Scheuer vor Gericht wegen Mautfalschaussage
Mindestens 243 Millionen Euro Steuergeld flossen als Schadensersatz an die Betreiber der gescheiterten Pkw-Maut, nachdem das Projekt 2019 am Europäischen Gerichtshof gescheitert war. Das Landgericht Berlin ließ nun die Anklage gegen den damaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seinen Staatssekretär Gerhard Schulz wegen Falschaussage vor dem Mautuntersuchungsausschuss zu. Der Vorwurf: Scheuer habe in der parlamentarischen Befragung geleugnet, dass die Betreiber ein konkretes Angebot zur Risikominimierung gemacht hatten.
Das teuerste Nichtstun der Großen Koalition
Die Pkw-Maut war ein Herzstück des CSU-Wahlprogramms. Scheuer, Bundesverkehrsminister von 2018 bis 2021, trieb das Projekt voran: Das Betreiberkonsortium aus CTS Eventim (über die Tochter Autoticket GmbH) und Kapsch TrafficCom sollte die Infrastruktur aufbauen. Deutschen Autofahrern sollte die Maut über eine gleichwertige Kfz-Steuerentlastung zurückfließen, ausländische Halter würden zahlen. Der Europäische Gerichtshof erklärte dieses Modell im Juni 2019 für rechtswidrig: Die Diskriminierung ausländischer Fahrzeughalter verstoße gegen EU-Recht.
Das Entscheidende an Scheuers Verhalten liegt im November 2018. Am 29. dieses Monats trafen sich Scheuer, Staatssekretär Schulz sowie die Betreiber Klaus-Peter Schulenberg (CTS Eventim) und Georg Kapsch im Ministerium. Die Betreiber boten an, die Vertragsunterzeichnung bis nach dem EuGH-Urteil aufzuschieben, um ihr eigenes Investitionsrisiko abzusichern. Hätte Scheuer zugestimmt, wäre das Finanzrisiko bei den Betreibern geblieben und ein Millionenschaden für den Bund hätte sich möglicherweise abwenden lassen.
Scheuer lehnte ab und unterzeichnete kurz darauf die Verträge. Als die Maut scheiterte, forderten die Betreiber Schadensersatz. Ein Schiedsgericht sprach ihnen 243 Millionen Euro zu. Ein dem Bundesrechnungshof vorliegendes vertrauliches Gutachten bezifferte den Gesamtschaden für den Bund auf bis zu 776 Millionen Euro, wenn man Planungskosten und Vorbereitungskosten einrechnet.
Zwei Erinnerungen, eine Wahrheit
Der Mautuntersuchungsausschuss des Bundestags befragte ab 2019 alle Beteiligten. Schulenberg und Kapsch sagten übereinstimmend aus, bei dem Treffen im November 2018 ein Aufschiebungsangebot gemacht zu haben. Scheuer und Schulz bestritten das unter Wahrheitspflicht. Eine der beiden Seiten musste gelogen haben.
Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob im August 2025 Anklage wegen Falschaussage gemäß § 153 Strafgesetzbuch. Das Landgericht Berlin entschied Ende Mai 2026, dass die Beweislage für eine Hauptverhandlung ausreicht. Die sogenannte Anklagezulassung bedeutet: Die Kammer hält es für hinreichend wahrscheinlich, dass Scheuer und Schulz vor dem Ausschuss die Unwahrheit gesagt haben.
Scheuer weist alle Vorwürfe zurück. Sein Anwalt Daniel Krause erklärte nach der Anklagezulassung, die Hauptverhandlung werde "endlich die Möglichkeit bieten, den Sachverhalt unter Beteiligung der Verteidigung umfassend zu klären". Scheuer sei "zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt wird".
Grünenpolitiker Tarek Al-Wazir, Vorsitzender des Bundestags-Verkehrsausschusses, begrüßte den Prozess: "Ein Untersuchungsausschuss ist keine Muppet-Show zur öffentlichen Unterhaltung, sondern ein Kontrollinstrument des Parlaments zur gründlichen Aufklärung vermuteter Pflichtverletzungen."
Parlamentarische Kontrolle auf dem Prüfstand
Strafverfahren gegen frühere Bundesminister wegen Aussagen vor Untersuchungsausschüssen sind in Deutschland selten. Das liegt nicht daran, dass Falschaussagen vor Ausschüssen unproblematisch wären, sondern daran, dass die Hürde von einer politisch strittigen Aussage zu einer strafrechtlichen Anklage juristisch außerordentlich hoch ist. § 153 StGB setzt voraus, dass die falsche Aussage wissentlich und willentlich gemacht wurde.
Genau das nimmt die Staatsanwaltschaft hier an: Es geht nicht um Erinnerungslücken oder interpretierbare Formulierungen, sondern um einen direkten Widerspruch zwischen den Aussagen des Ministers und denen der Betreiber über ein konkretes, datiertes Angebot. Die Anklagezulassung signalisiert, dass das Gericht diesen Widerspruch als ausreichend belegt einschätzt.
Der Strafrahmen für falsche uneidliche Aussage beträgt drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Bei einer Verurteilung wäre eine Bewährungsstrafe denkbar, aber nicht zwingend. Für Scheuer, der 2021 nicht erneut für den Bundestag kandidierte, geht es nicht mehr um politisches Kapital. Das Verfahren sendet aber ein Signal an künftige Amtsträger: Falschaussagen vor parlamentarischen Kontrollgremien können, wenn der Sachverhalt hinreichend klar ist, strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wirtschaftsstrafkammer ohne Starttermin
Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin koordiniert die Terminplanung derzeit mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Bei komplexen Wirtschaftsstrafverfahren liegen zwischen Anklagezulassung und Prozessbeginn oft mehrere Monate. Scheuer und Schulz haben bis dahin Gelegenheit, ihre Verteidigungsstrategien zu konkretisieren.
Das Mautdebakel begann als politische Niederlage und wurde zum Symbol für Planungsversagen. Ob es am Ende auch als ein Fall vorsätzlicher parlamentarischer Lüge in die Justizgeschichte eingeht, entscheidet die Wirtschaftsstrafkammer.
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