Mord ohne DNA: Nantes verurteilt den Maskenmann
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Mord ohne DNA: Nantes verurteilt den Maskenmann

Ein Gericht in Nantes hat den deutschen Serientäter Martin N. zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll 2004 in der Bretagne den zehnjährigen Jonathan entführt und getötet haben. Physische Beweise fehlten; das Gericht stützte sich auf ein Geständnis gegenüber einem Mithäftling und einen Augenzeugen.

5. Juni 2026, 20:43 Uhr 763 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Ein Gericht im westfranzösischen Nantes hat den 55-jährigen deutschen Erzieher Martin N. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass N. im April 2004 den zehnjährigen Jonathan in Saint-Brevin-les-Pins entführt und getötet hat. Es ist das zweite lebenslange Urteil gegen denselben Mann: 2012 hatte das Landgericht Stade ihn bereits für drei Morde in Norddeutschland zu lebenslanger Haft verurteilt. Verurteilt wurde er diesmal ohne ein einziges DNA-Spurenelement, das ihn direkt mit dem Tatort verbindet.

Die Verbrechen in Deutschland (1992 bis 2001)

Martin N. stammte aus Bremen und arbeitete als Erzieher in Ferienlagern und Heimen. Zwischen 1992 und 2001 missbrauchte er dutzende Jungen und ermordete drei von ihnen im Alter von acht, neun und 13 Jahren in Norddeutschland. Seinen Spitznamen erhielt er, weil er bei seinen nächtlichen Verbrechen eine dunkle Sturmhaube trug, die sein Gesicht verbarg. 2012 verurteilte ihn das Landgericht Stade zu lebenslanger Haft. Zum Zeitpunkt des Urteils in Nantes verbüßte er diese Strafe noch immer in Deutschland und wurde eigens für die Verhandlung nach Frankreich überstellt.

Der Mord in der Bretagne (April 2004)

Während Martin N. in Deutschland bereits auf dem Radar der Ermittler stand, verschwand im April 2004 der zehnjährige Jonathan aus einer Ferienanlage in Saint-Brevin-les-Pins in der Loire-Atlantique. Er war mit einer Schulgruppe auf Klassenfahrt. Sechs Wochen nach seinem Verschwinden wurde er nackt in einem Teich dreißig Kilometer entfernt gefunden. Die französischen Ermittler hatten zunächst keinen Verdächtigen.

Der Fall blieb jahrelang ungeklärt. Physische Beweise, die jemanden direkt mit dem Tatort verbanden, fehlten vollständig. Weder DNA noch Fingerabdrücke legten eine konkrete Spur. Die strukturelle Ähnlichkeit zu den norddeutschen Fällen brachte die Ermittlungen schließlich in eine neue Richtung.

Wie Frankreich die Spur nach Deutschland fand

Ab 2008 begannen französische Ermittler, die Parallelen zwischen Jonathans Verschwinden und den deutschen Fällen zu untersuchen: Kinder aus Ferienlagern, ein Täter der in solchen Einrichtungen arbeitete, nächtliche Verbrechen. 2017 lieferte ein ehemaliger Mithäftling den entscheidenden Hinweis: Er gab an, Martin N. habe ihm gestanden, in Frankreich ein Kind getötet zu haben und dabei ein Detail erwähnt, das bis dahin der Öffentlichkeit nicht bekannt gewesen war.

Im Prozess in Nantes sagten der Mithäftling per Videoschalte aus Deutschland und ein französischer Augenzeuge aus, der damals abends einen Wagen mit deutschem Kennzeichen in der Nähe des Fundortes beobachtet hatte. Außerdem wurden deutsch-französische Ermittler und psychiatrische Sachverständige gehört. Martin N. selbst bestritt während des gesamten Verfahrens eine Beteiligung am Tod Jonathans.

Was das Urteil über Beweisführung ohne DNA sagt

Das Nantes-Urteil ist deshalb bemerkenswert, weil es Schuld feststellt, ohne dass ein physischer Beweis den Angeklagten direkt mit der Tat verbindet. Die Basis des Urteils sind das Mithäftlingsgeständnis mit dem bisher unbekannten Detail, die Beobachtung eines deutschen Kennzeichens in der Nähe des Fundorts und die strukturelle Ähnlichkeit des Verbrechens mit den deutschen Taten.

In der deutschen und französischen Rechtspraxis ist das kein Sonderfall: Geständnisse gegenüber Dritten sind zulässig, wenn der Zeuge glaubwürdig wirkt und Details kennt, die nur der Täter wissen konnte. Das Gericht sah diese Schwelle als erfüllt an. Die Verteidigung, die auf dem Widerspruch zwischen Belastungseifer und dünner Beweislage insistierte, konnte es nicht überzeugen.

Der Fall zeigt auch, was langwierige Ermittlungen über Ländergrenzen hinweg leisten können und wo ihre Grenzen liegen. Zwischen dem Verschwinden Jonathans 2004 und dem Urteil in Nantes liegen 22 Jahre. Ermittler zweier Länder haben Akten ausgetauscht, Zeugen neu befragt und Parallelmuster identifiziert. Dass kein DNA-Element vorlag, war nicht Nachlässigkeit, sondern Tatbestand: Die Spurensicherung von 2004 arbeitete unter anderen Bedingungen und ein Teich löst biologisches Material auf.

Jonathans Familie wartet seit 22 Jahren auf ein Urteil. Sie hat es jetzt. Für Martin N. bedeutet das zweite Lebenslangs praktisch keine unmittelbare Änderung seiner Situation: Er sitzt bereits in Deutschland ein. Was das Urteil verändert, ist der rechtliche Status eines Falles, der zwei Länder, zwei Justizsysteme und mehr als zwei Jahrzehnte beschäftigt hat.

Quellen (8)

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