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Wirtschaft
Ölpreissturz, aber kein Rabatt: Kartellamt mahnt Mineralölkonzerne ab

Ölpreissturz, aber kein Rabatt: Kartellamt mahnt Mineralölkonzerne ab

Nach der Iran-Waffenruhe fiel der Ölpreis von 105 auf 97 US-Dollar pro Barrel. An deutschen Zapfsäulen kam davon wenig an: Diesel kostet weiterhin 2,42 Euro, 70 Cent mehr als vor dem Krieg. Kartellamt-Präsident Andreas Mundt fordert umgehende Preissenkungen und droht mit Konsequenzen.

9. April 2026, 15:19 Uhr 842 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Update 13. April, 20:24 Uhr: Der Bundestag hat das Kraftstoffmaßnahmenpaket der schwarz-roten Koalition beschlossen. Kernstück ist eine befristete Energiesteuersenkung: Benzin und Diesel werden für zwei Monate um jeweils rund 17 Cent pro Liter billiger. Die Maßnahme kostet den Staat rund 1,6 Milliarden Euro und wird durch eine Erhöhung der Tabaksteuer gegenfinanziert. Neu eingeführt wird das sogenannte Österreich-Modell: Tankstellen dürfen ihre Preise künftig nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags erhöhen, Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Arbeitgeber können zudem einen steuer- und beitragsfreien Krisenbonus von bis zu 1.000 Euro zahlen. Eine Erhöhung der Pendlerpauschale, von CDU/CSU favorisiert, ist nicht Teil des Pakets. Die SPD-Fraktion lehnte sie als Bevorzugung von Besserverdienenden ab.

Update 9. April, 18:17 Uhr: Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Erwartungen an kurzfristige Entlastungen gedämpft: Es werde nach dem Krisengipfel am 10. April keine schnellen Maßnahmen geben, sagte Merz. Er erwarte von Finanzminister Lars Klingbeil und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche gemeinsame Vorschläge. Eine direkte Preisdeckelung, wie sie Hessens Ministerpräsident Boris Rhein fordert, lehnt der Bund weiterhin ab. Die Bundesregierung prüft stattdessen eine Erhöhung der Pendlerpauschale: Die SPD-Fraktion bezeichnete das als Subvention für Besserverdienende.

Der Ölpreis fiel nach der Waffenruhe zwischen den USA und Iran innerhalb weniger Stunden von 105 auf rund 97 US-Dollar pro Barrel Nordsee-Brent. An deutschen Tankstellen spiegelte sich das kaum wider: Diesel kostete am 9. April im Tagesdurchschnitt 2,42 Euro pro Liter, E10 knapp 2,16 Euro. Damit liegt der Spritpreis noch immer rund 70 Cent über dem Niveau von vor Kriegsbeginn. Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt hat die Mineralölkonzerne aufgefordert, den Ölpreisrückgang unverzüglich weiterzugeben.

Das Missverhältnis

Die Diskrepanz zwischen Rohöl- und Zapfsäulenpreis lässt sich in Zahlen fassen. Vor dem iranischen Angriff auf Israel im Februar 2026 kostete ein Barrel Brent rund 75 US-Dollar. Mit Beginn der US-israelischen Gegenschläge und der Schließung der Straße von Hormuz kletterte der Preis auf über 120 Dollar. Der aktuelle Stand von 97 Dollar entspricht einem Rückgang von rund acht Prozent gegenüber dem Vortagswert, liegt aber noch deutlich über dem Vorkriegsniveau. Kartellamtspräsident Mundt sagte dem Handelsblatt: "Sinkende Rohölpreise sind ein klares Signal und sie sollten sich auch zeitnah an der Zapfsäule widerspiegeln. Preiserhöhungen wurden sehr schnell weitergegeben, das muss in die andere Richtung genauso funktionieren."

Das Bundeskartellamt analysiert die Kraftstoffpreise nach eigenen Angaben ohnehin laufend. Die neue Situation gibt der Behörde einen konkreten Anlass, öffentlichen Druck auszuüben. Rechtlich kann das Kartellamt die Konzerne nicht zwingen, Preise zu senken, solange kein Kartell nachgewiesen ist. Seine Macht liegt im öffentlichen Monitoring und der Drohung, bei Verdacht auf Preisabsprachen Verfahren einzuleiten.

Das Österreich-Modell und seine Grenzen

Seit dem 1. April 2026 gilt in Deutschland das sogenannte Österreich-Modell: Tankstellen dürfen die Preise für Kraftstoffe nur einmal täglich erhöhen, nämlich um zwölf Uhr mittags. Preissenkungen sind hingegen jederzeit erlaubt. Die Regelung soll Preisspirale und Abzocke bei fallenden Rohölpreisen verhindern. Dass Diesel und Benzin in den Tagen nach der Waffenruhe trotzdem kaum gefallen sind, zeigt die Grenzen dieser Maßnahme: Die Konzerne können Preissenkungen vermeiden, indem sie schlicht nichts tun.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte das Bundeskartellamt bereits um eine Überprüfung der Preisentwicklung gebeten. "Wir werden prüfen, dass nicht eine Situation ausgenutzt wird, die sich an den Märkten abbildet, aber nicht in dieser Höhe", erklärte sie. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) kündigte für den 10. April einen Energiepreis-Krisengipfel mit Vertretern der Mineralölbranche und Gewerkschaften an und drohte mit Konsequenzen, sollten die Konzerne versuchen, aus der Lage Kapital zu schlagen.

Neue Unsicherheit durch Israel-Angriffe

Die politische Diskussion bekommt am 9. April eine unerwartete Wendung. Israel bombardierte den Libanon mit 254 Todesopfern, Iran schloss die Straße von Hormuz daraufhin erneut. An den Weltbörsen reagierten die Märkte sofort: Der DAX fiel ins Minus, der Ölpreis drehte wieder nach oben. Das kurze Zeitfenster, in dem Tankstellenbetreiber Preissenkungen hätten umsetzen können, schließt sich damit möglicherweise bereits wieder, bevor die Politik überhaupt eingreifen konnte.

Andere EU-Länder haben in den vergangenen Wochen direkter eingegriffen. Frankreich verlängerte im März die staatliche Spritpreisdeckelung, die bereits 2022 eingeführt worden war. Spanien und Portugal subventionieren Kraftstoffe über Steuersenkungen. In Deutschland lehnte die Bundesregierung eine direkte Preisdeckelung bislang ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) forderte heute eine Spritpreisbremse und verwies auf den Krisengipfel am Freitag als Chance für verbindliche Abmachungen.

Was der Krisengipfel bringen kann

Beim Treffen am 10. April werden Klingbeil und Reiche voraussichtlich von den Ölkonzernen Erklärungen zu ihrer Preisgestaltung verlangen. Belastbare Instrumente fehlen der Bundesregierung dabei: Eine direkte Preisdeckelung würde EU-Binnenmarktrecht berühren, ein Eingriff in die Unternehmensfreiheit wäre vor Gericht angreifbar. Das Kartellamt kann Verfahren einleiten, wenn Preisabsprachen vorliegen, aber den bloßen Verzicht auf Preissenkungen als Marktmachtmissbrauch einzustufen, erfordert eine aufwendige Prüfung. Die eigentliche Frage, ob die Konzerne rechtlich zur Weitergabe von Rohölpreissenkungen verpflichtet werden können, bleibt ungeklärt. Am Freitag dürfte es vor allem darum gehen, politischen Druck in öffentliche Zusagen umzuwandeln.

KI-gestützt erstellt

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