Neun Millionen ohne Stimme: Antrag der Linken
Am 31. Oktober 1990 kippte das Bundesverfassungsgericht zwei Ländergesetze, die Ausländern das kommunale Wahlrecht gegeben hätten. Das Urteil gilt seitdem als Sperrriegel. Doch die Menschen, um die es geht, sind heute im Schnitt seit mehr als 15 Jahren in Deutschland: 9,1 Millionen Drittstaatsangehörige, die Steuern zahlen, Rentenbeiträge einzahlen und Kinder in deutschen Schulen großziehen, ohne je an einer Wahl teilzunehmen. Die Linke hat am 21. Mai 2026 im Bundestag beantragt, das zu ändern.
Was das Bundesverfassungsgericht 1990 entschied
Hamburg hatte 1989 ein Gesetz verabschiedet, Schleswig-Holstein folgte einen Tag später: Beide Länder wollten Drittstaatsangehörigen das Stimmrecht bei Kommunalwahlen geben. Am 31. Oktober 1990 erklärte Karlsruhe beide Regelungen für verfassungswidrig. Die Begründung stützt sich auf Artikel 20 Grundgesetz, der festlegt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Unter "Volk" versteht das Gericht das deutsche Staatsvolk im Sinne des Staatsangehörigkeitsrechts: Wer keinen deutschen Pass hat, gehört nicht dazu.
Das Gericht nannte zwei Wege zur Abhilfe: entweder eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit oder einen leichteren Einbürgerungsweg. Den zweiten Weg hat der Gesetzgeber 2024 beschritten. Seit dem 27. Juni 2024 ist die Einbürgerung nach fünf statt acht Jahren möglich und mehrfache Staatsbürgerschaft ist generell erlaubt. Einzelne Verfassungsrechtler halten die restriktive Auslegung von 1990 für überinterpretiert: Artikel 20 sage "Das Volk wählt", nicht "Das deutsche Volk wählt". Die herrschende Meinung in Karlsruhe hat dem bislang widersprochen.
Neun Millionen Menschen ohne Stimmrecht
Trotz der Reform gilt: Wer sich nicht einbürgern lässt, wählt nicht. Ende 2025 lebten in Deutschland 14,07 Millionen ausländische Staatsangehörige. Davon sind rund fünf Millionen EU-Bürger, die seit dem Maastricht-Vertrag von 1992 zumindest kommunal wählen dürfen. Die verbleibenden 9,1 Millionen haben auf keiner Ebene Wahlrecht: weder im Bundestag noch im Landtag noch im Gemeinderat. Sie stellen rund acht Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Schweden hat kommunales Wahlrecht für alle Ausländer seit 1975, Dänemark und die Niederlande seit Anfang der 1980er Jahre. Laut einer BPB-Analyse konnten die von deutschen Gegnern geäußerten Befürchtungen in diesen Ländern empirisch nicht bestätigt werden.
Das Bild hinter der Zahl ist konkreter als die politische Debatte oft zeigt. Die Betroffenen sind keine frisch Zugezogenen: Die Bundeszentrale für politische Bildung gibt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Drittstaatsangehörigen in Deutschland mit über 15 Jahren an. Das ist das Dreifache der im Antrag geforderten Fünfjahresfrist. Bundesweit gibt es rund 400 Ausländerbeiräte, die Migranten eine beratende Funktion einräumen, ohne ihnen Entscheidungsrechte zu geben.
Was Die Linke fordert und wer dagegen ist
Der Bundestagsantrag Drucksache 21/6102, eingebracht von den Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, fordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der allen rechtmäßig in Deutschland lebenden Personen nach fünfjährigem Aufenthalt das Wahlrecht gewährt: auf Bundesebene, Landesebene und Kommunalebene. Reichinnek begründete das mit einem Demokratiedefizit: Millionen eingewanderter Menschen lebten, arbeiteten und zahlten Steuern, könnten aber nicht über ihre Regierung mitentscheiden.
Die Gegenposition folgte prompt. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU, nannte den Antrag "absurd" und warf den Antragstellern vor, den "Boden des Grundgesetzes" zu verlassen. Stephan Brandner von der AfD sprach von einer "Schnapsidee" und warnte vor der "Entwertung der Staatsbürgerschaft". Unterstützung kommt von den Grünen: Parlamentarische Geschäftsführerin Filiz Polat erklärte, wer hier lebe, arbeite und Teil dieser Gesellschaft sei, dürfe politisch nicht dauerhaft außen vor bleiben. Die SPD hat sich öffentlich noch nicht positioniert.
Was die Einbürgerungsreform 2024 änderte und was nicht
Wer gegen den Antrag argumentiert, verweist meistens auf den Einbürgerungsweg: Wer wählen wolle, solle sich einbürgern lassen. Die Reform von 2024 hat diesen Weg tatsächlich vereinfacht. Die Wirkung war messbar: 291.955 Einbürgerungen im Jahr 2024 markierten einen Rekord, 46 Prozent mehr als im Vorjahr.
Aber die Logik "Einbürgerung statt Wahlrecht" hat Grenzen. Einbürgerung ist keine administrative Formalität, sondern eine weitreichende persönliche Entscheidung, die den rechtlichen Status im Herkunftsland, familiäre Bindungen und individuelle Identitätsfragen berührt. Viele Menschen mit türkischer oder marokkanischer Staatsangehörigkeit konnten sich jahrelang nicht einbürgern lassen, weil die Herkunftsländer keine Mehrstaatigkeit erlaubten. Das Problem ist auf der deutschen Seite seit 2024 beseitigt. Wer sich dennoch nicht einbürgern lässt, zahlt trotzdem Steuern und Rentenbeiträge ohne politische Mitsprache.
Ohne Zweidrittelmehrheit kein Weg
Der Antrag wird den Bundestag nicht überstehen. CDU/CSU und AfD verfügen im Bundestag zusammen über eine absolute Mehrheit. Selbst wenn SPD, Grüne und Linke gemeinsam stimmten, würde das nicht reichen: Jede Ausweitung des Wahlrechts auf Nicht-Staatsbürger erfordert eine Änderung von Artikel 28 Grundgesetz, die eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat braucht. Diese Schwelle ist im aktuellen Parlament rechnerisch nicht zu erreichen.
Zusätzlich ist strittig, ob eine solche Grundgesetzänderung mit der Ewigkeitsklausel vereinbar wäre: Artikel 79 Absatz 3 erklärt die in Artikel 20 niedergelegten Grundsätze für unabänderlich. Mehrere Verfassungsrechtler halten eine entsprechende Reform für zulässig, wenn sie technisch auf Artikel 28 beschränkt bleibt und nicht Artikel 20 selbst berührt. Die Anhörung im Bundestagsausschuss wird zeigen, wie die parlamentarischen Juristen das bewerten. Am politischen Ergebnis ändert das wenig: Der Antrag ist ein Signal an die 9,1 Millionen Menschen ohne Wahlrecht, kein Gesetzgebungsvorhaben mit Aussicht auf Erfolg.
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