Deutsche Grenzkontrollen: Brüssel zweifelt an Begründung
Seit dem 16. September 2024 kontrolliert Deutschland systematisch an seinen Binnengrenzen. Fast zwei Jahre nach Beginn dieser Maßnahme hat die EU-Kommission Deutschland und acht weiteren EU-Ländern am 2. Juni formale Stellungnahmen übermittelt: Die Begründungen für die Kontrollen seien nach europäischem Recht nicht ausreichend. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bereits signalisiert, er werde die Kontrollen trotzdem beibehalten.
Was Schengen eigentlich bedeutet
Das Schengener Abkommen von 1985 schaffte die Grenzkontrollen zwischen den Unterzeichnerstaaten ab. Heute umfasst der Schengenraum 29 Länder, darunter alle EU-Mitglieder außer Irland und Zypern sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Wer einmal legal einreist, kann sich innerhalb des gesamten Raums frei bewegen.
Artikel 25 des Schengener Grenzkodex erlaubt es Mitgliedstaaten, vorübergehend Binnengrenzkontrollen wiedereinzuführen, wenn „eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit” vorliegt. Jede Verlängerung erfordert eine neue Begründung auf Basis einer „ernsthaften und aktuellen Bedrohung”. Die maximale Gesamtdauer aus demselben Grund beträgt zwei Jahre.
Warum die Kommission jetzt eingreift
Deutschland hat Binnengrenzkontrollen bei der EU-Kommission nach eigenen Angaben seit Mai 2007 insgesamt 36 Mal notifiziert. Seit September 2024 gelten sie an allen deutschen Landgrenzen, zuletzt verlängert bis zum 15. September 2026. Nach EU-Recht ist die Kommission verpflichtet, Kontrollen die länger als zwölf Monate aus demselben Grund andauern, auf Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. EU-Kommissar Magnus Brunner für innere Angelegenheiten und Migration hat diese Pflichtprüfung am 2. Juni abgeschlossen und Stellungnahmen an alle neun betroffenen Länder übermittelt.
Deutschland steht damit nicht allein: Auch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden erhielten solche Stellungnahmen. Allen gemeinsam ist, dass ihre Kontrollen über die Schwelle von zwölf Monaten hinausgehen und von der Kommission als unzureichend begründet eingestuft wurden.
Was an Deutschlands Begründung nicht stimmt
Die Kommission hat eine grundsätzliche Kritik. Deutschland führt wiederholt „anhaltend hohe irreguläre Sekundärmigration” und „Überlastung der Aufnahmekapazitäten für Asylsuchende” als Begründung an. Beides gilt nach dem Schengener Grenzkodex nicht als „ernsthafte Sicherheitsbedrohung” im Sinne des Artikels 25. Jede Verlängerung verlangt eine neue Einzelfallbegründung, keine allgemeine Lageeinschätzung.
Bereits deutsche und österreichische Verwaltungsgerichte hatten in mehreren Urteilen festgestellt, dass wiederholte Verlängerungen mangelhaft begründet waren und gegen EU-Recht verstoßen. Deutsche Grenzschützer und Pendler an der Grenze zu Luxemburg, zu Polen und zu den Niederlanden haben die Beeinträchtigungen dokumentiert. Die EU-Kommission erwähnt ausdrücklich den negativen Einfluss auf Grenzgemeinden und Grenzpendler.
Dobrindts Antwort: kein Einlenken
Innenminister Dobrindt hatte bereits zu seinem Amtsantritt klargemacht, die Kontrollen ungeachtet gegenteiliger Gerichtsentscheidungen beizubehalten. „Grenzkontrollen sollen fester Bestandteil der aktuellen Migrationspolitik bleiben”, ließ er erklären. Auf die EU-Stellungnahme vom 2. Juni hat das Bundesinnenministerium bislang nicht öffentlich reagiert.
Für Brüssel ist die Stellungnahme rechtlich eine Empfehlung, keine bindende Entscheidung. Deutschland ist verpflichtet, sie zu berücksichtigen, aber nicht, ihr zu folgen. Der nächste Schritt wäre ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Solche Verfahren dauern in der Regel mehrere Jahre. Bisher hat die EU-Kommission Schengen-Binnengrenzkontrollen noch nie vor dem EuGH angefochten.
Was die Kommission stattdessen vorschlägt
Brunner hat konkrete Alternativen zu stationären Grenzkontrollen benannt: mobile Polizeistreifen im Hinterland, biometrische Identifikationstechnologie in Grenzregionen, gemeinsame Patrouillen mit Nachbarstaaten sowie verstärkter Datenaustausch. Die Kommission setzt außerdem auf das neue EU-Grenzregistrierungssystem (EES), das digitale Einreiseregistrierungen und Ausreiseregistrierungen an Schengen-Außengrenzen ermöglicht und das geplante ETIAS-Genehmigungssystem, das einem Vorab-Visum für visumbefreite Reisende ähnelt.
Brunners Argument: Diese Instrumente könnten dieselbe Sicherheitswirkung erzielen wie stationäre Grenzkontrollen, ohne den Verkehr für Pendler, Lkw-Fahrer und Urlauber dauerhaft zu belasten.
Dobrindt gegen Brüssel: kein Einlenken bis September 2026
Bis Mitte September läuft die aktuelle Verlängerungsfrist. Danach müsste Deutschland eine neue Notifizierung einreichen, um die Kontrollen fortzusetzen. Die Zweijahresgrenze des Grenzkodex wäre damit fast erreicht. Nach Ablauf dieser Frist dürfte Deutschland Kontrollen aus demselben Anlass nicht mehr verlängern.
Die politische Rechnung von Dobrindt und Merz lautet offenbar: Die Kontrollen bleiben Wahlversprechen und Koalitionslinie, die EU-Kritik bleibt eine Empfehlung und die Gerichte arbeiten langsam. Diese Rechnung könnte bis September aufgehen. Was danach kommt, muss die Koalition neu aushandeln: ob mit neuen Begründungen, neuen Maßnahmen oder einem Eingeständnis, dass die Rechtslage zu eng geworden ist.
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