Koalitionspaket: Wer gewinnt, wer verliert
Am 1. Juli einigten sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss auf 34 Reformen. Bundeskanzler Friedrich Merz nennt das Ergebnis ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Wer tatsächlich davon profitiert und wer die Rechnung zahlt, zeigt ein Blick auf die konkreten Maßnahmen.
34 Maßnahmen, vier Schwerpunkte
Das Paket umfasst nach Angaben der Bundesregierung 34 Einzelmaßnahmen aus den Bereichen Steuern, Arbeitsmarkt, Rente, Bürokratieabbau und Digitalisierung. (alternativ: Lead und Überschrift auf »mehr als 34« anpassen) Das Nettoentlastungsvolumen liegt bei rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.
Den größten Batzen beansprucht die Steuerreform, die ab dem 1. Januar 2027 wirken soll. Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag steigen, das Kindergeld wird auf 272 Euro monatlich bis 2028 erhöht, der Arbeitnehmerpauschbetrag ausgedehnt. Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge sollen bis zu 75 Euro stündlich steuerfrei sein. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen spart ab 2028 nach Regierungsangaben rund 600 Euro jährlich. Finanziert werden diese Entlastungen über eine Spreizung der sogenannten Reichensteuer: Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro gilt künftig ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro von 47 Prozent. Bisher galt ab 277.826 Euro einheitlich 45 Prozent. Zugleich steigt der Pauschalabgabensatz für Minijobs von 2 auf 5 Prozent, was Beschäftigung im Niedriglohnbereich für Arbeitgeber teurer macht.
Auf dem Arbeitsmarkt verlängert die Koalition die zulässige Dauer sachgrundloser Befristungen von 24 auf 48 Monate; sechs Verlängerungen werden erlaubt. Die Regelung gilt bis Ende 2030 für neu eingestellte Beschäftigte. Für Hochverdiener gibt es steuerliche Erleichterungen bei Abfindungen, wenn rasch eine neue Stelle angetreten wird.
Die umstrittenste Einzelmaßnahme ist die Krankschreibungsreform. Telefonische Krankmeldungen werden abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bisher war eine Krankschreibung erst ab dem vierten Tag Pflicht. Einzelne tarifvertragliche Regelungen können Ausnahmen erlauben.
Das Rentenpaket soll bis Ende 2026 verabschiedet werden. Darin enthalten: eine Kapitalrente, bei der Teile der Rentenversicherungsbeiträge in einen staatlichen Kapitalstock fließen, sowie eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters über 67 hinaus. Die Beiträge zur Rentenversicherung steigen dabei zunächst um bis zu zwei Prozentpunkte, bevor der Kapitalstock ausgebaut ist.
Wo der Widerstand kommt
Die Grünen lehnen das Paket geschlossen ab. Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck nannte die Steuerreform eine „Mogelpackung“: Am Ende würden viele Menschen kaum etwas spüren oder, kombiniert mit der temporären Rentenversicherungserhöhung, sogar stärker belastet werden. Grünen-Vorsitzender Felix Banaszak sprach von „Arbeitsverweigerung“: Die Koalition feiere ein Wachstumsprogramm, das Sonntagsöffnungszeiten für Bäcker reguliere und Beschäftigte bei Krankheit sofort zum Arzt schicke.
Bei der Krankschreibungsreform verläuft die Kritiklinie quer durch das politische Spektrum. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärte, es „grenze an Wahnsinn“, Tausende von Menschen für eine bloße Formalie in ohnehin überfüllte Praxen zu schicken. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält die Maßnahme für „kontraproduktiv“ und sieht darin ein Misstrauen gegenüber den Beschäftigten. Die Krankenkasse DAK-Gesundheit wies darauf hin, dass die Telefonkrankmeldung die Zahl der Krankschreibungen statistisch nicht erhöht hatte. Auf der anderen Seite begrüßte der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände die Änderung als „überfälligen Kurswechsel“.
Was das Paket systematisch auslässt
Bemerkenswert ist, was in 34 Maßnahmen keinen Platz fand. Die kalte Progression, also die schleichende Steuermehrbelastung durch Inflation, wird laut Grünen nur teilweise ausgeglichen: Der Grundfreibetrag steigt um 4,4 Prozent, was exakt dem gesetzlich vorgeschriebenen Inflationsausgleich entspricht. Der strukturelle „Mittelstandsbauch“ im Einkommensteuertarif bleibt unangetastet.
Gleichzeitig plant Finanzminister Lars Klingbeil für den Haushalt 2027 eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro, rund 7,9 Milliarden Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Der Grünen-Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer nannte das eine „Luftbuchung ohne konkrete Deckung“: Die Ministerien sollen vage Effizienzgewinne liefern, der Reservefonds werde entgegen allen Versprechen geleert, Investitionen würden künstlich aufgebläht.
Was ebenfalls fehlt, sind Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmenseite. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt das jährliche Potenzial einer Vermögenssteuer je nach Ausgestaltung auf 25 bis 147 Milliarden Euro. Eine Reform der Erbschaftssteuer oder eine Anhebung der Kapitalertragsteuer stand nicht zur Debatte. Frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, eine der bekanntesten Expertinnen in Sachen Cum-Ex, schätzt den Schaden durch Steuerhinterziehung auf jährlich rund 100 Milliarden Euro. Die 34 Maßnahmen enthalten keine Stärkung der Steuerfahndung.
Bundestagsabstimmung bis zum 10. Juli
Die letzte reguläre Bundestagssitzung vor der Sommerpause findet am 10. Juli statt. Bis dahin muss das Reformpaket in Gesetzesform vorliegen und verabschiedet sein, sonst vertagt sich der größte Teil der Beschlüsse auf den Herbst. Die Oppositionsfraktionen von Grünen und BSW haben angekündigt, die Krankschreibungsreform im Bundesrat anfechten zu wollen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte bereits im Vorfeld eingeräumt, nicht alles lasse sich bis zur Sommerpause lösen. Das Rentenpaket soll nach Koalitionszusage noch bis Ende 2026 verabschiedet werden; einen konkreten Zeitplan für die parlamentarischen Lesungen nannte die Koalition bislang nicht. Die Steuerreform tritt frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft, sofern der Bundestag zustimmt und der Bundesrat sie nicht blockiert.
Aktualisierungen
Update 12. Juli, 03:09 Uhr: Zum 1. Juli trat die im Reformpaket angekündigte Rentenanpassung in Kraft: 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten seitdem 4,24 Prozent mehr Rente, der Rentenwert stieg von 40,79 auf 42,52 Euro. Die Erhöhung fiel höher aus als die im Dezember erwarteten 3,73 Prozent, weil die Lohnentwicklung 2025 stärker ausfiel als prognostiziert. Am 10. Juli verabschiedete der Bundestag die GKV-Finanzreform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen mit 319 Ja- gegen 286 Nein-Stimmen; Grüne, AfD und BSW stimmten dagegen. Bundeskanzler Friedrich Merz zog am 12. Juli in einer Regierungserklärung im Bundestag eine erste Bilanz nach 14 Monaten im Amt und verwies auf die umgesetzten Maßnahmen als Beleg für die Handlungsfähigkeit der Koalition.
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