Leihmutterschaftsverbot: Ärzte haften, Eltern nicht
Das Embryonenschutzgesetz von 1990 droht Ärzten, die bei einer Leihmutterschaft mitwirken, mit bis zu drei Jahren Haft. Leihmütter und Wunscheltern hingegen sind nach demselben Gesetz ausdrücklich straflos. Jens Spahns Rücktritt als Unionsfraktionsvorsitzender hat eine Debatte neu entfacht, die Deutschland seit drei Jahrzehnten verdrängt. Eine Bild-Umfrage vom Juli zeigt das Ausmaß der Spaltung: 41 Prozent der Deutschen halten das Verbot für falsch, 39 Prozent für richtig.
Wer das Gesetz bestraft und wen es nicht bestraft
§ 1 Abs. 1 Nr. 7 des Embryonenschutzgesetzes verbietet Ärzten, einer Frau einen Embryo zu übertragen, damit sie das Kind anschließend an andere abgibt. Die Strafe: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Was in der öffentlichen Debatte kaum erwähnt wird: Leihmütter sind nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 ESchG ausdrücklich nicht strafbar. Wunscheltern werden ebenfalls nicht strafrechtlich verfolgt. Das Verbot richtet sich gegen Mediziner und Vermittler.
Das hat eine praktische Konsequenz: Wer ins Ausland reist und dort eine Leihmutterschaft durchführen lässt, handelt für sich selbst legal. Der Bundesgerichtshof entschied im Dezember 2014, dass ausländische Entscheidungen zur Elternschaft in Deutschland anerkannt werden können, wenn ein genetischer Zusammenhang besteht und ein ausländisches Gericht den Sachverhalt geprüft hat. In vielen Fällen ist dennoch ein deutsches Adoptionsverfahren nötig. Bis dahin ist die rechtliche Abstammung des Kindes offen. Deutschland verbietet formell, was es faktisch über das Ausland toleriert.
Die Argumente für eine Neuregelung
Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann forderte kurz nach Spahns Rücktritt, die Debatte ins Parlament zu bringen. Sie verwies dabei auf einen Bericht, der Bundesregierung bereits seit April 2024 vorliegt: die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die damalige Ampelkoalition mit 18 Expertinnen und Experten aus Medizin, Recht, Ethik und Psychologie besetzt hatte. Ihr Ergebnis nach einem Jahr Arbeit: Der Gesetzgeber könne das Verbot aufrechterhalten oder altruistische Leihmutterschaft unter engen Bedingungen erlauben, etwa innerhalb enger familiärer oder freundschaftlicher Beziehungen, mit umfassendem Schutz der Leihmutter und gesicherter rechtlicher Abstammung für das Kind. Eine klare Empfehlung enthält der Bericht nicht, er legt legislative Optionen vor.
Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats, sagte im Deutschlandfunk: "Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben." Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf nannte das Verbot in der taz paternalistisch: Wenn Frauen frei und informiert die Entscheidung träfen, ihren Körper für den Kinderwunsch anderer zur Verfügung zu stellen, sei das mit dem Menschenbild des Grundgesetzes vereinbar. Die Nationalakademie der Wissenschaften Leopoldina hält die Begründungen des Embryonenschutzgesetzes in ihrer Stellungnahme für "nach heutigem Kenntnisstand nicht überzeugend" und fordert seit 2019 ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz.
Die Argumente für das Verbot
Das schärfste Gegenargument lautet: Wo Leihmutterschaft legal wird, entsteht ein Markt. Sina Tonk von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes warnt vor struktureller Ausbeutung. Solange soziale Ungleichheit existiert, würden wirtschaftlich benachteiligte Frauen faktisch unter Druck gesetzt, ihren Körper für die Familienpläne Wohlhabenderer herzugeben. Die internationalen Erfahrungen stützen diese Einschätzung: In Indien, Kambodscha und der Ukraine entstanden vor der jeweiligen Regulierung Verhältnisse, in denen der Kinderwunsch zahlungskräftiger Paare auf eine vulnerable Angebotsseite traf und die von Aktivistinnen als reproduktive Ausbeutung beschrieben werden.
CDU-Bundesfamilienministerin Karin Prien sagte nach Spahns Rücktritt, die Partei halte an ihrer Linie fest. Im Februar 2026 hatte der CDU-Bundesparteitag beschlossen, dass Leihmutterschaft auch in ihrer altruistischen Form mit dem Werteverständnis der CDU unvereinbar sei. Der Einwand lautet: Altruismus ist in der Praxis kaum von indirekter Bezahlung zu unterscheiden, die Grenze zur Kommerzialisierung fließend. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht keine Änderung der Rechtslage vor.
Was beide Seiten teilen
Einig sind sich beide Lager in einem Punkt: Die aktuelle Lage für Kinder, die im Ausland durch Leihmutterschaft geboren werden, ist unbefriedigend. Auch Verbotsbefürworter verlangen keine Schlechterstellung dieser Kinder. Was sie trennt, ist die Frage, ob die Lösung in einer Reform des deutschen Rechts liegt oder in besseren internationalen Schutzstandards für Leihmütter und betroffene Kinder.
Einig ist man sich auch darin, dass kommerzielle Leihmutterschaft verboten bleiben soll. Die Debatte dreht sich ausschließlich um die altruistische Variante: ob eine Frau, die ohne Bezahlung und aus freier Entscheidung eine Schwangerschaft für andere austrägt, als gleichberechtigte Partnerin angesehen werden kann oder ob die körperliche und emotionale Dimension echte Freiwilligkeit strukturell ausschließt. Diese Frage ist weder rechtlich noch ethisch abschließend beantwortet.
Kein Termin, kein Beschluss
Der Kommissionsbericht von April 2024 hat bislang keine politische Reaktion ausgelöst. Das Bundesfamilienministerium plant keine Gesetzesänderung. Haßelmanns Vorstoß für eine parlamentarische Debatte kommt aus der Opposition. Solange die Koalitionsparteien CDU und SPD keine gemeinsame Linie finden, bleibt der Bericht eine Bestandsaufnahme ohne Konsequenz. Die SPD hat sich zu dieser Frage bislang nicht offiziell positioniert.
Das ist nicht zufällig. Das Thema verläuft quer zu Parteilinien: Es gibt CDU-Abgeordnete, die eine Reform befürworten und SPD-Politikerinnen, die das Verbot verteidigen. Eine Koalitionsentscheidung würde voraussetzen, dass beide Parteien intern zu einer Mehrheitsposition gelangen, was schwieriger ist als bei Themen, bei denen die Fronten zwischen Regierung und Opposition verlaufen.
Die 41 zu 39 Prozent in der Bild-Umfrage sind kein Handlungsauftrag für die Koalition, zeigen aber eines: Die gesellschaftliche Debatte ist reifer als der politische Diskurs. Wer zu Spahns Fall befragt wurde, wurde de facto nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz befragt, ohne es zu wissen. Ein Gesetz aus dem Jahr 1990, das seitdem nie grundlegend geprüft worden ist.
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