Pflegeversicherung: Defizit wächst auf 22 Milliarden
Politik

Pflegeversicherung: Defizit wächst auf 22 Milliarden

Die deutschen Pflegekassen stehen vor einem Defizit von über 22,5 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will bis Mitte Mai einen Reformentwurf vorlegen, der unter anderem höhere Beiträge für bestimmte Versichertengruppen vorsieht.

9. Mai 2026, 6:40 Uhr 554 Wörter · 3 Min. Lesezeit

In den Jahren 2027 und 2028 werden die deutschen Pflegekassen zusammen mehr als 22,5 Milliarden Euro mehr ausgeben als sie einnehmen. Diese Zahl legte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Landesgesundheitsministern vor und kündigte an, bis Mitte Mai einen Reformgesetzentwurf vorzulegen. Die Lücke ist kein plötzliches Ereignis, sondern das Ergebnis struktureller Weichenstellungen die seit Jahren falsch lagen.

Was die Pflegeversicherung ist und wofür sie zahlt

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die jüngste der fünf deutschen Sozialversicherungen, eingeführt 1995. Sie zahlt bei Pflegebedürftigkeit anteilig für häusliche und stationäre Pflege, je nach Pflegegrad. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 3,4 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose bei 4,0 Prozent. Die Versicherung deckt nicht die vollen Kosten: Wer im Pflegeheim lebt, zahlt im Schnitt über 2.000 Euro monatlich als Eigenanteil; die Kasse übernimmt einen nach Pflegegrad gestaffelten Festbetrag. Ein gestaffeltes Leistungszuschlagsystem sollte den Eigenanteil mit der Dauer des Aufenthalts senken.

Warum das Defizit ausgerechnet jetzt so groß ist

Die Hochrechnung von Ministerin Warken ergibt für 2027 ein Defizit von über 7,5 Milliarden Euro, für 2028 von über 15 Milliarden Euro. Bis 2030 wächst es weiter an. Drei Ursachen werden in Expertenkreisen diskutiert.

Erstens steigt die Zahl der als pflegebedürftig eingestuften Personen schneller als demografische Trends allein erklären. Immer mehr Menschen erhalten einen Pflegegrad, was höhere Leistungsausgaben erzwingt. Zweitens haben frühere Regierungen Leistungsausweitungen beschlossen, deren volle Kostenfolgen jetzt eintreten: Der 2023 eingeführte Pflegebonus für Heimbewohner und höhere Sachleistungen für häusliche Pflege waren politisch beliebt, aber die Gegenfinanzierung fehlte. Drittens hat die Beitragseinnahmeseite mit der Inflation nicht Schritt gehalten.

Was Warkens Reform vorsieht

Warken hat beim Treffen mit den Länderministern erste Eckpunkte vorgelegt. Für Ehegatten in der Familienversicherung, die weder Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, soll ein eigener Beitrag von 0,7 Prozent eingeführt werden. Das entspricht bei einem Bruttolohn von 3.500 Euro monatlich etwa 24 Euro pro Monat. Zusätzlich soll der Beitragsbemessungsrahmen angehoben werden, sodass Besserverdienende mehr einzahlen.

Für Pflegeheimbewohner wird das Leistungszuschlagsystem gestreckt: Bisher erhöhte sich der Zuschuss nach 12 Monaten Heimaufenthalt deutlich, künftig soll das erst nach 18 Monaten geschehen. Das bedeutet konkret: In der Übergangsphase zahlen Heimbewohner länger den höheren Eigenanteil. Organisationen der freien Wohlfahrtspflege haben diesen Punkt scharf kritisiert.

Was Kritiker bemängeln

Die Sozialverbände und Wohlfahrtsorganisationen werfen Warken vor, die Kosten der Krise auf die Schwächsten zu verlagern: Heimbewohner, die ohnehin schon einen großen Teil ihrer Rente für Pflegekosten aufwenden, sollen länger auf Entlastung warten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte bereits nach Bekanntwerden der Eckpunkte gewarnt, die Reform verringere den Zugang zur Pflege statt ihn zu verbessern.

Inhaltlich gilt die Kritik auch dem engeren Reformrahmen. Ökonomen wie Bert Rürup haben seit Jahren eine Pflegebürgerversicherung vorgeschlagen, in die auch Beamte und Selbständige einzahlen würden. Das würde die Beitragsbasis deutlich verbreitern. Eine Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert wird, findet sich im Warken-Entwurf ebenfalls nicht. Stattdessen bleibt der Reformkorridor eng: höhere Beiträge für Beschäftigte und längere Wartezeiten für Heimbewohner.

Mitte Mai kommt der Entwurf

Warken hat zugesagt, den vollständigen Gesetzentwurf bis spätestens Mitte Mai vorzulegen. Danach folgen die parlamentarischen Lesungen, in denen Koalitionspartner und Opposition noch Änderungen einbringen können. Der Zeitdruck ist groß: Ohne Gegenmaßnahmen benötigen die Pflegekassen laut Prognose bereits 2026 ein Darlehen aus dem Bundeshaushalt, bevor das eigentliche Defizit 2027 beginnt. Ob die Koalition einen so unpopulären Entwurf politisch durchsetzen kann, ohne dass einzelne Gruppen, Heimbewohner, Beamtenfamilien, Gutverdienende, massiv dagegen mobilisieren, gilt als die eigentliche Herausforderung.

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