Saisonarbeit in Deutschland: Das System des Lohnraubs
Jedes Jahr kommen rund 243.000 Menschen aus Rumänien und Osteuropa nach Deutschland, um die Ernte einzuholen. Sie stechen Spargel, pflücken Erdbeeren und ernten Äpfel. Ohne sie bräche die deutsche Landwirtschaft zusammen: 28 Prozent aller Agrarbeschäftigten im Land sind Saisonkräfte. Doch wer hinter die Statistik schaut, findet ein System aus Unterkunftswucher, illegalen Lohnabzügen und systematisch ignorierten Arbeitsrechten. Kontrolliert wird immer weniger. Und während die Gewerkschaften seit Jahren dokumentieren, was diese Menschen erleben, fordert der größte Agrarlobbyverband des Landes das Gegenteil von Schutz.
243.000 Menschen, die Deutschlands Ernte einbringen
Die Zahlen, die das Statistische Bundesamt im April 2025 veröffentlichte, sind eindeutig: Im Referenzjahr 2023 waren von insgesamt 876.000 Beschäftigten in der deutschen Landwirtschaft 243.000 Saisonarbeitskräfte, was genau 28 Prozent entspricht. Über 80 Prozent von ihnen kommen aus Rumänien, der Rest vorwiegend aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern. Innerhalb eines Jahrzehnts hat Polen seine Rolle als Hauptherkunftsland verloren: Steigende Löhne und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten zu Hause machen die Arbeit in Deutschland für polnische Arbeitskräfte schlicht weniger attraktiv. Rumänische Arbeitskräfte füllten die Lücke.
In Baden-Württemberg liegt die Abhängigkeit besonders hoch: 31 Prozent der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte im Obstanbau sind Saisonbeschäftigte. Das Geschäftsmodell der Branche basiert seit Jahrzehnten auf dieser Arbeitskraft. Und es nutzt strukturelle Schlupflöcher im deutschen Arbeitsrecht: Kurzfristig Beschäftigte unter 70 Arbeitstagen zahlen weder in die Kranken- noch in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung ein. Für Arbeitgeber ist das ein erheblicher Kostenvorteil. Für die Arbeitskräfte bedeutet es: Wer sich verletzt oder krank wird, ist auf sich gestellt. Wer nach dem Einsatz keine Arbeit findet, bekommt kein Arbeitslosengeld. Wer jahrelang die Ernte einholt, baut keine Rentenansprüche auf.
Der DGB-Beratungsdienst Faire Mobilität, der seit Jahren osteuropäische Wanderarbeitnehmer in Deutschland berät, dokumentiert in seinem Jahresbericht, dass vielen Saisonarbeitskräften diese Rechtslage bei Vertragsabschluss nicht bekannt ist. Die Werbung für die Stellen beschreibt attraktive Einkommen, verschweigt aber die fehlende soziale Absicherung.
Wuchermieten, Lohnraub und 16-Stunden-Tage
Das Muster der Ausbeutung ist dokumentiert und wiederkehrend. Der Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2026 bundesweit bei 13,90 Euro die Stunde. Er wird in vielen Betrieben formal eingehalten, doch über Abzüge ausgehöhlt. Vom Bruttolohn abgezogen werden: Unterkunftskosten, Mahlzeiten, Werkzeuge, Schutzausrüstung, Kautionen und vertraglich vereinbarte Strafen. Was am Ende überwiesen wird, liegt weit unter dem gesetzlichen Mindestanspruch.
Faire Mobilität dokumentierte in seinem Saisonbericht 2024, dessen Schwerpunktthema Unterkünfte waren: Typische Unterkunftskosten liegen zwischen 18 und 21 Euro pro Tag für Bett und Mahlzeit. Das sind bis zu 630 Euro im Monat allein für die Unterkunft. Auf einer Sechs-Tage-Woche mit 48 Stunden und 13,90 Euro Bruttolohn verdient ein Saisonarbeiter rund 2.675 Euro brutto. Nach Abzug von Unterkunft, Mahlzeiten und weiteren Abzügen bleibt ein Bruchteil davon übrig.
Der extremste dokumentierte Fall: In Hessen wurde für einen 15 Quadratmeter kleinen Metallcontainer mehr als 2.000 Euro Monatsmiete verlangt. Das übersteigt den Tatbestand des Mietwuchers nach § 291 des Strafgesetzbuches deutlich. Strafrechtliche Konsequenzen gab es in dem Fall keine.
Die Arbeitszeiten verschärfen das Bild. Der Saisonbericht 2025 der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der unter dem Titel "Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeiten und schlechte Unterkünfte" erschien, dokumentiert: Arbeitstage von bis zu 16 Stunden und Wochenarbeitszeiten von über 70 Stunden sind in der Erntesaison keine Ausnahme. Die gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen wird in vielen Betrieben systematisch ignoriert. In einzelnen Betrieben wird an sieben Tagen die Woche gearbeitet, ohne Ausgleich. Der DGB und die IG BAU verzeichneten in ihrer Analyse, dass die verlangten Erntequoten im Spargelanbau innerhalb eines Jahres von 11 auf 14 Kilogramm pro Stunde gestiegen sind, ein Anstieg um 27 Prozent, bei unveränderten Stundenlöhnen.
Migazin berichtete im März 2026 über aktuelle Missstände auf deutschen Höfen: Lohnbetrug, Mietwucher und Akkorddruck prägen den Alltag vieler Saisonarbeitskräfte. Besonders problematisch: Arbeitskräfte aus Rumänien, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, verstehen ihre Verträge oft nicht und wissen nicht, welche Abzüge zulässig und welche rechtswidrig sind.
Kontrollen um 67 Prozent gesunken
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ist die Behörde, die Betriebe auf Mindestlohnverstöße, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung prüft. In der Landwirtschaft weist sie seit Jahren überdurchschnittlich hohe Quoten an Mindestlohnverstößen aus. Und trotzdem: Die Zahl der geprüften Betriebe ist drastisch gesunken.
2021 prüfte die FKS noch 839 Agrarbetriebe. 2024 waren es noch 274, ein Rückgang von 67 Prozent innerhalb von drei Jahren. Die Zahl der Betriebe im Land blieb unverändert, die dokumentierten Verstöße auch. Was schrumpfte, war die Kontrollkapazität: Weniger als ein Prozent aller FKS-Prüfungen entfällt heute auf die Landwirtschaft. Ein Antrag im Bundesrat, der strengere Kontrollen gesetzlich festlegen wollte, scheiterte 2024 ohne Mehrheit.
Das ist kein Zufall, sondern eine politische Entscheidung. Die FKS ist chronisch unterbesetzt und die Prioritäten wurden anderswo gesetzt. Der Zoll dokumentiert in seiner eigenen Jahresbilanz 2023, dass die Landwirtschaft gemessen an ihren Beschäftigtenzahlen eine der Branchen mit den höchsten Mindestlohnverstoß-Quoten ist. Dass ausgerechnet hier die Kontrolldichte am stärksten schrumpft, ist schwer mit mangelnden Hinweisen auf Fehlverhalten zu erklären.
Das Resultat ist eine faktische Straflosigkeit. Wer in einem Betrieb Saisonkräfte ausbeutet, muss mit einem Kontrollbesuch des Zolls mit einer Wahrscheinlichkeit rechnen, die gegen null geht. Die Abschreckung, die das Kontrollsystem erzeugen soll, funktioniert nicht.
CDU-Parteitag und die 20-Prozent-Forderung
Gegen diese Kulisse aus dokumentierten Verstößen und sinkenden Kontrollen entwickelte die Agrarlobby im Winter 2025 und Frühjahr 2026 eine bemerkenswerte Initiative. Der Deutsche Bauernverband (DBV) beauftragte den Tübinger Arbeitsrechtsprofessor Christian Picker mit einem Rechtsgutachten. Dessen Ergebnis, veröffentlicht im Frühjahr 2026: Eine 20-prozentige Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns speziell für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft sei verfassungsrechtlich und europarechtlich zulässig. Die Begründung: Ein einheitlicher Mindestlohn treffe arbeitsintensive Sonderkulturen wie Obst und Gemüse härter als andere Sektoren.
Daraufhin forderten der DBV und sieben weitere Verbände die Bundesregierung auf, eine entsprechende Sonderregelung im Mindestlohngesetz zu verankern. Statt 13,90 Euro sollen Saisonkräfte dann nur noch 11,12 Euro die Stunde verdienen dürfen.
Der CDU-Bundesparteitag in Stuttgart beschloss am 20. und 21. Februar 2026, diese Forderung politisch zu unterstützen und eine Ausnahme für die Landwirtschaft beim Mindestlohn einzufordern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft lehnte sektorspezifische Ausnahmen kategorisch ab. Die Forderung aber steht und sie hat eine Partei mit Regierungsbeteiligung hinter sich.
Die Reaktionen der Gewerkschaften waren eindeutig. Der DGB Bayern sprach von einem "Mindestlohn zweiter Klasse". Die IG BAU bezeichnete die geplante Absenkung als "rechtswidrige Diskriminierung". Der DGB-Beratungsdienst Faire Mobilität wies darauf hin, was eine legale Absenkung der Ausgangsgröße bedeuten würde: Alle weiteren Abzüge über Unterkunft, Mahlzeiten und Ausrüstung geschähen dann von einer niedrigeren Basis aus. Der faktische Stundenlohn nach Abzügen würde weiter sinken.
Der internationale Vergleich macht das Strukturproblem sichtbar. In der Schweiz regeln Gesamtarbeitsverträge die Bedingungen in der Landwirtschaft verbindlich. Im Kanton Genf liegt der Mindestlohn für landwirtschaftliche Beschäftigung bei 18,07 Franken die Stunde. In anderen Kantonen beginnen die Richtlöhne tiefer, aber die soziale Einbettung unterscheidet sich grundlegend von der deutschen Praxis: Schweizer Saisonarbeitskräfte sind in kantonale Sozialsysteme eingebunden und haben Anspruch auf Krankenversicherung und Unfallschutz. In Deutschland zahlen Saisonarbeitskräfte unter 70 Beschäftigungstagen keine Sozialversicherungsbeiträge.
Bis Dezember 2026 zwingt Brüssel Berlin zur Klarheit
Am 1. Dezember 2024 trat die EU-Richtlinie 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in Kraft. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 2. Dezember 2026 die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Ihr Kernstück ist die widerlegbare Beschäftigungsvermutung: Wenn eine digitale Plattform oder ein Vermittler Steuerung und Kontrolle über Arbeitskräfte ausübt, gelten diese als abhängig Beschäftigte mit allen damit verbundenen Schutzrechten, solange der Vermittler nicht das Gegenteil nachweist.
Das trifft auch auf einen wachsenden Teil der Saisonarbeitsvermittlung zu. Immer mehr Arbeitskräfte werden über digitale Plattformen und Netzwerke nach Deutschland vermittelt. Die Richtlinie würde bedeuten, dass diese Vermittler für die Einhaltung von Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sozialversicherungspflichten mit in die Verantwortung genommen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitet die Umsetzung vor.
IG BAU und DGB sehen die Dezember-Frist als Gelegenheit. Sie fordern, die Umsetzung der Plattformarbeitsrichtlinie mit einer Stärkung der bestehenden Durchsetzungsinfrastruktur zu verbinden: mehr Prüfkapazitäten bei der FKS, verbindliche Obergrenzen für Unterkunftsabzüge und Klarheit bei der Sozialversicherungspflicht für Kurzzeitbeschäftigte.
Das Muster der Vergangenheit gibt wenig Anlass zum Optimismus. Die EU-Richtlinie 2014/36/EU schreibt seit über einem Jahrzehnt Mindeststandards für die Unterbringung und Gleichbehandlung von Saisonarbeitskräften vor. Ihre Anforderungen an dokumentierte Arbeitsverträge, angemessene Unterkunft und Schutz vor missbräuchlichen Abzügen sind bis heute Papier, weil Kontrollen fehlen. Die IG BAU und Faire Mobilität zeigen in ihren Berichten Jahr für Jahr die Lücke zwischen europäischem Anspruch und deutschem Vollzug.
Was bis Dezember 2026 entschieden wird, ist deshalb keine technische Rechtsfrage. Es ist eine politische: ob Deutschland die Arbeitsbedingungen der 243.000 Menschen, auf deren Arbeit das Land saisonal angewiesen ist, ernstnimmt oder erneut das Minimum wählt. Während die Agrarlobby auf eine Absenkung des Mindestlohns drängt und die Kontrollbehörden personell ausgedünnt werden, ernten die 243.000 weiter.
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