IStGH beantragt Haftbefehle gegen Israels Minister
Zwei amtierende israelische Kabinettsmitglieder wissen seit dem 19. Mai, dass der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs versiegelte Haftbefehlsanträge gegen sie gestellt hat. Finanzminister Bezalel Smotrich nannte das eine Kriegserklärung und unterzeichnete noch am selben Tag den Räumungsbefehl für Khan al-Ahmar. Das ist das palästinensische Beduinendorf im Westjordanland, dessen Zwangsräumung laut UN-Organen und dem Europaparlament einem Kriegsverbrechen gleichkäme. Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir erklärte, er habe weder Angst noch lasse er sich abschrecken. Die erste Reaktion auf die Gerichtsverfahren war eine neue Eskalation.
17. Mai: Der Antrag des IStGH-Anklägers
Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs stellte dem zuständigen Vorverfahrensausschuss am 17. Mai Anträge auf versiegelte Haftbefehle. Bekannt wurde das nicht durch das Gericht selbst: Das IStGH-Büro widersprach ausdrücklich Berichten, Haftbefehle seien bereits ausgestellt worden und verwies auf die vertrauliche Natur laufender Antragsverfahren nach Artikel 58 des Römischen Statuts. Smotrich selbst machte den Vorgang am 19. Mai öffentlich, als er erklärte, das Gericht suche seine Verhaftung.
Die Vorwürfe gegen Smotrich betreffen dem Vernehmen nach die systematische Expansion illegaler Siedlungen im Westjordanland und die erzwungene Vertreibung palästinensischer Bevölkerung. Smotrich verantwortet als Finanzminister seit 2022 zentrale Haushaltsmittel für den Siedlungsbau; Menschenrechtsorganisationen dokumentierten unter seiner Amtszeit einen deutlichen Anstieg der Siedlungsausbaugenehmigungen. Was dem ebenfalls angezielten Ben-Gvir konkret vorgeworfen wird, ist in öffentlichen Berichten weniger präzise gefasst, soll aber im Zusammenhang mit Siedlungsexpansion und Übergriffen auf palästinensische Gemeinden stehen.
19. Mai: Räumungsbefehl für Khan al-Ahmar
Khan al-Ahmar liegt in der Westbank, zwischen den israelischen Siedlungen Ma'ale Adumim und Kfar Adumim. Die rund 180 bis 200 Bewohner gehören dem Jahalin-Stamm an, Beduinen die bereits in den 1950er Jahren aus der Negev-Wüste vertrieben worden waren. Die UN, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Europaparlament haben wiederholt erklärt, eine Zwangsräumung des Dorfs würde internationales Recht verletzen und könnte einen Kriegsverbrechenstatbestand erfüllen. Der Europäische Gerichtshof hatte eine solche Räumung 2018 vorläufig untersagt.
Smotrich hat die Räumung Khan al-Ahmars über Jahre hinweg vorangetrieben. Dass er den Befehl genau an dem Tag unterzeichnete, an dem der IStGH-Antrag publik wurde, ist kaum zufällig. Ben-Gvir ergänzte, er sei weder eingeschüchtert noch von dem Antrag abzuhalten. Dieser Umgang mit dem Gerichtsverfahren verfolgt sichtlich das Ziel, den Eindruck zu vermeiden, das Gericht könne israelische Regierungspolitik beeinflussen.
Die internationale Reaktion: gespalten wie die Koalition
Australien, Kanada, Spanien, Belgien, Norwegen, Neuseeland und die Niederlande haben Smotrich und Ben-Gvir bereits die Einreise untersagt. Der EU-Außenministerrat scheiterte am 11. Mai mit einem Sanktionsantrag gegen die beiden Minister: Deutschland, Italien, Österreich, die Tschechische Republik und Ungarn blockierten die Aufnahme. Damit lehnte die EU koordinierte Maßnahmen gegen die beiden Männer ab, noch bevor die IStGH-Anträge bekannt wurden.
Deutschland befindet sich damit in einer juristisch heiklen Position. Internationale Rechtsprofessoren betonen, Deutschland sei als Vertragsstaat des Römischen Statuts rechtlich verpflichtet, ausgestellte IStGH-Haftbefehle zu vollziehen. Wenn die Vorverfahrensrichter die Haftbefehle genehmigen, müsste Deutschland Smotrich und Ben-Gvir bei einem Aufenthalt im Bundesgebiet festnehmen. Bei Netanyahu, für den der IStGH im November 2024 Haftbefehl ausstellte, hatte Deutschland signalisiert, dass man diese Pflicht ernst nehme.
Die USA sind nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts und unterstützen Israel. Washington hat zuvor Sanktionen gegen IStGH-Mitarbeiter verhängt, als das Gericht Haftbefehle gegen andere israelische Amtsträger ausstellte.
Wenn die Richter entscheiden
Die Haftbefehle gelten bislang als beantragt, nicht als genehmigt. Der zuständige Vorverfahrensausschuss muss prüfen, ob hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Vorwürfe zutreffen und dann entscheiden, ob er die Haftbefehle ausstellt. Eine Frist für diese Entscheidung gibt das Römische Statut nicht vor; beim Netanyahu-Verfahren dauerte es mehrere Monate von Antragstellung bis zur Ausstellung.
Sollten die Haftbefehle ausgestellt werden, wären Smotrich und Ben-Gvir in allen 124 IStGH-Mitgliedsstaaten theoretisch verhaftbar. Das hätte konkrete Folgen: Reisen nach Europa, die für israelische Kabinettsmitglieder bislang selbstverständlich waren, würden rechtlich riskant. Khan al-Ahmar wird zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich längst geräumt oder der Räumungsstreit vor israelischen Gerichten erneut eskaliert sein. Ob europäische Regierungen den Mut aufbringen, die Haftbefehle dann auch zu vollziehen, ist offen. Beim Netanyahu-Verfahren hat das bislang kein EU-Mitglied getan.
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