Deutschlands Schulen: 67 Milliarden Euro Sanierungsstau
Investigativ

Deutschlands Schulen: 67 Milliarden Euro Sanierungsstau

Der Sanierungsstau bei deutschen Schulgebäuden ist mit 67,8 Milliarden Euro der größte einzelne Investitionsrückstand aller Kommunen. In rund 59 Prozent der Berliner Schulen sind die Sanitäranlagen nicht vollständig funktionsfähig, Berlin braucht neun Jahre für einen Schulneubau, Hamburg drei. Eine Analyse des strukturellen Versagens hinter den Zahlen.

25. Mai 2026, 7:00 Uhr 1620 Wörter · 9 Min. Lesezeit

In rund 59 Prozent der Berliner Schulen sind die Sanitäranlagen nach einer Erhebung der German Toilet Organization (GTO) an der Universität Bonn von 2022/23 nicht vollständig funktionsfähig. 40 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler berichteten, dass Toilettenpapier selten oder nie vorhanden sei. Der bundesweite Sanierungsstau bei Schulgebäuden beläuft sich laut KfW-Kommunalpanel 2025 auf 67,8 Milliarden Euro, der größte einzelne Investitionsrückstand aller deutschen Kommunen. Die aktuellen Jahresinvestitionen decken davon weniger als drei Prozent.

Das ist kein Berliner Problem und kein neues Problem. Es ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Unterfinanzierung, die durch föderale Zuständigkeitszersplitterung, eine restriktive Schuldenbremse und fehlende Bundesstandards stabilisiert wird. Und es wird teurer, je länger nichts passiert.

31 Prozent des gesamten kommunalen Investitionsrückstands

Das KfW-Kommunalpanel ist die größte jährliche Befragung deutscher Kommunen zu Investitionen und Finanzlage. 2025 weist es einen kommunalen Gesamtinvestitionsstau von 215,7 Milliarden Euro aus. Davon entfallen 67,8 Milliarden Euro allein auf Schulgebäude, ein Anteil von 31 Prozent. Schulen stellen damit den größten einzelnen Investitionsrückstand vor Straßen, Wasser- und Abwasserinfrastruktur und Sportstätten.

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), das die KfW-Daten auswertet, dokumentiert ein strukturelles Muster: In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern melden 90 Prozent der Kommunen einen nennenswerten oder gravierenden Schulbau-Rückstand. 17 Prozent aller deutschen Kommunen können nach eigenen Angaben nicht einmal mehr den regulären Unterhalt ihrer Schulgebäude finanzieren. 2024 waren es noch 11 Prozent. Die Lücke wächst.

Die geplanten Schulbau-Investitionen der deutschen Kommunen für 2025 betragen laut KfW 1,7 Milliarden Euro. Ohne weiteren Verfall einzurechnen würde Deutschland bei diesem Tempo gut 40 Jahre benötigen, um den aktuellen Stau abzubauen. Baukosten lagen 2026 nach Branchenanalysen bei rund 4.200 Euro pro Quadratmeter, der Lohnzuwachs im Bausektor betrug allein 2024 nach Bundesbankdaten 5,4 Prozent. Je länger gewartet wird, desto teurer wird die Rechnung.

Was in maroden Gebäuden täglich passiert

Die 67,8 Milliarden Euro sind keine abstrakte Bilanzzahl. Sie beschreiben Schimmel in Klassenzimmern, Heizungsanlagen, die im Winter ausfallen, tropfende Decken nach Regen und elektrische Leitungen aus den 1960er-Jahren. Asbesthaltige Baumaterialien aus den 1950er- bis 1980er-Jahren sind laut Umweltbundesamt ein wachsendes Risiko, weil sie mit zunehmendem Alter Fasern freisetzen können.

Die GTO-Studie an Berliner Schulen liefert das konkreteste verfügbare Bild der Sanitärversorgung. Rund 59 Prozent der befragten Schulleitungen beschrieben die Anlagen als nicht vollständig funktionsfähig. Türschlösser fehlen, Seifenspender sind leer, Hygieneartikel werden nicht gestellt. Eine verbreitete Reaktion unter Schülerinnen und Schülern: Sie trinken weniger, um Toilettenbesuche zu vermeiden. Das erhöht das Risiko von Harnwegsinfektionen und beeinträchtigt nachweislich die Konzentrationsfähigkeit im Unterricht.

Raumakustik ist ein weiteres, politisch kaum beachtetes Problem. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) dokumentiert, dass marode Klassenzimmer mit schallharten Wänden und fehlender Dämmung die Sprachverständlichkeit erheblich einschränken. Besonders betroffen sind Kinder mit Hörbeeinträchtigungen, Kinder mit Deutsch als Zweitsprache und Kinder mit Aufmerksamkeitsproblemen. Genau die Schülerinnen und Schüler, die von guten Lernbedingungen am meisten profitieren würden, lernen in Gebäuden, die ihnen am wenigsten entgegenkommen.

Berlin und Hamburg: Dieselben Gesetze, sechs Jahre Unterschied

Die vielleicht aufschlussreichste Zahl in der Debatte ist kein nationaler Durchschnittswert, sondern ein direkter Städtevergleich. Hamburg braucht nach parlamentarischen Anfragedaten rund drei bis vier Jahre von der Planung bis zur Fertigstellung eines neuen Schulgebäudes. Berlin braucht acht bis neun Jahre für denselben Vorgang. Beide Städte unterliegen denselben bundesrechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Unterschied erklärt sich durch Verwaltungsorganisation. Hamburg bündelt Schulbauplanung zentral in einer spezialisierten Behörde, nutzt standardisierte Baupläne und hat Genehmigungsverfahren weitgehend digitalisiert. Berlin betreibt Schulbau dezentral über die 12 Bezirke, mit jeweils eigenen Vergabeprozessen, Baurechtsprüfungen und geteilten Zuständigkeiten zwischen Bezirksämtern, Schulbehörde und Senat. Was anderswo eine Standardaufgabe ist, wird in Berlin zur bürokratischen Einzelmaßnahme.

Das Bundesministerium für Wohnen hat Planungsbeschleunigung als politisches Ziel formuliert. Der BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) hat quantifiziert, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren im Schnitt ein halbes Jahr zu lang dauern. Das eigentliche Problem ist nicht nur fehlendes Geld, sondern Personalknappheit in kommunalen Bauämtern, fehlende digitale Prozesse und das Fehlen standardisierter Schulbautypen, die ohne aufwendige Neuplanung wiederverwendet werden könnten.

Bremen versucht einen anderen Weg: Der Stadtstaat hat eine teilprivatisierte Bildungsbau-Gesellschaft gegründet, die Schulbauprojekte außerhalb regulärer Verwaltungsstrukturen abwickelt. Die GEW und der BLLV warnen bei Public-Private-Partnership-Modellen vor langfristigen Kostensteigerungen und Verlust kommunaler Kontrolle. Bremen plant dennoch bis 2030 den Bau von 44 neuen Schulen mit einem Investitionsvolumen von mehr als vier Milliarden Euro. Hintergrund: Der Stadtstaat erwartet bis 2030 einen Schülerzuwachs von 25 Prozent.

Schuldenbremse, 16 Bauordnungen und kein Ausweg nach oben

Warum sanieren Kommunen nicht? Nicht weil es am politischen Willen fehlt, sondern weil eine Finanzarchitektur strukturell dagegen arbeitet.

Die Schuldenbremse nach Artikel 115 Grundgesetz beschränkt die Neuverschuldung des Bundes und verbietet Ländern strukturelle Defizite. Kommunen, die ihren Schulbau über Kreditaufnahme finanzieren müssten, stoßen damit an verfassungsrechtliche Grenzen. Gleichzeitig sind laufende Sozialausgaben, darunter Jugendämter, Grundsicherung und Eingliederungshilfe, über Jahrzehnte gestiegen ohne entsprechenden Finanzausgleich. Das Ergebnis: 58 Prozent der deutschen Kommunen bewerten ihre Finanzlage laut KfW 2025 als negativ. Die Kommunen planen 48 Milliarden Euro Investitionen für 2025, geben real aber nur rund 30 Milliarden aus, weil das Geld fehlt.

Deutschland reguliert Schulbau über 16 unterschiedliche Landesbauordnungen ohne verbindliche Bundesstandards für Mindestausstattung oder Sanierungsfristen. Ein Kind in Nordrhein-Westfalen hat keinen gesetzlichen Anspruch auf dieselbe Gebäudequalität wie ein Kind in Bayern. Das Difu dokumentiert: Ärmere Kommunen tragen den größten Anteil am Sanierungsstau. Schulgebäudemängel folgen der Steuerkraft. Wer in Gelsenkirchen aufwächst, lernt in schlechteren Schulgebäuden als ein Kind in München.

Ein weiterer struktureller Faktor ist das sogenannte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Schulbereich. Es erschwert direkte Bundesinvestitionen in Schulgebäude verfassungsrechtlich. Jede Bundesförderung erfordert aufwendige Förderprogrammstrukturen mit eigenem bürokratischen Overhead. Die GEW Hamburg dokumentiert, dass selbst beschlossene Schulbauprogramme im Land systematisch unterdotiert wurden. Eine Reform des Kooperationsverbots wäre über eine Grundgesetzänderung möglich. Sie wird bislang nicht ernsthaft diskutiert.

500 Milliarden Euro, aber kein Schulbau-Posten

Die Bundesregierung hat 2025 ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur beschlossen. Davon sind rund 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen vorgesehen. Eine Schulbau-Zweckbindung existiert nicht. Welcher Anteil tatsächlich in Schulgebäude fließen wird, ist nach Stand Mai 2026 nicht öffentlich beziffert.

Beim DGB-Bundeskongress im Mai 2026 in Berlin forderte die Gewerkschaft deshalb ein explizites 68-Milliarden-Euro-Schulbauprogramm als Teil einer umfassenden Bildungsoffensive und die Reform des Kooperationsverbots. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi bezeichnete die aktuelle Lage als strukturelles Versagen, das nicht mit Einzelprogrammen zu beheben sei. Eine öffentliche Reaktion der Merz-Regierung steht aus.

Der Digitalpakt 2.0 läuft bis 2030 mit fünf Milliarden Euro. Das entspricht knapp acht Prozent des aktuellen Schulbaurückstands und ist primär für Digitalisierungsausstattung bestimmt, nicht für Gebäudesanierung. Das ifo Institut München hat analysiert, dass öffentliche Gebäudeinfrastruktur unter Haushaltsdruck systematisch aufgeschoben wird. Der politisch entscheidende Unterschied zu Straßen oder Brücken: Ein gesperrtes Brückensegment ist sofort sichtbar und messbar. Ein marodes Klassenzimmer ist es jahrelang nicht.

Der internationale Rahmen zeigt, dass das Problem lösbar ist. OECD-Bildungsberichte verweisen auf Länder mit zentralerer Schulbaufinanzierung, darunter Finnland und die Niederlande, die deutlich geringere regionale Qualitätsunterschiede aufweisen. Das Vereinigte Königreich hat Anfang der 2000er-Jahre mit dem Private Finance Initiative-Programm tausende Schulgebäude modernisiert und dabei die Sanierungsgeschwindigkeit erheblich erhöht, allerdings langfristige Folgekosten akzeptiert, die erst nach Vertragsablauf sichtbar wurden. Ein direkt übertragbares Modell für Deutschland existiert nicht. Die strukturellen Ursachen, föderale Zuständigkeit, kommunale Unterfinanzierung und fehlende Bundesstandards, sind spezifisch deutsch und erfordern spezifisch deutsche Lösungen.

Ab 2026/27: Ganztagsrecht trifft unfertige Schulen

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ganztagsbetrieb erfordert Mensen, Ruheräume, ausreichende Sanitäranlagen und Bewegungsflächen. Schulgebäude aus den 1960er-Jahren wurden für Halbtagsbetrieb gebaut. Wie viele Kommunen den Anspruch fristgerecht erfüllen können, ist nicht systematisch erfasst.

Für finanzschwache Kommunen wird der Ganztagsausbau zur Doppelbelastung: Sie müssen gleichzeitig Bestandsgebäude sanieren und neue Kapazitäten für den Rechtsanspruch schaffen. Eine separate Bundesfinanzierung für diese Kombination gibt es nicht. Bremen setzt auf die privatwirtschaftliche Bildungsbau-Gesellschaft und nimmt dafür mögliche Mehrkosten in Kauf. Andere Kommunen haben diese Option nicht.

Der nächste politische Termin ist Herbst 2026, wenn die Kultusministerkonferenz (KMK) ihren Aktionsplan vorlegen will. Ob er über Lehrermangelbekämpfung hinausgeht und Schulgebäudefinanzierung enthält, ist offen. Das Sondervermögen ist beschlossen, aber die Verteilung auf Kommunen und konkrete Projekte nicht festgelegt.

Berlins Bauzeit für ein neues Schulgebäude beträgt derweil acht bis neun Jahre. Wer heute eine Bedarfsanmeldung einreicht, bekommt eine Schule frühestens 2034. Im selben Zeitraum wachsen 59 Prozent der Berliner Schulen weiter mit Sanitäranlagen, die nicht vollständig funktionieren.

Quellen (15)

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