Plattformfalle: Millionen ungeschützt, Lobbys bremsen
Bis zum 2. Dezember 2026 muss Deutschland ein Gesetz verabschieden, das die Arbeitsbedingungen von schätzungsweise 2,7 Millionen Plattformarbeitern regelt. So verlangt es die EU-Richtlinie 2024/2831. Doch während die Frist läuft, geben allein die Digitallobbyisten des Bitkom-Verbands fast fünf Millionen Euro jährlich für Lobbytätigkeit aus. Das politische Versagen der letzten 15 Jahre hat Millionen Menschen ohne Krankenversicherung, ohne Rentenansprüche und ohne Kündigungsschutz zurückgelassen. Eine Recherche über eine juristische Fiktion, eine Lobbymaschinerie und die Frage, wie ambitioniert Deutschland eine EU-Frist nutzen will.
Selbstständig auf dem Papier, kontrolliert durch den Algorithmus
Der Kurierfahrer von Wolt startet seine Schicht, wenn der Algorithmus es erlaubt. Er fährt die Route, die der Algorithmus berechnet. Er erhält Bewertungen, die der Algorithmus ermittelt. Und er verliert Aufträge, wenn sein Akzeptanzindex zu niedrig sinkt. Trotzdem gilt er rechtlich als Selbstständiger.
Diese Konstruktion ist keine rechtliche Grauzone, sondern ein bewusst gestaltetes Geschäftsmodell. Plattformen wie Uber, Wolt, Deliveroo und Fiverr klassifizieren ihre Arbeitskräfte als unabhängige Auftragnehmer, um Sozialversicherungsbeiträge, Mindestlohn und Kündigungsschutz zu umgehen. Das funktioniert, weil das deutsche Arbeitsrecht im Kern aus den 1950er Jahren stammt und den Begriff Plattform schlicht nicht kennt. Was als Selbstständigkeit gilt und was als Beschäftigung, entscheidet sich anhand von Kriterien, die für Handwerker und freie Journalisten gedacht waren, nicht für Menschen, deren Arbeitszeit, Preisgefüge und Routenplanung vollständig von einem Algorithmus gesteuert werden.
Nach Daten der Europäischen Kommission arbeiten in Deutschland zwischen 2,5 und 5,7 Millionen Menschen regelmäßig über Plattformen. Die COLLEEM-II-Studie des Gemeinsamen Forschungszentrums der Europäischen Union ermittelte, dass 5,7 Prozent der deutschen Erwerbsbevölkerung mindestens 10 Stunden pro Woche für Plattformen tätig sind, was hochgerechnet etwa 2,7 Millionen Menschen entspricht. Die Hans-Böckler-Stiftung dokumentiert, dass ein Großteil dieser Einkünfte, nach manchen Schätzungen bis zu 95 Prozent, vollständig außerhalb des Sozialversicherungssystems bleibt. Keine gesetzliche Krankenversicherung, keine Beiträge zur Rentenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung.
Das hat ein konkretes Gesicht: Ein Wolt-Fahrer, der nach Selbstauskunftsberichten auf Glassdoor auf einen Stundensatz von rund 22 Euro kommt, zahlt weder in die Kranken- noch in die Rentenversicherung ein. Wird er krank, erhält er kein Krankengeld. Verliert er nach längerer Krankheit Aufträge, hat er keinen Kündigungsschutz. Im Alter belastet er Sozialsysteme, die er nie mitfinanziert hat. Das Geschäftsmodell lässt sich in einem Satz beschreiben: Risiken auf den Arbeiter abwälzen, Gewinne bei der Plattform konzentrieren.
Was Gerichte schon länger sehen, hat der deutsche Gesetzgeber bisher ignoriert. Europäische Urteile zeigen, dass die Klassifizierung als Selbstständige in vielen Fällen nicht standhält, wenn man die tatsächliche Kontrollrealität bewertet. Das Bundesarbeitsgericht hat in jüngerer Rechtsprechung festgehalten, dass die bloße Koordination über eine App allein noch keinen Betrieb begründet, der Betriebsratsrechte auslöst. Wer keinen Betriebsrat hat, kann keine Tarifverträge erzwingen und keine Mindeststandards kollektiv durchsetzen.
Die versteckten Kosten eines privatisierten Gewinns
Die Schutzlücken sind keine abstrakten Gerechtigkeitsfragen. Sie sind Kosten, die auf die Allgemeinheit abgewälzt werden: Die Plattformen vereinnahmen die Gewinne, die Gesellschaft trägt die Folgekosten.
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat in einer Analyse zur Plattformarbeit auf die strukturellen Versorgungslücken hingewiesen: Plattformarbeiter akkumulieren durch die fehlenden Pflichtbeiträge deutlich weniger Rentenansprüche als vergleichbar verdienende Angestellte. VdK-Präsidentin Verena Bentele warnt seit Jahren, die Plattformökonomie schaffe eine neue Generation von Altersarmen, weil die Betroffenen nie die Beitragsjahre erreichen, die für eine existenzsichernde Rente nötig wären. Caritas und Diakonie fordern gemeinsam mit dem VdK eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht für alle Plattformtätigkeiten ab einer definierten Schwelle.
Die Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte 2024 eine weitere Dimension des Problems: Frauen auf Plattformen verdienen zwischen 4 und 37 Prozent weniger als Männer für identische Aufgaben, je nach Plattformtyp. Auf kreativen Plattformen wie Fiverr liegt die Lücke mit bis zu 37 Prozent höher als fast überall in der traditionellen Wirtschaft. Das ist Diskriminierung per Algorithmus, die kein Betriebsrat kontrolliert und keine Gleichstellungsbeauftragte prüft.
Gleichzeitig konzentriert sich die Marktmacht in wenigen Händen. Uber hat seinen wirtschaftlichen Anteil an Delivery Hero auf 37 Prozent ausgebaut, obwohl die Stimmrechte auf 24,99 Prozent begrenzt sind. Im Mai 2026 bestätigte Delivery Hero, ein Übernahmeangebot von Uber über 33 Euro je Aktie erhalten zu haben, was das Berliner Unternehmen mit rund 10,8 Milliarden US-Dollar bewertet. Das Angebot wurde zunächst von einem Großaktionär abgelehnt, Uber erwägt nach Berichten eine Erhöhung. Sollte die Übernahme gelingen, wäre Uber im deutschen und europäischen Liefermarkt marktbeherrschend. Für Plattformarbeiter bedeutete das: noch weniger Verhandlungsmacht gegenüber einem Monopolisten, der keine Konkurrenz fürchten muss.
Die Lobbymaschinerie: Fünf Millionen Euro für die Schutzlücke
Das bestehende Geschäftsmodell ließe sich durch ein Gesetz fundamental verändern. Warum ist das in Deutschland seit 15 Jahren nicht passiert?
Bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien, wendet nach eigenen Angaben im Lobbyregister des Bundestags fast fünf Millionen Euro jährlich für Lobbytätigkeiten auf. Das sind mehr Lobbyausgaben, als die meisten Bundesministerien für externe Kommunikation verwenden. Hinzu kommen zwischen 300.000 und 500.000 Euro für Brüsseler Lobbyarbeit. Bitkom hat unter allen im Lobbyregister eingetragenen Akteuren die meisten Stellungnahmen und Regulierungsvorschläge eingereicht und gilt damit als einer der aktivsten Lobbyakteure im Deutschen Bundestag. Die Organisation vertritt unter anderem Uber, Delivery Hero und andere Plattformunternehmen.
Die Methoden sind dokumentiert. LobbyControl analysierte 2021 in einer Studie über die Lobbymacht großer Techplattformen, wie Unternehmen wie Uber Abgeordnete direkt kontaktierten, um EU-Regulierungsvorhaben zu schwächen. Laut internen Dokumenten hatten Uber-Lobbyisten sogar offen formuliert, Politiker gezielt unter Druck zu setzen, bis diese ihre Positionen abschwächen. Die Studie spricht von einem systematischen Ansatz, Debatten in Parlamenten zu verschieben, bevor sie zu Gesetzen werden.
LobbyControl hat in einer weiteren Analyse zur Plattformarbeitsrichtlinie konkret nachgezeichnet, wie die Plattformkonzerne auch beim EU-Gesetzgebungsprozess auf Verzögerung setzten: durch Stellungnahmen, Abgeordnetengespräche und die gezielte Streuung von Warnungen vor Jobverlusten. Die Zahl der Lobbytermine rund um die Richtlinienverhandlungen lag für die Plattformkonzerne und ihre Verbände deutlich über dem Durchschnitt anderer Wirtschaftsakteure.
In Deutschland war die wirksamste institutionelle Bremse die FDP. Im Koalitionsvertrag von 2021 blockierte die Partei jede nationale Regelung zur Plattformarbeit mit dem Argument, Regulierung gefährde Innovation und Standortattraktivität. Das Ergebnis: Als Spanien 2021, Portugal 2020 und Frankreich 2019 nationale Gesetze verabschiedeten, wartete Deutschland auf Brüssel. Erst die EU-Richtlinie 2024/2831 erzwang eine Reaktion. Deutschland und Frankreich stimmten im EU-Rat gegen die Richtlinie, wurden aber überstimmt.
Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst fordert weiterhin, Deutschland solle bei der Richtlinienumsetzung die Mindestanforderungen wählen und auf strengere nationale Regelungen verzichten. Die Begründung hat sich seit Jahren nicht geändert: Überregulierung treibe Geschäfte ins Ausland. Eine Auseinandersetzung mit dem Gegenbeispiel Spanien, das nach seinem Rider-Gesetz 2021 keine nennenswerte Marktflucht beobachtete, bleibt der Verband schuldig.
Was Europa längst umgesetzt hat
Deutschland ist nicht das Vorbild europäischer Plattformregulierung, sondern das Schlusslicht.
Spanien verabschiedete 2021 als erstes EU-Land ein Gesetz, das Lieferfahrern explizit den Arbeitnehmerstatus zusichert. Das Oberste Gericht bestätigte im selben Jahr in einem Grundsatzurteil: Glovo-Kuriere sind Arbeitnehmer, keine Selbstständigen. Heute haben rund 17.000 spanische Kurierfahrer feste Anstellungsverträge, Betriebsratsrechte und Tariflohnansprüche. Das Gesetz führte zudem die erste nationale algorithmische Transparenzpflicht ein: Plattformen müssen Arbeitnehmervertreter über alle algorithmusgesteuerten Entscheidungen informieren, die Arbeitsbedingungen oder Kündigungen betreffen.
Italien folgte 2023 mit einem ähnlich ambitionierten Ansatz und verankerte Arbeitnehmerstatus und Betriebsratsrechte für Plattformarbeiter. Portugal verabschiedete 2020 eine schwächere, aber regulatorisch bindende Lösung. Frankreich verfügt seit 2019 über ein Zusatzversicherungssystem, das Plattformarbeitern minimale Sozialabsicherung bietet. Alle vier Staaten haben trotz Plattformregulierung keine Marktflucht erlebt.
In Großbritannien entschied der Supreme Court im Februar 2021 einstimmig: Uber-Fahrer seien als Worker im rechtlichen Sinne einzustufen und hätten Anspruch auf Mindestlohn und Urlaubsgeld. Das Gericht stellte fest, dass der schriftliche Vertrag irrelevant ist, wenn die gelebte Kontrollrealität anders aussieht. Uber setzte die Preise. Fahrer hatten keine Vertragsautonomie. Das Bewertungssystem diente als Überwachungsinstrument. Die gleiche Logik ist auf Deutschland unmittelbar übertragbar.
Die skandinavischen Länder zeigen einen weiteren Weg: Ohne spezifisches Plattformgesetz handeln starke Gewerkschaftsverbände Tarifverträge direkt mit den Plattformen aus, manchmal wirksamer als schwache gesetzliche Mindeststandards. Deutschland fehlt beides: ein ambitioniertes Gesetz und eine hinreichende gewerkschaftliche Organisierung in der Plattformökonomie.
Christiane Benner, Vorsitzende der IG Metall, bezeichnete die EU-Richtlinie als historischen Durchbruch, der Deutschland zum Handeln zwinge. Algorithmen dürften nicht ohne menschliche Kontrolle über Kündigungen entscheiden. Die IG Metall hat Plattformarbeit in ihre Kampagnenagenda 2026 aufgenommen. ver.di fordert von der Bundesregierung, die Richtlinie nicht minimal umzusetzen, sondern den Arbeitnehmerstatus gesetzlich zu verankern wie in Spanien.
Minimal oder Spanienmodell: Die Entscheidung bis Dezember 2026
Die EU-Richtlinie 2024/2831 trat am 1. Dezember 2024 in Kraft. Deutschland muss bis zum 2. Dezember 2026 ein nationales Umsetzungsgesetz verabschieden. Wer die Frist versäumt, verletzt EU-Recht. Was in diesem Gesetz steht, wird die Arbeitsbedingungen von Millionen Menschen auf Jahre prägen.
Der Kern der Richtlinie ist ein Paradigmenwechsel bei der Beweislast: Künftig gilt die Vermutung, dass eine Plattformbeziehung ein Arbeitsverhältnis ist. Die Plattform muss beweisen, dass keine Kontrolle vorliegt. Das kehrt 15 Jahre Rechtspraxis um, in denen Arbeiter vor Gericht beweisen mussten, dass sie keine Selbstständigen sind. Hinzu kommen Transparenzpflichten für Algorithmen, die Pflicht zur menschlichen Überprüfung bei Kündigungen und ein Verbot der Echtzeitüberwachung emotionaler Zustände von Arbeitskräften.
Die entscheidende politische Weichenstellung liegt in der Umsetzungstiefe. Die Richtlinie gibt Mindeststandards vor, Mitgliedsstaaten dürfen darüber hinausgehen. Spanien hat das getan und den Arbeitnehmerstatus explizit gesetzlich verankert. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz hat bisher keine öffentliche Position zur Umsetzungstiefe eingenommen. Im Kabinett gilt als umstritten, ob das Gesetz nur das EU-Minimum abbildet oder ob Deutschland den Arbeitnehmerstatus wie in Spanien gesetzlich festschreibt.
Für die nächsten sieben Monate ist klar: Der Lobbyismus wird seine intensivste Phase erreichen. Für Bitkom und die Plattformkonzerne geht es um Milliardengeschäftsmodelle. Für 2,7 Millionen Arbeitende in Deutschland geht es darum, ob sie im Alter eine Rente haben, bei Krankheit Krankengeld erhalten und gegen Entlassungen durch Algorithmen rechtlich vorgehen können. Die Frage lautet nicht, ob Deutschland ein Gesetz verabschiedet. Die Frage lautet, wessen Interessen es schützt.
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