderem die Direktwahl des Staatsoberhaupts durch die Bevölkerung einführt. Bisher wählt das Parlament den Präsidenten, ein System, das Fidesz mit seinen Mehrheiten systematisch genutzt hat. Die Direktwahl würde die Position der Tisza-Partei stärken, die auch außerparlamentarisch breiten Rückhalt genießt.

Was die „Operation Fegefeuer” für die ungarische Demokratie bedeutet, hängt vom Maßstab ab. Wer Orbáns Umbau des Staates als Ausgangspunkt nimmt, sieht in Magyars Reformen eine notwendige Rückabwicklung. Wer demokratische Verfahrensprinzipien als Maßstab nimmt, sieht in beiden Fällen dasselbe Muster: Mehrheit beschließt Verfassungsänderungen zu eigenen Gunsten. Die Frage, ob das Ergebnis im Herbst stabiler und offener sein wird als das, was Orbán hinterlassen hat, wird die nächsten Monate zeigen.

Quellen (7)

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