Hochschule im Ausverkauf: Deutschlands stille Krise
Sechsundneunzig Prozent der wissenschaftlichen Karriereanfängerinnen und -anfänger in Deutschland arbeiten befristet. Gleichzeitig flossen 4,6 Milliarden Euro der Exzellenzinitiative in elf ausgewählte Universitäten, während zehn Bundesländer leer ausgingen. Was als Modernisierungsprojekt begann, ist in Wirklichkeit eine systematische Umstrukturierung des deutschen Hochschulsystems: öffentlich finanziert, aber zunehmend von Drittmitteln, Industrieinteressen und kommerziellen Verlagen gesteuert.
Exzellenz für Wenige: Wie die Grundfinanzierung ausgehöhlt wird
Die Exzellenzinitiative, 2005 von Bund und Ländern beschlossen, verteilte zwischen 2006 und 2017 insgesamt 4,6 Milliarden Euro an ausgewählte Hochschulen. Das Prinzip war simpel: Wer bereits exzellent ist, bekommt mehr Geld um noch exzellenter zu werden. Das Ergebnis ist ein klassischer Matthäus-Effekt: Elf Universitäten erhielten das begehrte Siegel, alle in sechs Bundesländern konzentriert. Baden-Württemberg und Bayern stellen allein sechs Exzellenzuniversitäten. Zehn Bundesländer gingen ohne eine einzige Exzellenzuniversität leer aus.
Der DFG-Förderatlas 2024, der die Drittmittelvergabe der Jahre 2020 bis 2022 dokumentiert, macht die Konzentration messbar: Die Ludwig-Maximilians-Universität München erhielt in diesem Zeitraum 335 Millionen Euro DFG-Drittmittel, die TU München 333 Millionen und die RWTH Aachen 325 Millionen. Allein diese drei Hochschulen vereinen in drei Jahren fast eine Milliarde Euro DFG-Förderung auf sich. Hochschulen in strukturschwachen Regionen können dagegen kaum konkurrieren. Die Schere zwischen finanzstarken und -schwachen Hochschulstandorten wächst mit jedem Förderzyklus weiter.
Parallel schrumpft die stabile Grundfinanzierung. Der Zukunftsvertrag zwischen Bund und Ländern, 2021 beschlossen, versprach nominale Aufwuchsraten von drei bis sechs Prozent jährlich. In der Realität fressen regionale Sparmaßnahmen den Zuwachs weg. Die Freie Universität Berlin verlor 2025 durch Berliner Senatsbeschlüsse 31,6 Millionen Euro, was einem Minus von 7,2 Prozent entspricht. Schleswig-Holstein kündigte 2025 eine Nullrunde an und will ab 2026 jährlich sieben Millionen Euro weniger zahlen. Das Magazin Forschung und Lehre beschrieb diesen Mechanismus bereits als strukturelles Problem: Der Wettbewerb um Exzellenz verstärke Ungleichgewichte, statt sie auszugleichen.
Das Ergebnis ist ein Zweiklassensystem: Ein kleines Cluster privilegierter Hochschulen mit stabilen Drittmitteln und internationaler Sichtbarkeit. Und ein breiter Sockel von Hochschulen, die mit schrumpfenden Grundmitteln, wachsenden Studierendenzahlen und systematischer Unterfinanzierung kämpfen. Die Exzellenzstrategie, die seit 2019 die Exzellenzinitiative fortführt, hat 2026 erneut 70 Cluster bestätigt. Die Konzentration bleibt strukturell zementiert.
96 Prozent befristet: Das System frisst seinen Nachwuchs
Der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs- und Karriereentwicklung (BuWiK), im Januar 2025 veröffentlicht, liefert Zahlen, die das offizielle Narrativ über Dynamik und Flexibilität im Wissenschaftssystem widerlegen: 96 Prozent aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Beginn ihrer akademischen Laufbahn sind befristet beschäftigt. Bei Promovierenden liegt der Anteil bei 99,7 Prozent. Wer promoviert hat und unter 40 Jahre alt ist, arbeitet in 90 Prozent der Fälle ohne Festanstellung. An außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie Fraunhofer oder Max-Planck sind 80 Prozent der Beschäftigten unter 45 befristet.
Möglich macht das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG): Es erlaubt sechs Jahre befristete Beschäftigung vor der Promotion und weitere sechs Jahre danach. Das ergibt bis zu zwölf Jahre institutionelle Unsicherheit als Karrierenorm. Der Hashtag #IchBinHanna mobilisierte 2021 breite Aufmerksamkeit für dieses Strukturproblem. "IchBinHanna" verwies auf eine fiktive Figur in der Gesetzesbegründung des WissZeitVG: Hanna, eine Forscherin, die das System nach einem Jahrzehnt verlassen soll, damit jemand Jüngeres nachkommen kann.
Einen Reformentwurf gab es. Er passierte im März 2024 das Kabinett, wurde im Oktober 2024 im Bundestag debattiert und erhielt im November 2024 in einer Expertenanhörung einstimmig positive Gutachten. Dann kam der Koalitionsbruch. Die neue Merz-Regierung hat versprochen, die Reform bis Mitte 2026 zu verabschieden. GEW-Vorsitzende Maike Finnern kritisiert, dass der Entwurf zwar einzelne Fristen verlängere, aber das eigentliche Problem ungelöst lasse: Solange Universitäten auf kurzfristige Drittmittelfinanzierung angewiesen sind, werden sie Stellen befristen, egal was das Gesetz erlaubt.
Das hat reale Konsequenzen für die Qualität der Wissenschaft. Wer zwölf Jahre befristet forscht, forscht risikoaverser: an Themen mit besseren Drittmittelchancen, nicht zwingend an denen mit dem größten Erkenntnisgewinn. Und es hat Konsequenzen für Deutschland als Forschungsstandort. 44 Prozent der MINT-Fachkräfte in Deutschland erwägen Auswanderung. Das beliebteste Ziel ist die Schweiz, wo der Median-Monatslohn einer Professorin oder eines Professors 13.167 Schweizer Franken beträgt, fast das Doppelte eines deutschen W3-Grundgehalts von rund 7.000 bis 8.000 Euro monatlich. 2024 verließen netto 91.067 in Deutschland geborene Menschen das Land, 47 Prozent mehr als noch 2019.
Was Konzerne und Verlage mit Forschungsfreiheit machen
Die strukturelle Schwächung öffentlicher Hochschulfinanzierung erzeugt Abhängigkeiten, die in der Vergangenheit undenkbar gewesen wären. Das bekannteste Beispiel ist Köln: 2008 schloss die Universitätsklinik Köln einen Rahmenvertrag mit Bayer Pharma über gemeinsame Forschung in Onkologie, Kardiologie und Neurologie. Was der Vertrag konkret regelt, ob Bayer Veröffentlichungsrechte hat und welche Patentrechte an den Konzern fließen, ist bis heute nicht bekannt. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte 2013, der Vertrag falle unter den Forschungsgeheimnisschutz und sei damit nicht einsehbar. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und medico international klagten auf Offenlegung und scheiterten. Der Tagesspiegel berichtete über geheime Kooperationsverträge zwischen Universitäten und Konzernen, in denen Publikationsrechte und Patentansprüche an Unternehmen übertragen werden.
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat Empfehlungen zu Transparenz bei Hochschul-Unternehmens-Kooperationen herausgegeben. Sie sind freiwillig, eine Bindung oder Kontrolle gibt es nicht. Wie viele deutsche Hochschulen vergleichbare Geheimverträge mit Industriepartnern halten, ist nicht bekannt, weil es keine systematische Erhebung gibt.
Ähnlich intransparent ist das Geschäftsmodell der wissenschaftlichen Großverlage. Springer Nature verlangt 2.600 Euro pro Artikel für Open-Access-Veröffentlichungen. Das DEAL-Konsortium schloss 2023 einen Vertrag mit Elsevier ab, der rund 900 deutschen Institutionen Zugang zu Zeitschriften sichert. Vor dem Vertrag hatten über 200 deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitweise keinen Zugang zu Elsevier-Publikationen, für die sie zuvor mit Steuergeldern bezahlt hatten. Das Paradox: Universitäten finanzieren über Forschungsgelder die Studien, bezahlen dann Publikationsgebühren an Verlage und kaufen schließlich den Zugang zu den eigenen Ergebnissen zurück.
Dann ist da noch die China-Dimension. 19 Konfuzius-Institute an deutschen Universitäten werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz als potenzielle Einflusskanäle der chinesischen Regierung bewertet. Das Handelsblatt berichtete 2022 über interne Warnungen des Bundesinnenministeriums. Goethe-Universität Frankfurt und Universität Hamburg haben ihre Institute inzwischen geschlossen. Über ein Dutzend sind noch aktiv, ohne verbindliche Transparenz- oder Trennungsregeln gegenüber chinesischen Staatsinteressen.
Was das für Studierende und den Bildungsauftrag bedeutet
Für Studierende aus einkommensschwachen Familien verschärft die Privatisierungslogik eine Konkurrenz, die sie strukturell benachteiligt. Wer an einer privaten Hochschule studiert, zahlt: von rund 165 Euro monatlich für günstige Fernprogramme bis zu 101.280 Euro Gesamtkosten für Zahnmedizin an der Universität Witten/Herdecke. Die 110 privaten Hochschulen in Deutschland (Stand Dezember 2024, darunter rund 83 Fachhochschulen) expandieren in dem Maß, in dem das öffentliche System unter Druck gerät.
Für Forscherinnen und Forscher bedeutet die Drittmittellogik einen unsichtbaren Filter bei der Themenwahl. Grundlagenforschung ohne industriellen Partner ist schwerer zu finanzieren. Geisteswissenschaften, die kaum externe Drittmittel akquirieren können, verlieren in Rankings, erhalten weniger Ressourcen und haben schließlich weniger Einfluss auf die strategische Ausrichtung von Universitäten. Die Vorstellung, dass eine öffentliche Universität Ort freier intellektueller Auseinandersetzung ist, wird unter Drittmitteldruck zur Fiktion.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Wissenschaftsrat fordern seit Jahren mehr Autonomie für Universitäten bei gleichzeitig besserer Grundfinanzierung. Der Widerspruch in dieser Position ist nicht aufgelöst: Mehr Autonomie bei sinkender Grundfinanzierung bedeutet in der Praxis mehr Abhängigkeit von Drittmitteln und damit mehr Einfluss externer Geldgeber auf Forschungsthemen.
Eine 2024 in den NCBI-Datenbanken veröffentlichte Analyse des deutschen Wissenschaftssystems nennt Schweiz, Dänemark und Schweden als Gegenmodelle: höhere öffentliche Investitionen pro Studierendem, geringere Befristungsquoten und weniger Abhängigkeit von Industriedrittmitteln. Das ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen, die diese Länder anders getroffen haben als Deutschland.
Bis Mitte 2026: Wenn Reform zu Reparatur schrumpft
Das reformierte WissZeitVG soll bis Mitte 2026 in Kraft treten. Der vorliegende Entwurf verlängert Mindestvertragslaufzeiten und schreibt vor, dass Befristungen an konkrete Projekte gebunden sein müssen. Das ist eine Verbesserung. Verbindliche Mindestquoten für unbefristete Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau, wie die GEW sie fordert, enthält der Entwurf nicht.
Was ein echter Kurswechsel bräuchte, lässt sich in drei Punkten benennen. Erstens eine stabile Grundfinanzierung, die Drittmittel ergänzt statt ersetzt. Zweitens verbindliche Transparenzpflichten für Industriekooperationen, anstelle der freiwilligen Stifterverband-Empfehlungen, die heute niemand überprüft. Drittens eine Beschäftigungsreform, die unbefristete Karrierewege im Mittelbau zur Regel macht statt zur Ausnahme. Alle drei Punkte haben politische Kosten. Keiner der drei ist im Koalitionsvertrag der Merz-Regierung vorgesehen.
Die Exzellenzstrategie läuft weiter. Bund und Länder verhandeln über die Nachfolge des Zukunftsvertrags ab 2027, ohne Signal, die Grundfinanzierungslogik zu verändern. Das Zweiklassensystem wird also nicht kleiner, sondern größer. Und die 96 Prozent, die befristet forschen, werden nicht weniger.
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