Papier und Blut: Wie deutsche Waffen in Kriege kommen
Investigativ

Papier und Blut: Wie deutsche Waffen in Kriege kommen

Deutschland ist fünftgrößter Waffenexporteur weltweit. Ein dokumentiertes System aus gefälschten Endverbleibserklärungen, ausländischen Tochterunternehmen und Bankenmilliarden sorgt dafür, dass deutsche Waffen trotz Exportverboten in Kriegsgebieten landen.

24. Juni 2026, 7:04 Uhr 1658 Wörter · 9 Min. Lesezeit

Deutschland ist der fünftgrößte Waffenexporteur der Welt und exportiert legal, was es verboten hat auf illegalem Weg zu liefern. Nicht weil das Recht fehlt, sondern weil ein System aus gefälschten Papieren, ausländischen Tochterunternehmen und zersplitterter Behördenzuständigkeit dafür sorgt, dass Umgehungsstrategien profitabler bleiben als Compliance. Drei dokumentierte Fälle der vergangenen zwanzig Jahre machen das sichtbar. Die Opfer haben Namen, Orte und Sterbedaten.

Der fünftgrößte Waffenexporteur der Welt

Zwischen 2020 und 2024 lieferte Deutschland nach Daten des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI 6,8 Prozent aller weltweit gehandelten schweren Rüstungsgüter. Das macht die Bundesrepublik zum fünftgrößten Exporteur nach den USA (43 Prozent), Frankreich, Russland und China. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigte 2024 Rüstungsexporte auf Rekordniveau.

Die formale Rechtslage ist eindeutig: Das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz untersagen Exporte in aktive Konfliktzonen und Länder, die Menschenrechte systematisch verletzen. Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen schreiben vor, dass bei begründeten Zweifeln nicht genehmigt wird. Im Zweifel gegen den Export.

Die Praxis sieht anders aus. Die zentrale Schwachstelle des Systems heißt Endverbleibserklärung.

Papier ohne Wert: Das System der Endverbleibserklärung

Jede genehmigte Waffenlieferung erfordert eine Erklärung des Empfängers, dass die Waffen nur im Empfängerland verbleiben und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Richter im Prozess gegen Heckler und Koch vor dem Landgericht Stuttgart nannte diese Dokumente zuletzt "nicht mehr wert als das Papier, auf dem sie gedruckt sind".

Von 2006 bis 2009 exportierte Heckler und Koch, kurz H&K, mehr als 4.200 Sturmgewehre vom Typ G36 nach Mexiko. Die Endverbleibserklärungen beschränkten die Lieferung auf vier genehmigte Bundesstaaten. Nach Erkenntnissen des Stuttgarter Landgerichts landeten sie in ganz Mexiko, darunter in Regionen, die für H&K zum Zeitpunkt des Exports ausdrücklich gesperrt waren. Die falschen Erklärungen wurden bewusst ausgestellt, um die Genehmigung zu erschleichen.

Im September 2014 wurden in der Stadt Iguala 43 Lehramtsstudierende der Pädagogischen Hochschule Ayotzinapa von korrupten Polizisten verschleppt und an das Drogenkartell Guerreros Unidos übergeben. Amnesty International dokumentierte, dass dabei H&K-Waffen eingesetzt wurden. Die Studierenden gelten bis heute als vermisst. Nach Überzeugung der mexikanischen Strafverfolgungsbehörden wurden sie ermordet.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte 2019 einen ehemaligen Vertriebsleiter und eine Sachbearbeiterin zu Bewährungsstrafen. Der Bundesgerichtshof bestätigte am 30. März 2021 das Urteil und ordnete die Einziehung von 3,7 Millionen Euro Taterträgen an. Heckler und Koch selbst wurde nicht verurteilt. Das deutsche Strafrecht kennt keine unmittelbare Haftung juristischer Personen für Taten ihrer Mitarbeiter.

Der Umweg über Drittstaaten: SIG Sauer und Kolumbien

Wenn gefälschte Papiere zu riskant erscheinen, gibt es eine zweite Methode: den Export über ein Drittland mit weniger strengen Regeln. SIG Sauer, damals mit Hauptsitz in Eckernförde und US-amerikanischer Tochterfirma, nutzte ab 2009 die Vereinigten Staaten als Durchgangsstation.

Das Unternehmen exportierte mehr als 47.000 Pistolen zunächst in die USA. Von dort wurden nach Erkenntnissen des Landgerichts Kiel mindestens 38.000 Stück umgelabelt und nach Kolumbien geliefert. Kolumbien befand sich zu diesem Zeitpunkt im aktiven Bürgerkrieg mit der FARC. Hätte SIG Sauer direkt einen Exportantrag für Kolumbien gestellt, wäre er nach geltendem Recht abgelehnt worden. Den deutschen Behörden wurde die tatsächliche Endbestimmung der Waffen nicht mitgeteilt.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2019 drei Manager zu Bewährungsstrafen. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2021 zudem die Einziehung von über 11 Millionen Euro aus den illegalen Lieferungen. In Kolumbien selbst werden Pistolen von SIG Sauer nach Angaben der nordamerikanischen Forschungsorganisation NACLA von Drogenkartellen, Paramilitärs und bewaffneten Gruppen eingesetzt.

Die Tochtergesellschaft als Exportstrategie: Rheinmetall

Es gibt eine dritte Methode, die sich von den ersten beiden grundlegend unterscheidet: Sie ist legal. Sie ist Unternehmensstrategie. Rheinmetall, Deutschlands größter Rüstungskonzern, hat ausländische Tochtergesellschaften aufgebaut, die nach den Exportregeln ihrer jeweiligen Sitzländer operieren und nicht nach deutschen.

Rheinmetall-Vorstandschef Armin Papperger beschrieb diesen Ansatz in einer Hauptversammlung ohne Umschreibung: Ausländische Tochtergesellschaften sicherten die "Unabhängigkeit von deutschen Exportregeln". Dieser Satz ist dokumentiert, kein investigativer Fund. Er ist Geschäftsstrategie, öffentlich vorgetragen.

Die bekannteste dieser Strukturen ist RWM Italia S.p.A., eine hundertprozentige Rheinmetall-Tochter mit Produktionsstätte in Domusnovas auf Sardinien. Das Unternehmen lieferte Bomben des Typs MK-80 sowie Zündsysteme an Saudi-Arabien, das diese Munition im Jemenkrieg einsetzte.

Am 8. Oktober 2016 traf ein Luftangriff der saudi-arabisch geführten Koalition die Stadt Deir al-Hajari im Nordjemen. Dabei kamen sechs Menschen ums Leben: eine schwangere Frau, vier Kinder und ein weiterer Erwachsener. Ermittler des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und jemenitische Menschenrechtsorganisationen identifizierten an der Trümmerstelle einen Aufhängebolzen mit dem Kennzeichen von RWM Italia.

Im Dezember 2019 reichten ECCHR, Mwatana for Human Rights aus dem Jemen, Amnesty International (Frankreich), die Campaign Against Arms Trade (Großbritannien) und weitere Organisationen beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag eine 300-seitige Kommunikation ein. Sie forderten eine Untersuchung, ob hochrangige Vertreter europäischer Rüstungskonzerne und Regierungen für die Lieferung von Waffen mitverantwortlich sind, die bei möglichen Kriegsverbrechen im Jemen eingesetzt wurden. Der ICC-Ankläger prüft die Kommunikation.

Die italienische Regierung widerrief Anfang 2021 Exportgenehmigungen für Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Deutschland hatte formal keine Genehmigung für diese Lieferungen erteilt. Der Export war, aus Sicht des deutschen Rechts, eine inneritalienische Angelegenheit. Das ist das Konstruktionsprinzip: Wer exportieren will, was Deutschland verboten hat, gründet eine Tochtergesellschaft in einem anderen EU-Staat.

Rheinmetall betreibt außerdem ein Joint Venture in Südafrika namens RDM (Rheinmetall Denel Munition). Das Unternehmen exportiert Munition und Produktionsmaschinen in den Nahen Osten und nach Asien. Für Waffen, die mit diesen Maschinen hergestellt werden, gelten keine deutschen Exportauflagen mehr.

Stille Komplizen: Wie deutsche Banken die Rüstungsindustrie finanzieren

Parallel zur Produktionsebene verläuft eine Finanzierungsebene, die in der öffentlichen Debatte kaum vorkommt. Die Kampagne "Don't Bank on the Bomb" verfolgt systematisch Investitionen in Unternehmen, die Atomwaffen, Sprengköpfe oder Trägersysteme produzieren oder warten. Ihre Datenbank weist für die Deutsche Bank seit Januar 2014 Investitionen von rund 6,6 Milliarden US-Dollar in solche Unternehmen aus. Die Commerzbank folgt mit 1,3 Milliarden US-Dollar, die Allianz mit rund einer Milliarde US-Dollar.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für Geldwäscheprävention zuständig, nicht für rüstungsspezifische Due-Diligence. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken zu verdachtsorientierten Meldungen bei konkretem Verdacht auf Straftaten. Die Prüfung des Endverwendungszwecks bei normaler Industriefinanzierung gehört nicht zu diesen Pflichten.

Wenn ein Rüstungsunternehmen über eine ausländische Tochtergesellschaft Waffen in Konfliktgebiete liefert und dabei eine Kreditlinie einer deutschen Bank nutzt, ist das nach geltendem deutschen Geldwäscherecht kein meldepflichtiger Vorgang. Die Finanzierungskette ist rechtlich nicht geschlossen.

Behördenzersplitterung als Systemmerkmal

Das Kontrollversagen hat institutionelle Ursachen. Rüstungsexporte werden in Deutschland von mehreren Stellen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten bearbeitet: Das BAFA prüft Einzelanträge. Das Bundeswirtschaftsministerium trifft politische Entscheidungen bei sensiblen Empfängerländern. Das Verteidigungsministerium bewertet militärische Aspekte. Eine Instanz, die alle Stränge zusammenführt und auch konzerninterne Exportketten über ausländische Töchter erfasst, existiert nicht.

Die EU-Exportkontrollverordnung 2021/821, seit September 2021 in Kraft, enthält erweiterte Kontrollpflichten für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Die Durchsetzung obliegt den 27 Mitgliedsstaaten jeweils eigenständig. Eine koordinierte Nachverfolgungspflicht für Lieferketten über ausländische Tochtergesellschaften fehlt auf europäischer Ebene.

Kein Rüstungsmanager ist in Deutschland je mit einer Haftstrafe belegt worden. Die Verurteilungen in den Fällen H&K und SIG Sauer endeten mit Bewährungsstrafen und Gewinnabschöpfungen, die deutlich unter dem Gesamtumsatz der jeweiligen Geschäfte lagen. Das Unternehmen H&K machte in den betreffenden Jahren einen Jahresumsatz im dreistelligen Millionenbereich. Die eingezogenen 3,7 Millionen Euro entsprechen dem Erlös eines Teilauftrags.

Das angekündigte Rüstungsexportkontrollgesetz und seine offenen Fragen

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2025 ein Rüstungsexportkontrollgesetz angekündigt, das Exportentscheidungen erstmals gesetzlich regeln und stärker parlamentarischer Kontrolle unterwerfen soll. Ein Referentenentwurf liegt Stand Juni 2026 nicht vor.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) fordert als Minimalvoraussetzung eine gesetzliche Konzernverantwortlichkeit: Deutsche Mutterunternehmen sollen verpflichtet werden, Exportentscheidungen ihrer ausländischen Tochtergesellschaften zu dokumentieren und bei begründetem Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden. Ohne eine solche Regel bleibt die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft das einfachste Mittel zur Exportkontrollumgehung.

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) fordert eine zentrale Endverbleibsdatenbank, in der alle ausgestellten Erklärungen mit Nachweispflichten für den tatsächlichen Verbleib verknüpft werden. Die Bundesregierung hat bislang kein solches System eingeführt.

Wie aktuell das Grundproblem ist, zeigt der Fall Israel. Vom 7. Oktober 2023 bis zum 13. Mai 2025 genehmigte Deutschland nach Regierungsangaben Rüstungslieferungen im Wert von 485,1 Millionen Euro an Israel. Bundeskanzler Friedrich Merz ordnete im August 2025 einen Stopp neuer Genehmigungen an. Am 24. November 2025 hob die Bundesregierung den Stopp wieder auf. Ob und welche der genehmigten Güter bei Angriffen auf Zivilbevölkerung in Gaza eingesetzt wurden, ist Gegenstand laufender ICC-Untersuchungen.

Drei dokumentierte Fälle, ein strukturelles Muster: Die Umgehung von Exportkontrollregeln ist in Deutschland günstiger als ihre Einhaltung. Bewährungsstrafen für Einzelpersonen und Gewinnabschöpfungen in niedriger zweistelliger Millionenhöhe sind kein ausreichendes Abschreckungsmittel für Konzerne mit Milliardenumsätzen. Solange das angekündigte Rüstungsexportkontrollgesetz nicht verabschiedet ist und keine Konzernhaftung einführt, bleibt das System unverändert.

Quellen (16)

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