Pflegekrise: GKV fordert Steuergeld
GKV-Spitzenverbandschef Oliver Blatt nannte die Lage am Montag „die größte Bewährungsprobe der Pflegeversicherung seit ihrer Gründung vor 31 Jahren”. Seine Forderung danach war konsequent: Ohne Bundeszuschüsse aus Steuermitteln werde das System die Krise nicht überstehen. Das ist eine bemerkenswerte Aussage für den Chef einer Versicherung: Er erklärt, das Versicherungsprinzip sei erschöpft. Eine im Februar 2026 erhobene Umfrage des Sozialverbands VdK belegt, dass 70 Prozent der Deutschen genau das fürchten: Nur 30 Prozent glauben, im Alter sicher versorgt zu sein.
Warum 70 Prozent dem System misstrauen
Die VdK-Umfrage vom Februar 2026 befragte 2.204 Personen repräsentativ für Deutschland. Das Ergebnis ist eindeutig: Sieben von zehn Erwachsenen vertrauen nicht darauf, im Pflegefall ausreichend versorgt zu werden. Der Grund liegt auf der Hand: Wer in ein Pflegeheim muss, zahlt nach Angaben des VdK durchschnittlich über 2.000 Euro monatlich als Eigenanteil. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Festbetrag, der die tatsächlichen Heimkosten nicht deckt. Bei einer Durchschnittsrente von unter 2.000 Euro bedeutet das: Das Pflegeheim kostet mehr als die Rente.
Jeder dritte Pflegeheimbewohner bezieht deswegen bereits Sozialhilfe. Das war bei Einführung der Pflegeversicherung 1995 nicht vorgesehen. Die Kasse sollte die Versorgung absichern, nicht eine neue Sozialhilfepflichtigkeit erzeugen. Dieser Befund macht deutlich, wie weit die Wirklichkeit vom ursprünglichen Versprechen abgewichen ist.
Was DGB und VdK fordern
Der DGB fordert in einer aktuellen Stellungnahme eine solidarische Pflegevollversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen, einschließlich Beamter, Abgeordneter und Selbstständiger. Diese Gruppen sind bislang von der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschlossen und versichern sich stattdessen privat. Die Beitragsbasis der gesetzlichen Kassen wird dadurch schmaler, während die Kosten für alle Versicherten steigen. Der DGB beziffert die Pflegekosten für Betroffene auf durchschnittlich über 3.200 Euro monatlich und lehnt jede weitere Beitragssatzerhöhung ab, solange Privilegierte ausgenommen bleiben.
Der Sozialverband VdK stellt ähnliche Forderungen, fügt aber einen weiteren Punkt hinzu: ein Pflegesalär für Angehörige, die zu Hause pflegen. Das österreichische Bundesland Burgenland zahlt pflegenden Angehörigen ein monatliches Gehalt, wenn sie einen Pflegebedürftigen vollzeitlich betreuen und dafür auf Berufstätigkeit verzichten. VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert ein bundesweit geltendes Äquivalent. Zusätzlich will der VdK Pflege stärker als kommunale Aufgabe verankern, um die Versorgung territorial gleichmäßiger zu gestalten.
Warum die Versicherungslogik an ihre Grenzen stößt
Der aktuelle Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt bei 3,6 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose bei 4,2 Prozent. Dieser Satz gilt als politisch nicht weiter erhöhbar: Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände haben signalisiert, dass jede weitere Anhebung Investitionen und Beschäftigung belastet. Gleichzeitig wächst das Defizit: Die Pflegekassen werden 2027 und 2028 zusammen über 22 Milliarden Euro mehr ausgeben als einnehmen. Ohne Gegenmaßnahmen benötigen sie bereits 2026 ein Darlehen aus dem Bundeshaushalt.
GKV-Chef Oliver Blatt hat diese Lücke als Argument für Bundeszuschüsse genutzt: Wenn die Beitragssatzlogik erschöpft sei, müssten Steuermittel einspringen. Das wäre ein Systembruch. Die Pflegeversicherung war als selbsttragende Umlageversicherung konzipiert, nicht als steuerfinanziertes Sozialsystem. Sobald Steuermittel fließen, verliert sie ihren spezifischen Status zwischen Versicherung und Wohlfahrtsstaat.
Ökonomen wie Bert Rürup haben seit Jahren auf die Beitragsbasisschieflage hingewiesen: Eine Bürgerversicherung nach dem Vorbild der gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Einkommensarten einbezieht, würde die Finanzbasis sofort verbreitern. Politisch war das bislang nicht durchsetzbar. CDU und FDP hatten diesen Weg in den vergangenen Jahren blockiert, weil er die Abschaffung der privaten Pflegepflichtversicherung bedeuten würde.
Bis Mitte Mai entscheidet Warkens Entwurf
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat angekündigt, bis Mitte Mai einen vollständigen Gesetzentwurf vorzulegen. Bekannte Eckpunkte deuten auf einen engen Reformkorridor hin: höhere Beiträge für Ehegatten ohne Kinder in der Familienversicherung, gestreckte Leistungszuschläge für Heimbewohner und eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Eine Bürgerversicherung oder Bundeszuschüsse sind in den bisherigen Eckpunkten nicht vorgesehen.
Der Abstand zwischen dem, was Warken plant und dem, was DGB und VdK fordern, ist groß. Der DGB hat die bekannten Eckpunkte als nicht ausreichend charakterisiert, um die Krise zu überwinden. VdK-Präsidentin Bentele warnte, die geplanten Einschnitte würden für Heimbewohner zu Krisensituationen führen. GKV-Chef Blatt hat die politische Spannung auf den Punkt gebracht: Er verlangt Staatsgeld, während die Koalition über Beitragsanpassungen redet.
Wenn Warkens Entwurf Ende Mai im Kabinett landet, wird sich zeigen, ob die Bundesregierung die strukturelle Diagnose teilt oder nur die unmittelbare Finanzierungslücke stopft. Die 70 Prozent der Deutschen, die dem System nicht vertrauen, werden auf beides schauen.
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