Bundesrat stoppt Entlastungsprämie
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Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Dreizehn von sechzehn Bundesländern lehnten die steuerfreie 1.000-Euro-Prämie ab. Darunter Bayern und CDU-geführte Länder, die damit Merz' zentrales Entlastungsversprechen zu Fall brachten.

10. Mai 2026, 8:42 Uhr 877 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Nur drei Bundesländer stimmten am 8. Mai der steuerfreien 1.000-Euro-Entlastungsprämie zu. Dreizehn lehnten ab, darunter Bayern und andere CDU-regierte Länder. Damit haben die eigenen Koalitionspartner auf Länderebene das wichtigste Entlastungsversprechen von Bundeskanzler Friedrich Merz zu Fall gebracht.

Zwei Wochen Ankündigung, dann das Ende

Der Bundestag hatte das Gesetz am 24. April 2026 beschlossen: Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern bis zu 1.000 Euro steuerfrei und sozialabgabenfrei auszahlen können. Der entscheidende Vorbehalt war von Anfang an im Gesetz: Die Prämie war freiwillig. Kein Arbeitnehmer hatte damit einen Rechtsanspruch, kein Arbeitgeber eine Pflicht. Die steuerliche Grundlage selbst galt erst nach Zustimmung des Bundesrats.

Zwei Wochen vergingen. Die Bilanz vor dem Votum am 8. Mai war bereits ernüchternd. Von den 40 DAX-Unternehmen hatte nach Medienrecherchen kein einziges eine verbindliche Zusage gemacht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnte, viele Betriebe stünden in einer Insolvenzwelle und könnten die Zahlung schlicht nicht leisten. Rossmann als bekannteste Ausnahme hatte angekündigt, 500 Euro für Stammmitarbeiter zu zahlen, nicht die vollen 1.000 Euro.

Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), die 15 Bundesländer als Arbeitgeber für Beamte und Versorgungsempfänger zusammenfasst, hatte ihre eigene Kostenrechnung vorgelegt. Würden alle Beamten und Versorgungsempfänger die Prämie erhalten, entstünden Mehrkosten von über 2,3 Milliarden Euro allein für die TdL-Mitgliedsländer. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), TdL-Vorsitzender, hatte die Summe öffentlich benannt.

Das Strukturproblem: Wer beschließt, zahlt nicht

Am 8. Mai 2026 verweigerten 13 der 16 Bundesländer die Zustimmung. Dafür stimmten nur Hamburg, Niedersachsen und das Saarland. Dagegen votierten auch unionsregierte Länder, darunter Bayern unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Die Ursache lag in der Kostenarchitektur des Gesetzes. Der Finanzausschuss des Bundesrats hatte berechnet, dass die Entlastungsprämie Steuerausfälle von rund 2,8 Milliarden Euro erzeugt. Davon träfen zwei Drittel, rund 1,9 Milliarden Euro, die Haushalte von Ländern und Kommunen. Die Gegenfinanzierung hingegen floss ausschließlich dem Bundeshaushalt zu: Die Tabaksteuererhöhung, die als Ausgleich vorgesehen war, landet in der Bundeskasse, nicht bei den Ländern. Dressel bezifferte allein die kommunale Mehrbelastung auf 700 Millionen Euro.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg) brachte das Muster auf den Punkt: Der Bund beschließe Steuerverluste und die Länder und Kommunen blieben auf den Kosten sitzen. Das ist in der deutschen Finanzpolitik kein neues Phänomen. Neu war, dass es diesmal ein Vorhaben der eigenen Koalition traf und CDU-Ministerpräsidenten dem Kanzler aus dem gleichen Lager die Mehrheit verweigerten.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hatte schon vor der Sitzung klargemacht, was die Prämie in der Praxis bedeutete: Die laufenden Tariferhöhungen kosteten sein Land bereits rund 500 Millionen Euro Mehrbelastung. Zusätzlich noch die Prämie zu schultern war für ihn nicht vertretbar. Sachsen bezifferte seine Zusatzkosten für Beamte und Angestellte auf rund 115 Millionen Euro und sprach sich ebenfalls gegen das Gesetz aus.

Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen, kommentierte: "Die Vorschläge der Regierung sind so schlecht, dass sie nicht mal ihre eigenen Ministerpräsidenten im Bundesrat überzeugen können." Für Merz ist das ein doppelter Schaden: Das Versprechen ist gescheitert und das Signal der Niederlage kommt aus dem eigenen Lager.

Wer schon vorher leer ausging

Selbst wenn der Bundesrat zugestimmt hätte, wäre die Verteilung der Prämie ungleich geblieben. Das Gesetz trug ein inhärentes Gerechtigkeitsproblem: Wer die Prämie bekam, hing nicht vom Bedarf ab, sondern davon, welchen Arbeitgeber man hatte. Bei solventen Großkonzernen war die Chance auf 1.000 Euro real, in Pflege, Gastronomie und Einzelhandel, wo Margen dünn und Löhne niedrig sind, gering.

Rund fünf Millionen Selbständige und Freiberufler waren von Beginn an ausgeschlossen. Als Nicht-Arbeitnehmer konnten sie keine Arbeitgeberleistung erhalten, obwohl gerade sie gestiegene Energiepreise direkt aus dem Betriebskapital zahlen. Für sie ändert der Bundesratsbeschluss nichts, weil sie nie im Geltungsbereich des Gesetzes standen.

Die Nähe zum Tankrabatt 2022 liegt nahe. Damals senkte der Bund die Mineralölsteuer um 35 Cent pro Liter für drei Monate. Das Bundeskartellamt stellte anschließend fest, dass weniger als die Hälfte davon an den Zapfsäulen ankam. Die Entlastungsprämie hätte das gleiche Muster riskiert: ein staatlicher Rahmen, den die entscheidenden Akteure nicht ausfüllen. Nun ist auch die rechtliche Grundlage weggefallen.

Für die rund 45 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland ist das Ergebnis klar: Die Prämie kommt nicht. Ob sie je kommt, ist nach dem Bundesratsveto eine offene Frage.

Bis zum nächsten Anlauf: Vermittlungsausschuss und offene Fristen

Die Bundesregierung kündigte an, "zeitnah" über weitere Schritte zu entscheiden und "Gespräche mit den Ländern" zu suchen. Formal steht der Weg offen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, das Gremium, in dem Bundestag und Bundesrat bei Differenzen Kompromisse aushandeln. Ein Ergebnis ist dort nicht garantiert, Fristen gibt es keine.

Das Kernproblem bleibt ungelöst: Ohne finanzielle Kompensation für die Länder wird keine neue Mehrheit entstehen. Solange die Tabaksteuereinnahmen ausschließlich in den Bundeshaushalt fließen, fehlt den Ländern der Anreiz zur Zustimmung. Ob die Koalition bereit ist, diese Finanzierungsfrage zu revidieren und bis wann ein neuer Entwurf vorliegen könnte, ließ der Regierungssprecher offen.

Update 12. Mai, 09:02 Uhr: Am 12. Mai kamen Union und SPD im Koalitionsausschuss zusammen, um Alternativen zur gescheiterten Prämie zu beraten. Zur Diskussion stehen eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 45 Cent sowie vorgezogene Schritte der geplanten Steuerreform. Die SPD-Fraktion zeigte sich bei der Pendlerpauschale skeptisch und bezeichnete sie intern als Subvention für Besserverdienende, da Geringverdiener und Personen ohne Auto kaum profitieren würden. Hintergrund der Dringlichkeit: Die Inflationsrate stieg im April 2026 auf 2,9 Prozent, angetrieben von Energiepreisen, die gegenüber dem Vorjahr um mehr als zehn Prozent zulegten. Es ist der höchste Wert seit Januar 2024.

Quellen (9)

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